Diskussion:Wahlrecht/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Maschinist1968 in Abschnitt Elektorat
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Entwicklung des Wahlrechts in Österreich

Im Artikel steht, dass 2003 das Wahlalter von 19 auf 18 Jahre gesenkt wurde...(mit Verweis auf das Bundesgesetzblatt von 2003). Da liegt wohl ein Missverständnis vor, denn dies war bereits 1992 der Fall!--130.92.9.56 16:42, 6. Jul. 2009 (CEST)

Ist korrigiert, danke. -- David Seppi Benutzername geändert, siehe Spezial:Log/renameuser 00:33, 13. Jul. 2009 (CEST)

Stimmrecht = Wahlrecht?

Ich denke nicht, dass von Stimmrecht auf Wahlrecht weitergeleitet werden sollte, das sind doch zwei verschiedene Dinge: Abstimmen tut man über Vorlagen, Wählen tut man Personen. --Marsupilami04 15:36, 9. Dez 2004 (CET)


Sollte es nicht heißen "Geheim sind Wahlen, wenn der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet und unbeeinflusst in einer Wahlkabine selbst ausfüllen und in einem Umschlag in die Wahlurne werfen muß."? Zumindest in D ist die Benutzung der Wahlkabine meines Wissens Pflicht. (Wenn man mal von Briefwahl absieht.) --217.2.35.27 23:57, 26. Mai 2005 (CEST) Andererseits ist der Umschlag keine Pflicht. Bei der letzten Europawahl wurde der Stimmzettel nur gefaltet, es gab keinen Umschlag für den Stimmzettel. Trotzdem war es eine geheime Wahl. --217.2.29.6 11:32, 27. Mai 2005 (CEST)

In A ist die Benützung der Wahlzelle keine Pflicht, es muss nur die Möglichkeit geboten werden, eine zu benützen. --K@rl 11:39, 27. Mai 2005 (CEST)
Wirklich? Interessant, denn dann könnten ja Leute von anderen unter Druck gesetzt werden, etwas bestimmtes zu wählen - und das außerhalb der Wahlzelle, damit der andere das überprüfen kann.
Kann ich das irgendwo nachlesen mit der fehlenden Benutzungspflicht? --Jorges (?) 18:40, 27. Mai 2005 (CEST)

Laut http://www.bundeswahlleiter.de/wahlen/abc/d/tw1.htm#Wahlgeheimnis und http://www.bmi.gv.at/gesetzesvorlagen/ ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich die Benutzung der Wahlkabine Pflicht. Das macht auch Sinn, weil sonst eine freie Wahl nicht garantiert werden kann. --217.2.15.49 22:59, 6. Jun 2005 (CEST)

Ihr habt Recht: In der NRWahlordnung steht: Der Wahlleiter hat den Wähler anzuweisen, sich in die Zelle zu begeben. Es steht allerdings nichts dabei, was geschieht, wenn er nicht hineingeht, sondern sein Kreuz, das er ja unter Umständen auch außerhalb so machen kann, oder bei einem nicht amtlichen Stimmzettel geht es ja noch leichter, den ins Kuvert zu geben ohne das jemand sieht was er gewählt hat. Das nächste ist beispielsweise die fliegende Wahlkommision wie sie in Heimen oder bei Kranken zur Anwendung kommt, dort gibt es gar keine Wahlzelle. Trotzdem ist auch eine geheime Wahl möglich. Wesentlich ist ja nur, dass das Kuvert vom Wähler direkt in die Urne kommt und sie niemand kontrollieren kann. Alo von der Pflicht der Wahlzelle steht eigentlich nichts drin, außer das der Wahlleiter aufzufordern hat. --gruß K@rl 23:21, 6. Jun 2005 (CEST)

Thema "Wahlrecht" ist ein kleiner Teil des Themas "Wahl", keine Doppelung. -- Wegner8 16:31, 10. Aug 2005 (CEST)

Es geht um den Artikelinhalt und da gibt es zwischen beiden Artikeln eine Überschneidung.--G 22:17, 10. Aug 2005 (CEST)

Ich finde, das Lemma sollte Stimm- und Wahlrecht heissen. Es könnte dabei aber auch um einen Begriff handeln, der vor allem in der Schweiz gebräuchlich ist (z.B. in den Verfassungen der Kantone). --Leyo 00:12, 14. Nov. 2006 (CET)

passives Wahlrecht über Listen

Da in Deutschland über Listen der Parteien gewählt wird haben effektiv nur ca. 3% der Bevölkerung(die Parteimitglieder) passives Wahlrecht.

