Diskussion:Verwaltungsgerichtsordnung

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von 2001:A61:590:EB01:617D:10EF:218:9C98 in Abschnitt Abschaffung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der DDR
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Verwaltungsgerichtsordnung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Hallo UHT,

ich bin ja ganz bei Dir, juristische Artikel zu entschlacken und in leserliche Form zu bringen (so Dein Credo auf Deiner Homepage). Allerdings ist Dir dies beim offensichtlich von Dir vollkommen neu bearbeiteten Artikel zur "VwGO" nicht gelungen! Wo ist der alte Artikel zur VwGO hingekommen? Inhalte und Literatur fehlen jetzt plötzlich völlig! Das ist nicht der Sinn der Aktion, oder?! Grüße aus Köln, Jörg (Kollege aus der Anwaltschaft)--80.135.36.245 13:55, 22. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Ich bin zwar nicht UHT, an den du deine Zeilen richtest, aber deine Frage kann auch ich beantworten. Der frühere Artikel ist jetzt unter Verwaltungsprozessrecht (Deutschland) zu finden. Was diese Verschiebeaktion für einen Sinn haben soll, verstehe ich auch nicht; ein Redirect hätte es wohl auch getan. Aber vielleicht wird UHT es uns demnächst verraten. --Opihuck 20:26, 22. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Der Sinn wird ja bereits in der Zusammenfassung der Verschiebung erläutert: "Portal:Recht/FAQ, sinnvolle und systematische Abgrenzung von Rechtsquelle und Rechtsgebiet" Beste Grüße --UHT 21:10, 22. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Na, das ist dir m. E. aber nicht besonders gut gelungen, denn weite Teile des neuen Lemmas "Rechtsgebiet" betreffen die alte "Rechtsquelle". Zu "Verwaltungsprozessrecht (Deutschland)" ließe sich aus dem übergeordneten Blickpunkt vielleicht sagen, dass es sich nach der VwGO, der ZPO und dem GVG richtet. Vielleicht könnten einige Ausführungen zu den Unterschieden zum Zivilprozess gemacht werden. Vielleicht ließe sich auch ein Ausflug ins Grundgesetz (Art. 74 Nr. 1 GG) machen. Warum stattdessen nun aber dort und nicht hier die "VwGO", ihr Aufbau und ihre Gliederung, teilweise bis in die Einzelheiten dargestellt wird – das gehört nun wirklich zur spezielleren "Rechtsquelle" –, erschließt sich mir nicht. Ich empfinde diese Aktion als nicht geglückt und warte auf den nächsten User, der alles wieder zurückverschiebt. Meinen Segen hätte er. --Opihuck 22:52, 22. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Was im Artikel "Verwaltungsprozessrecht (Deutschland)" steht, richtet sich per WP:KTF nach der einschlägigen Fachliteratur, d.h. akademischen Lehrbüchern (WP:Q); diese beinhalten zu über 90% VwGO. Dass besagter Artikel überarbeitungsbedürftig ist, ist richtig, ändert aber überhaupt nichts an der systematischen Grundsatzentscheidung zur Verteilunng der Artikelinhalte (vgl erneut Bürgerliches Gesetzbuch/Schuldrecht (Deutschland), Handelsgesetzbuch/Handelsrecht (Deutschland), Urheberrechtsgesetz (Deutschland)/Urheberrecht (Deutschland) etc. etc.). Für die Diskussion der Grundsatzentscheidung zur Redundanzproblematik ist hier der falsche Ort. Das ist eine Grundsatzentscheidung, die bisher weitgehend durchgehalten wurde und nicht ohne Gefährdung der enzyklopädischen Gesamtsystematik an einzelnen Stellen verändert werden kann. Beste Grüße --UHT 23:23, 22. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Abschaffung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der DDR[Quelltext bearbeiten]

Wodurch (durch welches Gesetz) wurde sie eigentlich dort 1952 abgeschafft ? --2001:A61:590:EB01:617D:10EF:218:9C98 20:37, 22. Feb. 2024 (CET)Beantworten