Diskussion:Waffenverbotszone

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 46.114.7.183 in Abschnitt Update nötig?
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Waffenverbotszonen in der EU ?[Quelltext bearbeiten]

salute, gibt es eigentlich in der EU noch mehr länder mit waffenverbotszonen, fragt ... --Z6ehswhha5HGRTd (Diskussion) 09:51, 22. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

In den Niederlanden habe einzelne Städte Waffenverbotszonen errichtet. In den Niederlanden umfassten diese die meistens zumindest die innere City mit Bahnhofsplatz, U-Bahnhof, Busbahnhof, Rathausplatz, Markt, Einkaufszentren, Fußgängerzone, Kneipenviertel, sowie die unmittelbare Umgebung von großen Fußballstadien, während die Stadtränder mit Waldflächen und Feldflächen oder lediglich dörflicher Besiedlung meistens nicht erfasst sind. In England sind die Waffengesetze derart streng, daß es dort kein Bedürfnis für Waffenverbotszonen gibt, denn die Normalerbürger sind dort vollkommen entwaffnet und vollkommen wehrlos ausgeliefert gegen die in England immer mehr werdenden skrupelosen Verbrecher, die sich an keine Gesetze halten, und die für das Waffengesetz natürlich keine Ausnahme machen. Auch in Schweden wandern immer mehr Vebrecher ein, die im Gegensatz zur einheimischen Bevölkerung bewaffent sind, zum Teil sogar auch mit Kriegswaffen wie etwa echten scharfen Handgranaten. Je unbewaffneter die Normalbevölkerung ist, desto stärker und mächtiger werden die Verbrecher. Waffenverbotszonen sind also nur in Gebieten sinnvoll, in denen die Polizeidichte so hoch ist, daß die Waffen tragenden Verbrecher sicht dort nicht mehr hintrauen. Allerdings wurden seit 1990 immer mehr Stellen im Polizeidienst abgeschafft. In Düsseldorf fordert der größte Heimatverein deshalb, in den Straße sollten bewaffente private Securitydienste patrollieren und kontrollieren, wie dies wohl unter anderem an der New-Yorker Wall-Street oder in einigen Straßenzügen von Rio-de-Janiero der Fall ist.--2003:E7:7F30:9601:6C30:9827:AD:432B 14:21, 27. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Lemma zweifelhaft bis irreführend[Quelltext bearbeiten]

Guten Tag, das Lemma erscheint mir zweifelhaft bis irreführend.

Selbstständlich ist wohl, das in den gemeinten Zonen das Verbot für exekutive Staatorgane bzw. deren Angehörige nicht gilt. Das Lemma ist insofern publizistische TF, die dem tatsächlichen Sachverhalt nicht angemessen ist. Es ist ggf. durch entsprechende, fachlich korrekte Begrifflichkeiten aus den Verordnungen zu ersetzen. --Tom (Diskussion) 12:17, 30. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Update nötig?[Quelltext bearbeiten]

Die seit heute gültige WVZ am Frankfurter HBF sieht für den Wiederholungsfall 10.000 € als Strafe vor. Zudem soll sie „unbegrenzt“ gelten? --46.114.7.183 14:55, 1. Nov. 2023 (CET)Beantworten