Der Artikel sollte die Wirklichkeit darstellen, nicht nur das theotetische Gebäude, hinter dem sich das repräsentative System versteckt. Deshalb halte ich die Nennung und Besprechung der Wahl über Listen für notwendig. Die Löschung des oberen Satzes gleicht einer Lüge, da die Negierung der Realität den Leser an der Nase herumführt.

mfg steffen

Es ist falsch, dass nur Parteimitglieder gewählt werden können (was v.a. auf kommunaler Ebene nicht übersehen werden darf), außerdem steht es jedem frei, einer Partei beizutreten, oder eine zu gründen.--G 15:57, 20. Mär 2006 (CET)
Auf Bundesebene ist es allerdings effektiv nicht möglich ohne Partei in den Bundestag zu gelangen, allerdings ist Deutschland auch als Parteien Demokratie ausgelegt(siehe GG Art. 21 (1)) um eine stabile und handlungsfähige Regierung zu garantieren, würde der Bundestag aus Parteienlosen Einzelkämpfern bestehen wäre eine Handlungsfähige Regierung nicht möglich.

Einschränkungen des aktiven Wahlrechts

Kein aktives (und passives) Wahlrecht haben in Deutschland Personen, die unter Betreuung stehen (§ 1896 BGB), soweit die Betreuung für alle Angelegenheiten angeordnet ist sowie bei strafrechtlicher Freiheitsentziehender Unterbringung (§§ 63 Strafgesetzbuch). - das verstehe ich ohne Lektüre des Gesetzestextes so, daß jemand, der im Gefängnis eine Strafe verbüßt, kein Wahlrecht besitzt. §§63 sagt jedoch aus, unter welchen Voraussetzungen ein Täter in einen psychartrischen Anstalt untergebracht wird ([1]). Wann verliert ein Häftling sein Wahlrecht? Ist das in Deutschland überhaupt möglich (außer bei angeordneter Betreuunug?) --Silberchen ••• 13:56, 27. Apr 2006 (CEST)

Ein Häftling verliert sein Wahlrecht nicht weil er ein Häftling ist. Bei bestimmten Straftaten wie z. B. Hochverrat kann das Gericht ihm das aktive und passive Wahlrecht aberkennen. Grundsätzlich kein Wahlrecht haben Personen die unter einer Betreuung gemäß FGG stehen und Personen die durch ein Strafgericht in eine psychatrische Heilanstalt eingewiesen wurden. --CrazyFORCE I ?!? I Bewertung 12:00, 19. Dez. 2006 (CET)


Ein weiterer Fehler besteht darin, dass es heißt: "Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, sowie im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, welche nur bei schweren Straftaten als Teil eines Gerichtsurteils entzogen werden können." Im Artikel Wahlrechtsausschluss#Ausschluss_durch_Richterspruch heißt es dagegen korrekt: ""Der Ausschluss durch Richterspruch kann auf Lebenszeit nur durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Verwirkung von Grundrechten nach Art. 18 Abs. 2 Grundgesetz i. V. m. § 39 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) angeordnet werden. Dies ist in der bundesdeutschen Geschichte bisher noch nie erfolgt." Nix da von wegen "Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte".--Wadel 21:39, 5. Apr. 2011 (CEST)

--Ich muss mich korrigieren: Nur das BVerfG kann das Wahlrecht auf Lebenszeit entziehen. Die frühere Aussage war insofern korrekt. --Wadel 22:17, 5. Apr. 2011 (CEST)

Gleichheit der Wahl

beim europäischen Parlament ist die Gewichtung der Stimme eines Bürgers abhängig von seiner Staatsbürgerschaft). Hat hier eigentlich nichts zu suchen, denn jeder Bürger eines Landes hat ja die gleiche Stimme wie die anderen Bürger seines Landes, dabei ist es letzendlich egal, welchen Stimmanteil der Paralamentarier hat. Ein sehr ungünstiges Beispiel, was man einfach entfernen sollte. Versteht irgendwer, was ich meine?--Kajaktiger 22:32, 10. Nov. 2006 (CET)

Ich glaub, du hast da etwas nicht ganz verstanden. -MrBurns 22:04, 12. Nov. 2006 (CET)
Okay, wird in der ganzen Wikipedia so benutzt. Muss mich wohl geirrt haben. --Kajaktiger 20:41, 13. Nov. 2006 (CET)
Ich halte den Absatz aus mehreren Gründen verbesserungswürdig:
1. wird nicht das Europäische Parlament, sondern die vom Staat XX zu entsendenden Abgeordneten gewählt, und das in 25 Ländern gleichzeitig. Bei diesen 25 Wahlen hat (bei jeder Wahl für sich) jeder Wahlberechtigte das selbe Stimmgewicht.
2. dürfen auch Deutsche bei den EU-Wahlen in Österreich wählen, wenn sie dort wohnen und dies wollen.
3. existiert nach obiger Argumentation bei der österreichischen Nationalratswahl auch kein "gleiches Wahlrecht", weil die Stimmgewichtung in den ersten beiden Ermittlungsverfahren vom Wohnort abhängt. --David Seppi Benutzername geändert, siehe Spezial:Log/renameuser 19:17, 18. Nov. 2006 (GMT +0100)

Wahlrecht in Österreich

Info: In Österreich darf man "ab sofort" ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wählen!

