Diskussion:Vorrang der Verfassung

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"bezeichnet den rechtsstaatlichen Grundsatz" → "bezeichnet die Bestimmung" + "Die Vorschrift gilt als einer der 'Grundsätze [...] des Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes', auf die Art. 28 I 1 GG Bezug nimmt."[Quelltext bearbeiten]

Die Charakterisierung der Vorschrift als "rechtsstaatlich" besagt wenig. Wichtig ist dagegen, daß sie durch Art. 28 GG auch den Ländern verbindlich gemacht wird. -- Jewgenia 22:37, 11. Dez. 2010 (CET)Beantworten