Diskussion:Walter Mayer (Skilangläufer)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Skiscout in Abschnitt Staatsanwaltschaft Turin
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Weitere Karriere?[Quelltext bearbeiten]

Die Festnahme Mayers im Frühjahr 2009 kann man kaum als „Karriere“ (wenn ja, dann wäre der heute beginnende Prozess gegen ihn ein neuer Karrierehöhepunkt...) bezeichnen. Vielleicht wäre es besser, der Doping-Affäre ein eigenes Kapitel zu widmen, das Buch kann man auch irgendwo anders unterbringen, sofern es denn tatsächlich Ende 2010 erschienen ist. --Andibrunt 10:37, 8. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Als Dopingsünder schuldig erkannt[Quelltext bearbeiten]

Als Dopingsünder schuldig erkannt. Walter Mayer ist heute von Wiener Straflandesgericht zu 15 Monate teilbedingter Haft, nicht rechtskräftig, verurteilt worden. Davon 3 Monate davon unbedingt. Wegen „zahlreicher Verstöße nach dem Anti-Doping-Gesetz und dem Arzneimittelgesetz“. Zabia 21:25, 17. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Solange die Rechtskraft fehlt, sind diese Meldungen ebenso läppisch wie ein Halbzeitstand im Sport. (Wobei es eh schon gut ist, dass es nur in die Diskussion, nicht in den Artikel kommt.) WaldiR 02:27, 18. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Fakt ist jedenfalls, dass es dieses Urteil gibt. Das allein ist jedenfalls Grund, es im Lemma zu bringen! Die Vedächtigungen, die weit weniger wiegen, finden ja dort auch Platz. Besonders brisant finde ich die Äußerungen von Mayer in bezug auf die österr. Justiz und dieses Urteil. Mag eine weitere Instanz die Strafe verringern oder gar ausweiten, dieses Ersturteil kann niemand wegreden. Zabia 10:30, 18. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Die Sperre für die Spiele 2006, die Mayer ignorierte, ist wohl genauso läppisch? Das Buch, das Mayer (Coautor Egon Theiner) angeblich schreiben wollte, heißt übrigens: „... und plötzlich war ich ein Verbrecher“ und erschien im März 2011. Nach Amazon. Zabia 10:57, 18. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Jedes nicht rechtskräftige Urteil ist nur ein Zwischenstand, das kannst du nicht wegdiskutieren. Es kann nämlich auch noch mit einem rechtskräftigen Freispruch ausgehen. Und nur, weil es angesichts deiner offensichtlichen Emotionalität leider nötig ist zu erwähnen: 1. Mir ist der Maier und das ganze Doping sowas von gleichgültig. Und ich glaube 2., dass er Dreck am Stecken hat. Aber ich deklariere das als das, was es ist: Glauben. Und ein Urteil ohne Rechtskraft ist halt ebenfalls, was es ist... Für den Nichtjuristen ein Vergleich: Der selbe Fahrfehler (bzw Verurteilung ohne Rechtskraft) kann mit einem Unfall (bzw Schuldspruch) oder Beinaheunfall (bzw Freispruch im Zweifel) oder - unwahrscheinlich - ganz ohne Folgen (Freispruch ohne Wenn und Aber) ausgehen. Ein gewisser Unterschied. WaldiR 00:26, 28. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Staatsanwaltschaft Turin[Quelltext bearbeiten]

Offensichtlich wurde von dort weiterhin nie eine Anklage erhoben bzw. habe ich Medienberichten entnommen, dass dort alles eingestellt worden ist. Es war jedenfalls viel Lärm um nichts, und man muss mit Äußerungen jeder Art in solchen Zusammenhängen vorsichtig sein. Denn schon die Erhebung von einem Verdacht kann wg. übler Nachrede ev. eingeklagt werden. Abgesehen von Mayer selbst und auch den verurteilten und nicht verurteilten Sportlern, sind diverse nächtliche Razzien sicherlich ein eigenes Thema. Denn als konkurrierender Trainer mache ich eine Anzeige - die Sportler werden in ihrer Ruhe gestört, und hinterher stellt sich alles als nicht stichhaltig heraus. Zum einen sollen sicherlich Sünder aller Art aufgedeckt werden, anderseits könnten dadurch aber auch Medaillen verloren gehen. Die Katze beißt sich da selbst etwas in den Schwanz...Natürlich gab es leider auch andere Vorfälle mit verlorenen Medaillen - man denke an den Olympia-Marathonlauf 2004, als der Führende in der Menge behindert wurde etc. --Skiscout (Diskussion) 13:38, 1. Apr. 2017 (CEST).Beantworten

Gert-Dietmar Klause aus der DDR hat 1975 als erster Mitteleuropäer den Wasalauf gewonnen. Oder?