Noch nicht ganz. Die Regierung hat es zwar schon beschlossen, das Parlament (Nationalrat) aber noch nicht. Das soll aber noch vor dem Sommer geschehen. --Martinwilke1980 09:23, 16. Mär. 2007 (CET)
Inzwischen ist das Wahlrecht mit 16 Gesetz, erstmals bei der Nationalratswahl 2008 wird man mit 16 Waehlen duerfen.--Dominik

Info: Im Artikel steht unter Österreich-Aktives Wahlrecht einerseits, dass man ab 16 den Bundespräsidenten wählen muss, also Wahlpflicht, andererseits steht ein paar Zeilen darunter, diese Wahlpflicht sei mit 1.6.2007 abgeschafft worden. Das widerspricht sich und Prof. Haselsteiner/Uni Wien ist der Meinung, ersteres sei der Fall...

GG Art. 116 (DE)

aus Artikel hierher zur Diskussion verschoben:

"..., sofern Sie dazu noch folgende Kriterien erfüllen: EU: Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind, nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind."

dazu GG Art. 116 (Stand: 28.08.2006):

"(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben."

ME besteht hier ein Widerspruch, deswegen hierher verschoben. Wer sich auskennt möge Klarheit schaffen (hinzielend auf Thema "Wahlrecht" - also wie lange jemand seine Schuhsohlen auf deutschem Asphalt ablatschen muss, bis er seine Kreuzchen machen darf.) --Azor 09:56, 3. Mai 2007 (CEST)

Ausländerwahlrecht

Einige Worte könnte man darüber noch verlieren. Wenn ich Zeit habe, mache ich es selbst.

Austerlitz -- 88.72.8.31 22:06, 29. Sep. 2007 (CEST)
Austerlitz -- 88.72.8.31 22:06, 29. Sep. 2007 (CEST)

Krawi, möchtest du aus den Inhalten dieser Weblinks vielleicht einen kleinen Abschnitt für den Hauptartikel formulieren?

Austerlitz -- 88.75.79.215 08:33, 15. Apr. 2008 (CEST)

P.S. Einen kleinen Abschnitt über Feminismus bzw. Historie des Frauenwahlrechts könnte man ebenfalls hinzufügen, unter Hinweis auf den Artikel von Hedwig Dohm aus dem Jahr 1876 Der Frauen Natur und Recht: 1. Die Frauen fordern das Stimmrecht als ein ihnen natürlich zukommendes Recht./ Hedwig Dohm 1876 Das Archiv und Dokumentationszentrum FrauenMediaTurm.

Austerlitz -- 88.75.79.215 08:38, 15. Apr. 2008 (CEST)

Aktuelle Anzahl der Bundestagsabgeordneten

Nach der letzten Wahl zogen in den Deutschen Bundestag 614 Abgeordnete ein. - Seit dem 1. Juni 2007 hat sich diese Zahl auf 613 verringert. Grund ist das Ausscheiden Matthias Wissmanns (CDU/CSU), der über ein Direktmandat in den Deutschen Bundestag einzog. Solange wie Überhangmandate für die betreffende Partei in einem Bundesland (in diesem Fall Baden-Württemberg) bestehen, wird das ausgeschiedene Mitglied nicht durch Nachrücken ersetzt; das ist hier geschehen. (Siehe auch http://www.bundestag.de/mdb/ausgeschieden.html) - Kann man das ändern?! --89.247.64.108 22:20, 9. Okt. 2007 (CEST)

Freie Wahl / Nichtwähler

Gehört zum Grundsatz "die Wahl ist frei" nicht auch das Recht, gar nicht zur Wahl zu gehen? Also, im Gegensatz z.B. zur DDR, wo wählen Pflicht war... --NDBro 14:10, 6. Mär. 2008 (CET)

Der erwähnte Grundsatz gehört zur Definition des Wahlrechts. Der Begriff Recht impliziert immer, dass es einem freisteht, sein Recht auszuüben oder nicht. Dies braucht also nicht eigens erwähnt zu werden. Anders ist es nur, wenn wie früher bei österreichischen Bundespräsidentenwahlen, Wahlpflicht besteht. Das muss immer erwähnt werden, weil es bei demokratischen Wahlen die Ausnahme darstellt. --Wolfgang J. Kraus 21:53, 18. Nov. 2008 (CET)

Wahlrecht im Zivilrecht (Verträge, Bilanzierung...)

Es fehlt mir ein Hinweis auf die Zweideutigkeit des Begriffes Wahlrecht. Abgesehen von der in diesem Artikel behandelten Bedeutung der Wahl eines Stellvertreters, welche vor allem im demokratischen Staat für die staatlichen Organe wichtig ist, gibt es die Bedeutung im Sinne einer Auswahl zwischen Alternativen.

Diese findet sich zum Beispiel in der Bilanzierung (z. B. Aktivierungswahlrecht) oder bei Verträgen (Wahlrecht der Reparatur oder des Austausches bei Gewährleistung).

