Diskussion:Vogelgrippe H5N1

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Definition "Geflügelpest" (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Es entsteht in der Einleitung der Eindruck, als sei eine Influenza-Infektion bei einem Wildvogel in jedem Fall lediglich eine meldepflichtige Tierkrankheit. Bei einer Infektion mit einem hochpathogenen Stamm liegt jedoch auch bei einem Wildvogel die anzeigepflichtige Geflügelpest mit der Folge der vorgegebenen tierseuchenbehördlichen Maßnahmen vor.

Außerdem empfinde ich die Verwendung des Begriffs "grippaler Infekt" für die Infektion mit einem niedrigpathogenen Influenzastamm als unscharf. Ich verstehe unter einem grippalen Infekt die Ausbildung grippeähnlicher Symptome, bedingt durch die Infektion mit anderen Erregern - viral, nicht-viral. (nicht signierter Beitrag von 195.137.217.9 (Diskussion) 08:41, 24. Okt. 2019 (CEST))[Beantworten]

Danke für die Hinweise, ich habe den Text angepasst. --Gerbil (Diskussion) 10:03, 24. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Kürzung der Einleitung[Quelltext bearbeiten]

„Die Bezeichnung Vogelgrippe ist unscharf: Damit ist einerseits der in der veterinärmedizinischen Literatur und in der Tierseuchengesetzgebung verwendete Begriff „Geflügelpest“ – in der englischsprachigen Fachliteratur HPAI (high pathogen avian influenza = hochpathogene aviäre Influenza) – gemeint, an der Vögel sterben. Damit kann aber auch LPAI (low pathogen avian influenza = niedrigpathogene aviäre Influenza) gemeint sein, eine in der Regel mild und nicht tödlich verlaufende Influenza-Erkrankung von Vögeln. In jüngerer Zeit wird die Bezeichnung „Vogelgrippe“ im populärwissenschaftlichen Gebrauch vor allem für jene Unterformen der Erkrankung verwendet, die – wie auch im Falle der Vogelgrippe H7N9 – vom Tier auf den Menschen übergegangen ist.“

Das sieht nach Theoriefindung aus und ist für diesen Artikel irrelevant, denn das Lemma heißt nicht Vogelgrippe, sondern Vogelgrippe H5N1, und daran ist nichts unscharf; der Abschnitt sollte ersatzlos gestrichen werden.

„Wie alle anderen durch Influenza-Viren verursachten Geflügelkrankheiten ist die Vogelgrippe bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und auch bei Wildvögeln eine anzeigepflichtige Tierseuche, gegen die umgehend amtliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche und zur Verhinderung ihrer Ausbreitung eingeleitet werden können. In Einzelfällen sind die Viren in den vergangenen Jahren auch auf Säugetiere und auf Menschen übertragen worden, die Erkrankung ist folglich eine Zoonose.“

Dieser Abschnitt ist Deutschland-spezifisch und gehört damit sicher nicht in die Einleitung. --Megalogastor (Diskussion) 02:34, 26. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Anpassung an Säugetiere[Quelltext bearbeiten]

Vogelgrippe auf Nerzfarm – Experten befürchten Virusmutationen
--KleinerKorrektor (Diskussion) 21:47, 29. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]