Diskussion:Vugesta

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von H.Parai in Abschnitt Rücktransport von Lifts
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VUGESTAP oder VUGESTA ?[Quelltext bearbeiten]

  • Dokument VEJ 3/179 in: Andrea Löw (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945 (Quellensammlung) Band 3: Deutsches Reich und Protektorat Böhmen und Mähren, September 1939-September 1941, München 2012, ISBN 978-3-486-58524-7,

bildet auf Seite 456 ein undatiertes zeitgenössisches Merkblatt ab, in dem mehrfach die Verwaltungsstelle als "VUGESTAP" (mit "P" als letztem Buchstaben) geschrieben wird.
Eine Legitimatonskarte zum Bezug von Gegenständen für den 4. Mai 1941 ist hingegen mit VUGESTA (ohne P) unterzeichnet (S. 457). Im Register des Bandes von VEJ stehen beide Angaben nebeneinander: VUGESTA / VUGESTAP

--Surikate (Diskussion)
Könnte man im einleitenden Satz ergänzen, also
  • Die Vugesta (auch Vugestap, kurz für...
Letztlich geht es ja hier nicht darum zu entscheiden, ob das eine oder andere "richtiger" ist, sondern nur darum, abzubilden, was war.--StillStandingStones (Diskussion) 21:43, 26. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Surikate, könntest Du die Dokumente nicht scannen und hochladen? Die sollten doch keine Schöpfungshöhe haben, oder?--StillStandingStones (Diskussion) 22:04, 26. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Die von Dir im ersten Satz vorgeschlagene Lösung ist gangbar. Mich hat irritiert, dass schon am 4. Mai 1941 (Dokument Legimitationskarte) das "P" fehlt und alle von Dir angegebenen Links nur diese Schreibweise kennen.
Ich versuche mal, das Dokument lesbar bei Commons hochzuladen und gebe Dir auf Deiner Disku dann Nachricht - ob Sachkundige es dann doch wegen URV-Bedenken löschen werden, kann ich nicht einschätzen. MfG --Surikate (Diskussion) 11:00, 27. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Fundstück[Quelltext bearbeiten]

  • Joseph Walk (Hrsg.): Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. 2. Aufl. Heidelberg 1996, ISBN 3-8252-1889-9, S. 327:
"VO über die Behandlung feindlichen Vermögens: Genehmigung des Pfandverkaufs / 12. 9. 1940 - RStDev [72/40/DSt./-RSt.]:
Am 22. August hat der Reichsminister für Justiz in einem Erlaß an die Reichsverkehrsgruppe Spedition und Lagerei den Pfandverkauf auf Grund des Lagerhalterpfandrechts für Haushaltungsgut, Mobiliar und Umzugsgut, das sich im Eigentum von Juden befindet, gestattet. (Juden sind nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens als Feinde anzusehen.)" --- Zitat Ende
--Surikate (Diskussion) 12:44, 27. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Zusammenhang ?[Quelltext bearbeiten]

Text: Bis Ende 1943 waren die meisten in Frage kommenden Umzugsgüter weiterverkauft. Die Vugesta konzentrierte sich in der Folge auch auf Drängen der Gestapo auf die Verwertung der Wohnungseinrichtungen deportierter Personen.
Mir ist der Zusammenhang mit der reichsweiten fiskalischen Ausplünderung durch die Aktion 3 unklar. Wäre Vugesta dort im Abschnitt "Praktische Umsetzung" zu erwähnen? In der dort verwendeten Literatur wird Vugesta m. W. nicht genannt. - Ich werde dort unter "siehe auch" einen Link auf Vugesta geben. Vielleicht sollte das auch hier im Lemma entsprechend geschehen? --Surikate (Diskussion) 17:08, 27. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Rücktransport von Lifts[Quelltext bearbeiten]

Bis 1944 wurden Lifts mit jüdischen Auswanderergut aus italienischen Häfen Triest und Genua zuückgeholt und "verwertet", unter anderem vom Dorotheum von Klagenfurt. 160 Waggons mit beschlagnahmtem Umzugsgut (auch aus aus Koffern etc.) gingen in den Gau Kärnten, eine unklare Zahl (300 ?)nach Berlin. Nutznießer war die NSV. Mitteilung Schlallmeiner bzw. Zlatanova Archiv--H.Parai (Diskussion) 17:09, 7. Okt. 2021 (CEST)Beantworten