Meines Erachtens ist hier unbedingt eine Begriffsklärung angesagt. -- Alpenfreund 19:12, 18. Nov. 2008 (CET)

+1 Auch mir fehlt hier eine "Begriffsklärung"-Seite. Sowohl das bilanzielle als juristische Wahlrecht sind auf diesem Wege nicht auffindbar. Ggf. müssten wir halt selbst die Verknüpfung lösen, eine Begriffsklärungs-Seite einrichten und dort die Verknüpfungen neu vergeben. --Philipp Grunwald 18:58, 28. Feb. 2010 (CET)

Die meisten verstehen unter Wahlrecht, wenn es zusammenhanglos ist, das demokratische Wahlrecht.
Eine BKL kann man natürlich machen, aber bitte nicht unter dem Lemma Wahlrecht, sondern z.B. Wahlrecht (Begriffserklärung). --David Seppi 21:52, 28. Feb. 2010 (CET)
Genau genommen ist das Lemma schon eine Begriffsklärung (BKL II). Angebracht ist aber tatsächlich BKL I, schon weil "Wahlrecht" bereits im wahlrechtlichen Sinn zweideutig ist, wobei keine der beiden Bedeutungen eindeutig vorzugswürdig ist. Schwierig ist nur die Frage nach dem Lemma für diesen Artikel hier. Allgemeines Wahlrecht könnte man bei einer Zusammenführung benutzen, ist aber nicht wirklich treffend. Wahlrecht (Wahlberechtigung und Wählbarkeit) oder nur Wahlberechtigung und Wählbarkeit oder Wahlrecht (aktives und passives Wahlrecht) wären Möglichkeiten. Eine Trennung in aktives Wahlrecht und passives Wahlrecht hätte auch systematische Vorzüge, bedeutet aber erstmal Arbeit. --84.151.28.216 22:14, 28. Feb. 2010 (CET)

Ungueltig waehlen VS nicht waehlen

Macht es irgend einen unterschied, ob ich ungueltig waehle, oder gar nicht waehle? Interessiert mich besonders fuer die Bundestagswahl in Deutschland. 131.181.251.66 11:00, 28. Aug. 2009 (CEST)

Nein, siehe: Was bewirkt eine Stimmenthaltung, was eine ungültige Stimme?, wenn jemand zeit hat, sollte man das auch bei Gelegenheit in den Artikel zum Bundestagswahlrecht einarbeiten. Grüße nach Down Under -- mc005 12:35, 28. Aug. 2009 (CEST)
Habs ergänzt (ohne die Falschinformation zur Wahlstatistik). Außerdem macht es natürlich subjektiv einen Unterschied, einerseits für den (potenziellen) Wähler, andererseits für die Wahlhelfer und sonstwie Betroffenen. --84.151.15.133 16:16, 28. Aug. 2009 (CEST)
Danke! Eine Falschinformation sehe ich da übrigens nicht, der Absatz in der Quelle zielt ja auf das Motiv des Wählers, das auch in der amtlichen Statistik nicht erfasst wird bzw. werden kann. -- mc005 16:57, 28. Aug. 2009 (CEST)

Auslagerung

Mal ein Vorschlag: Wie wäre es, die Wahlrechtsgesetzgebung der Länder Österreich, Deutschland, Schweiz et cetera jeweils separat in eigene Wiki-Artikel aufzuführen? (nicht signierter Beitrag von 119.94.198.86 (Diskussion | Beiträge) 05:17, 1. Nov. 2009 (CET))

Beim derzeitigen Umfang nicht sonderlich sinnvoll. Im Übrigen handelt der Artikel nicht von der Wahlrechtsgesetzgebung (für die es etliche eigene länderbezogene Artikel gibt). Das Lemma ist schlecht (Wahlrecht sollte besser eine Begriffsklärung sein), aber vor großen Änderungen sollte man den Artikel trotzdem mal lesen, damit man weiß um was es überhaupt geht. --84.151.30.196 00:43, 2. Nov. 2009 (CET)

Frauenwahlrecht

Der 19. Januar 1919 taucht in dem Artikel vier (!) Mal auf - liebe Damen, würde einmal nicht auch reichen? (nicht signierter Beitrag von 134.106.132.73 (Diskussion) 20:24, 18. Jan. 2011 (CET))

Elektorat?

Elektorat verweist hier her, wird aber im gesamten Artikel nirgends weiter erwähnt oder gar erklärt. Was ist das nun? --RokerHRO 10:04, 18. Mär. 2011 (CET)

wie sieht das aus mit dem wahlrecht (BRD) und der frist vom verfassungsgericht?

