Diskussion:Viadukt Pulsnitztal

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Rolf-Dresden in Abschnitt Thema verfehlt
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Thema verfehlt[Quelltext bearbeiten]

Irgendwie fehlt die Baugeschichte des Viaduktes vollständig. Bitte noch ergänzen und dafür die allgemeine Streckengeschichte in den passenden Artikel verschieben. Im übrigen ist der Abbau einer stillgelegten Strecke nicht illegal. Das ist in Deutschland schon hundertfach passiert. Danke. --Rolf-Dresden (Diskussion) 21:01, 7. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Hallo Rolf-Dresden. Danke für deine Kritik. Meine Gedanken dazu: 1) Das mit der Kurve habe ich häufiger gelesen. Hätte ich belegen können, mein Fehler. Allerdings hat dein Edit auch keinerlei Quelle außer "gar nicht so wenige". Daher die Bitte, dies noch zu belegen (am besten vor Änderung an einem Artikel). Es ist nicht ganz klar, was das Denkmaldokument mit "Konstruktion mit Seltenheitswert" meint – wird ich ja aber nicht auf die Farbe beziehen.
2) Ich habe die (Strecken-)Geschichte soweit eingedampft, dass nur die für die Brücke relevanten Punkte aufgezählt werden. Diese ist nun einmal Bestandteil der ganzen Strecke und kann nicht losgelöst betrachtet werden. Wenn die Strecke verlängert wird gehört nunmal die Brücke dazu usw. Was also fehlt dir bzw. gehört deines Erachtens nicht zur Brücke? Wobei ich gleich anmerken muss, dass ich keine Quellen zurückgehalten habe – mehr Material habe ich aktuell nicht. Eine Anfrage beim Dresdner Verkehrsmuseum läuft aber noch. Wenn du Material hast: Gern her damit!
3) Ich bin kein Bahnrechtsexperte. Aber gemäß der Quellen ist es illegal (aber nicht strafbewehrt), die Strecke abzubauen, bevor sie von Bahnbetriebszwecken freigestellt ist. Was hier geschah. Ich nehme an, dass sich die Quellen auf diesen Zusammenhang beziehen. Eine schöne Woche dir! --Derbrauni (Diskussion) 08:45, 8. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Solche Gerüstpfeilerviadukte sind schon etwas besonderes. Die Konstruktion stammt aus Amerika. Es gibt in sachsen heute noch zwei weitere, andere wurden längst abgerissen. Ansonsten: Nicht jede Quelle ist korrekt, vor allem was Zeitungsschreiberlinge von sich geben, ist oft grenzwertig. Fakt ist: Stillegung bedeutet, dass die Betriebspflicht aufgehoben ist. Es gibt viele Strecken, wo dann auch die Gleise abgebaut wurden. Rechtlich ist das dann immer noch eine Bahnstrecke, wo der Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Erst nach der Entwidmung ist es keine mehr. Fahre auch einfach mal Zug und beobachte, wieviele Brücken im Bogen liegen. Es ist wirklich nichts außergewöhnliches. Auch eine Streckenneigung gibt es fast immer. Gruß, --Rolf-Dresden (Diskussion) 10:59, 8. Feb. 2021 (CET)Beantworten