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Der-Kampf-ums-Wahlrecht_aid_1010822.html -- 88.65.209.214 10:12, 21. Jun. 2011 (CEST)

Dort ist ein "anderes" Wahlrecht gemeint. Das Thema dieses Artikels hier ist das Recht eines Bürgers an einer Wahl aktiv oder passiv teilzunehmen. Der aktuelle Streit um die Wahlgesetzgebung betrifft jedoch, nach welchem Modus die Wahl abgehalten wird. Der Artikel hier ist davon nicht tangiert. --Hansbaer 10:51, 21. Jun. 2011 (CEST)

Wäre übermorgen Bundestagswahl, wäre das Ergebnis formal illegal. (nicht signierter Beitrag von 85.177.250.75 (Diskussion) 15:17, 15. Jul 2011 (CEST))

Geschichte/Deutschland

Nach einer HS-Diskussion würde ich gern 1970: Die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht wird von 21 auf 18 Jahre gesenkt ändern zu 1972: Nach einer Verfassungsänderung von 1970 wird die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht von 21 auf 18 Jahre gesenkt, trau mich ob der komplexen Situation von Beschluss und in-Kraft-treten aber nicht wirklich... Meinungen? Bu63 (Diskussion) 09:00, 9. Jun. 2012 (CEST)

Nachdem es sich bei der Änderung des Grundgesetz nicht bloß um eine Ermächtigung des einfachen Gesetzgebers gehandelt hat, sondern um zweifellos bindendes und vorrangiges Recht, war die relevante Änderung 1970 (inkraft getreten am 6. August 1970; BGBl I S. 1161; Ausnahme denkbar bei einer Wiederholungswahl, die mit altem Wählerverzeichnis stattfindet). Das BWG ist tatsächlich erst sehr viel später angepasst worden (inkraft getreten am 7. Juli 1972; BGBl I S. 1061).
Fraglich ist aber die Angabe "1945" für die Anhebung von 20 auf 21. Das erste Nachkriegswahlgesetz ist jedenfalls von 1949 und die Regelungen zuvor in den Ländern bzw. Besatzungszonen waren unterschiedlich. --92.229.18.196 12:32, 11. Jun. 2012 (CEST)
PS: Die bunte Mischung aus bundesweiten und regionalen Regelungen ist in der Form ohnehin fragwürdig. Da müsste man klarstellen, für was die Angaben jeweils gelten. Das Wahlalter im Grundgesetz ist jedenfalls nur für Bundestagswahlen relevant. --92.229.18.196 12:39, 11. Jun. 2012 (CEST)

Wahlmännersystem bei Präsidentenwahlen in den USA

Sollte man nicht auch etwas zu dem Wahlmännersystem bei den Präsidentenwahlen in den USA sagen?--91.52.186.16 11:31, 7. Okt. 2012 (CEST)

Wahlrechtsgrundsätze

Das Wahlrecht ist allgemein, wenn es grundsätzlich allen Staatsbürgern, unabhängig von Nation, Einkommen, Geschlecht, ... zusteht.

Was genau ist mit "Nation" gemeint? Wenn nur Staatsbürger wählen dürfen, was heißt dann "unabhängig von Nation"? (nicht signierter Beitrag von David Seppi (Diskussion | Beiträge) 16:56, 6. Nov. 2006 (CET))

Passives Wahlrecht zum Bürgermeister von Berlin

Hier findet man zwei unterschiedliche Angaben. Auf dieser Seite wird von 21 Jahren gesprochen, folgt man aber dem Link "Bürgermeister von Berlin", so wird dort von 18 Jahren gesprochen. Es sollte nur eins davon richtig sein kjönnen. Aber welches und wo ist dieses Alter belegt?

mfg Franz Klein (nicht signierter Beitrag von 91.16.14.70 (Diskussion) 11:26, 5. Okt. 2008 (CEST))

Aktives Wahlrecht Deutschland

Der Absatz enthält einen Fehler da die Bestimmungen für Auslandsdeutsche geändert wurden:

Der noch bei der letzten Bundestags- bzw. Europawahl geltende Ausschluss vom Wahlrecht von außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebenden Deutschen, seit deren Fortzug mehr als 25 Jahre verstrichen waren, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) gestrichen.

Quelle: http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/auslandsdeutsche/index.html

(nicht signierter Beitrag von Daja77 (Diskussion | Beiträge) 23:12, 1. Mär. 2009 (CET))

Wahlrecht für Auslandsdeutsche

Der Aussage, dass aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 2012 "vorbehaltlich einer Neuregelung auch alle im Ausland wohnhaften Deutschen wahlberechtigt" sind, steht die Bekanntmachung des Bundeswahlleiters http://www.bundeswahlleiter.de/de/aktuelle_mitteilungen/downloads/04_09_2012_Akt_Mitteilung_Auslandsdt_BVerfG.pdf entgegen, wonach bis zur Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage derzeit überhaupt kein Wahlrecht für Auslandsdeutsche bestehe. M.E. sollte auf diese Rechtsauffassung eingegangen werden, mir ist aber nicht klar, ob die Interpretation des Bundeswahlleiters hier Gültigkeit beanspruchen kann oder bis zu einer rechtlichen Klärung die konfligierenden Rechtsauffassungen nebeneinander gestellt werden sollten.

--Mahatefl (Diskussion) 20:16, 18. Nov. 2012 (CET)

Danke für die Info. Ich habe es entsprechend abgeändert. Mir erscheint das Ganze schon absurd, bin aber natürlich kein Jurist und hatte es falsch interpretiert. Die beiden Klägerinnen hatten ja Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil man ihnen das Wahlrecht verweigerte, obwohl sie ihr ganzes Leben in Grenznähe gelebt hatten. Nun haben sie mit der Klage Erfolg und das Ergebis ist, dass nicht nur sie, sondern alle Auslandsdeutschen kein Wahlrecht haben - also diametral dem Zweck der Klage entgegengesetzt. Vielleicht hätte das Gericht gleich eine vorläufige Regelung verabschieden sollen. --Hansbaer (Diskussion) 07:45, 19. Nov. 2012 (CET)

Artikel erweitern oder umbenennen?

Ich bin hier eigentlich auf der Suche nach Infos zum Wahlrecht weltweit gelandet, speziell zum Frauenwahlrecht, der Artikel bewegt sich aber fast nur um Deutschland/Österreich/Schweiz. Dann sollte man ihn entweder in "Wahlrecht im deutschsprachigen Raum" umbenennen, oder zumindest eine Übersicht über das Wahlrecht in anderen Ländern der Welt ergänzen. Z.B. die Staaten aufzählen in einer Tabelle, in denen gewählt wird, und kurz Art des Wahlrechts (Verhältnis-, Mehrheitswahlrecht, etc.) und Wahlberechtigte (Männer/Frauen/nur bestimmte Gruppen, etc.) erwähnen, wenn vorhanden, mit Link zum entsprechenden Absatz im Artikel zu dem Land. --91.66.178.149 13:21, 6. Dez. 2012 (CET)

Geschichte des Wahlrechts

Der Abschnitt zur Geschichte des Wahlrechts bedarf einer weiteren Überarbeitung und zugleich einer Quellenunterfütterung. Die Angaben sind zum Teil widersprüchlich. (nicht signierter Beitrag von Maltemoritz (Diskussion | Beiträge) 15:14, 21. Feb. 2013 (CET))

Piratenpartei

Was bitte hat denn die Piratenpartei hier als Beispiel zu suchen? Es ist ja ohnehin ungewiss, ob es die Piratenpartei in ein paar Jahren noch geben wird. Also dass bitte sofort streichen. http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht#Deutschland Absatz: Bestrebungen für eine Herabsetzung des Wahlalters MfG Marc (nicht signierter Beitrag von 95.33.227.118 (Diskussion) 20:35, 2. Apr. 2013 (CEST))

Gesetzesartikel

Mir ist aufgefallen dass die einschlägigen Bestimmungen, welche schweizerisches Recht betreffen, mit keinem einzigen Artikel aus BV o. Ä. gestützt sind. Hier wäre noch nachzubessern. (nicht signierter Beitrag von Scarred (Diskussion | Beiträge) 12:04, 18. Apr. 2013 (CEST))

Wahlalter

Das Wahlrechtsalter (aktiv/passiv) bei Landtags- und Kommunalwahlen sollte übersichtlicher in einer Tabelle dargestellt werden, zumal sich da ja noch einiges entwickelt. ich würde sie auch füllen, kann sie aber nicht anlegen. --Lsky (Diskussion) 22:15, 27. Apr. 2013 (CEST)

Ich habe den Artikel mal umstrukturiert und so eine Tabelle angelegt. --Hansbaer (Diskussion) 10:19, 28. Apr. 2013 (CEST)

Schöffenwahl

Zum passiven Wahlrecht jedes deutschen Staatsbürgers, der im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, gehört auch das Recht, sich als Kandidat für die Wahl zum Laienrichter (Schöffen) aufstellen zu lassen. Entgegen dem Gebot der Nichtdiskriminierung aus Altersgründen wird dieses Recht in der Deutschen Bundesrepublik jedoch gemäß § 33 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz allen Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, verwehrt. Dabei ist es doch gerade für dieses Ehrenamt wichtig dass die Lebenserfahrung und Menschenkenntnis der Bürgerinnen und Bürger (Nicht-Juristen) in die Urteilsfindung einfließt. Hier ist eine Abstrakte Normenkontrolle bzw. Verfassungsbeschwerde dringend nötig, damit nicht ein wachsender Teil der Bevölkerung aus um ihre Ehrenreche gebracht, aus der aktiven Mitwirkung am gesellschaftlichen Lenen ausgeschlossen und an den Rand der Gesellschaft gedrängt wird. --193.175.55.242 16:54, 8. Mai 2013 (CEST)

Artikel erweitern oder umbenennen?

Ich bin hier eigentlich auf der Suche nach Infos zum Wahlrecht weltweit gelandet, speziell zum Frauenwahlrecht, der Artikel bewegt sich aber fast nur um Deutschland/Österreich/Schweiz. Dann sollte man ihn entweder in "Wahlrecht im deutschsprachigen Raum" umbenennen, oder zumindest eine Übersicht über das Wahlrecht in anderen Ländern der Welt ergänzen. Z.B. die Staaten aufzählen in einer Tabelle, in denen gewählt wird, und kurz Art des Wahlrechts (Verhältnis-, Mehrheitswahlrecht, etc.) und Wahlberechtigte (Männer/Frauen/nur bestimmte Gruppen, etc.) erwähnen, wenn vorhanden, mit Link zum entsprechenden Absatz im Artikel zu dem Land. --91.66.178.149 13:21, 6. Dez. 2012 (CET)

Geschichte des Wahlrechts

Der Abschnitt zur Geschichte des Wahlrechts bedarf einer weiteren Überarbeitung und zugleich einer Quellenunterfütterung. Die Angaben sind zum Teil widersprüchlich. (nicht signierter Beitrag von Maltemoritz (Diskussion | Beiträge) 15:14, 21. Feb. 2013 (CET))

Piratenpartei

Was bitte hat denn die Piratenpartei hier als Beispiel zu suchen? Es ist ja ohnehin ungewiss, ob es die Piratenpartei in ein paar Jahren noch geben wird. Also dass bitte sofort streichen. http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht#Deutschland Absatz: Bestrebungen für eine Herabsetzung des Wahlalters MfG Marc (nicht signierter Beitrag von 95.33.227.118 (Diskussion) 20:35, 2. Apr. 2013 (CEST))

Gesetzesartikel

Mir ist aufgefallen dass die einschlägigen Bestimmungen, welche schweizerisches Recht betreffen, mit keinem einzigen Artikel aus BV o. Ä. gestützt sind. Hier wäre noch nachzubessern. (nicht signierter Beitrag von Scarred (Diskussion | Beiträge) 12:04, 18. Apr. 2013 (CEST))

Wahlalter

Das Wahlrechtsalter (aktiv/passiv) bei Landtags- und Kommunalwahlen sollte übersichtlicher in einer Tabelle dargestellt werden, zumal sich da ja noch einiges entwickelt. ich würde sie auch füllen, kann sie aber nicht anlegen. --Lsky (Diskussion) 22:15, 27. Apr. 2013 (CEST)

Ich habe den Artikel mal umstrukturiert und so eine Tabelle angelegt. --Hansbaer (Diskussion) 10:19, 28. Apr. 2013 (CEST)

Schöffenwahl

Zum passiven Wahlrecht jedes deutschen Staatsbürgers, der im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, gehört auch das Recht, sich als Kandidat für die Wahl zum Laienrichter (Schöffen) aufstellen zu lassen. Entgegen dem Gebot der Nichtdiskriminierung aus Altersgründen wird dieses Recht in der Deutschen Bundesrepublik jedoch gemäß § 33 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz allen Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, verwehrt. Dabei ist es doch gerade für dieses Ehrenamt wichtig dass die Lebenserfahrung und Menschenkenntnis der Bürgerinnen und Bürger (Nicht-Juristen) in die Urteilsfindung einfließt. Hier ist eine Abstrakte Normenkontrolle bzw. Verfassungsbeschwerde dringend nötig, damit nicht ein wachsender Teil der Bevölkerung aus um ihre Ehrenreche gebracht, aus der aktiven Mitwirkung am gesellschaftlichen Lenen ausgeschlossen und an den Rand der Gesellschaft gedrängt wird. --193.175.55.242 16:54, 8. Mai 2013 (CEST)

Fehlende Fakten

http://www.sueddeutsche.de/politik/kein-gueltiges-wahlgesetz-in-deutschland-die-schande-des-parlaments-1.1109514 http://www.internet-law.de/2012/07/kein-gultiges-wahlrecht-mehr-in-deutschland.html http://www.spiegel.de/politik/deutschland/urteil-zum-wahlrecht-spd-greift-merkels-schwarz-gelbe-regierung-an-a-846437.html https://conrebbi.wordpress.com/2013/08/16/die-wahl-2013-ohne-gultiges-wahlgesetz/ https://beamtendumm.wordpress.com/2013/08/19/kein-gultiges-wahlgesetz/ http://lupocattivoblog.com/2013/08/16/anruf-beim-wahlleiter-wie-kann-ohne-gultiges-wahlrecht-gewahlt-werden/ http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/wahlrecht-ist-verfassungswidrig-bis-herbst-2013-muss-ein-neues-gesetz-her-24bd6-51ca-16-1202762.html http://www.postswitch.de/allgemein/deutschland-hat-kein-gueltiges-wahlrecht.htm http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/neuwahlen-unmoeglich-dem-bundestag-fehlt-gueltiges-wahlrecht/4622618.html Wie ist das möglich, das das nicht mit einem Wort erwähnt wird? --BerlineraDel (Diskussion) 20:35, 30. Nov. 2014 (CET)

Ganz einfach: dieser Artikel behandelt allgemein das Wahlrecht, d.h. das Recht eines Menschen, an Wahlen aktiv (als Wähler) bzw. passiv (als Kandidat) teilzunehmen. Was du meinst, ist aber das Wahlrecht im Sinne der Gesamtheit der Wahlgesetzgebung (wie z.B. das Steuerrecht als Überbegriff der Steuergesetz verwendet wird). Was du beanstandest, betrifft nicht das Wahlrecht im Allgemeinen, sondern eben nur die Wahlgesetzgebung für eine bestimmte Wahl. Was du suchst, findet sich z.B. in Bundestagswahlrecht. --Hansbaer (Diskussion) 21:58, 30. Nov. 2014 (CET)
Danke (Diskussion) 00:49, 1. Dez. 2014 (CET)

"Familienwahlrecht" wäre kein "Wahlrecht von Geburt an"

Im Jahr 2008 haben 46 Bundestagsabgeordnete im deutschen Bundestag den Antrag für ein Wahlrecht von Geburt an eingebracht (Familienwahlrecht). [] Deshalb sollten Familien mit ihren Kindern sowie die Kinder und Jugendlichen selbst dank eines Wahlrechts ab Geburt die Chance erhalten, ihren Interessen im politischen Prozess Geltung zu verschaffen. Das "von Geburt an" ist eine Propagandalüge und sollte zumindest in Anführungszeichen gesetzt werden. Tatsächlich geht es ihnen darum, den Eltern (entgegen dem Grundsatz der gleichen Wahl) zusätzliche Stimmen zu geben -- also weder den "Familien mit ihren Kindern" noch "den Kindern und Jugendlichen selbst". Also bitte POV entfernen. --46.114.174.146 19:41, 19. Dez. 2014 (CET)

tatsächliches Wahlrecht?

Das Bundeswahlgesetzt [3] besagt im Artikel 12,

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage 1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

Und Artikel 15,

(1) Wählbar ist, wer am Wahltage 1.Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und

Was ein Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs ist, kann man hier [4] lesen. Laut dem Personalausweisgesetz - PAuswG [5] ist der Personalausweis kein Indiz dafür das man Deutscher ist, sondern es wird vermutet das man Deutscher, was hier in der Wikipedia auch richtig dargelegt wird. Insofern kann man eigentlich erst dann wählen gehen, wenn man einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis "besitzt". Liege ich da richtig? Ich habe die Infos aus YouTube [6]. --¿! .א.מ.א 14:37, 21. Mär. 2015 (CET)

Ich werde dann bei Gelegenheit den Abschnitt Deutschland, ändern. Bisher gab es keinen Einwand, woraus ich schließe, dass meine Argumentation Gültigkeit hat. lg --¿! .א.מ.א 21:56, 23. Mär. 2015 (CET)

A: Abweichungen vom Normallfall beim Wahlrecht

In Strafgefängnissen Inhaftierte aktiv und passiv ausgeschlossen? Untersuchungshaft?

Bei Ersatzarrest für nichtbezahlte Verwaltungsstrafe?

Gibt es Verurteilungen, die den Entzug des Wahlrechts länger als Haft vorsehen? Wie war das mit Nationalsozialisten nach dem Krieg?

Umgekehrt, Wahlrecht bei Freigang, Ausgang von Haft? Bei Strafvollzug durch Fußfessel?

Entmündigte (korrekter Begriff?)?

Wählerevidenz bei den Gemeinden geführt. Anschlag der Wahlberechtigten im Haus (Wohnblock), Reklamationsfrist.

Wahlrecht während Bundesheer, -Einsatz, Zivildienst (Wehrersatzdienst), Arbeitsschicht (Dienstrecht), Feuerwehreinsatz.

Wahltag ist in der Regel Sonntag. Immer? Volksbegehren: Eintragungswoche So-So = 8 Tage.

Briefwahl," vorgezogener Wahltag" (in Graz erstmals: Fr. 27. Jänner vor Gemeinderatswahl Graz am So, 5. Februar 2017). --Helium4 (Diskussion) 14:31, 31. Jan. 2017 (CET)

Wahlalter-Tabelle

Ich finde die Tabelle zum Wahlalter unübersichtlich, da man doch recht schnell mal in der Zeile verrutscht. Jemand, der besser mit Wiki-Tabellen umgehen kann als ich, könnte sehr gerne durch dickere Ränder zwischen den Bundesländern oder durch abwechselnde Einfärbung in zwei verschiedenen Grautönen Abhilfe schaffen. -- Discostu (Disk) 12:27, 15. Jun. 2017 (CEST)

Kritik am Verlust des Wahlrechts

Kein Wahlrecht=Keine Demokratie.

Kannste jeden Fragen, alle sagen dazu ja. Warum also ist der Autor des Artikels da nicht sensibler? Isser vielleicht ein Richter? xD (nicht signierter Beitrag von 2a02:810a:8400:6c20:2d50:4a09:f056:f16e (Diskussion) 00:15, 25. Jun. 2017‎ (CEST))

Elektorat

Die Weiterleitungsseite Elektorat leitet zu diesem Artikel. Dann sollte der Begriff auch hier erklärt werden. Mag das ein Fachkundiger erledigen? --Maschinist1968 (Diskussion) 16:48, 1. Aug. 2019 (CEST)