Diskussion:Wanderverein

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Kolya in Abschnitt Zeitliche Einordnung
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Sind die Rechte an dem Zitat geklärt? --occi

Hallo Ottsch! Es sind nur die Linke an dem Zitat geklärt. ( Dieser satz ist nicht ganz ernst gemeint) . Glaubst du wirklich, dass es jemanden aus England interessiert, wenn in der deutschen Wikipedia 3 Zeilen aus einem englischen Buch stehen. Meines Erachtens werden die Verleger und der Autor dankbar für die Reklame sein. Man kann die Angst vor dem Copyright auch übertreiben. MfG Benutzer:rho

Hm... ich wollte nur mal die Frage aufwerfen. Wenn wir das grundsätzlich mit unserem Gewissen vereinbaren können, Zitate unerlaubt zu verwenden, dann ist mir das recht. --occi

Besteht eigentlich ein Unterschied zwischen Zitaten, die als solche gekennzeichnet sind, und 'Raubkopien'? -- Schewek 23:33, 6. Nov 2002 (CET)

Ich hab mich mal schlau gemacht:

UrhG § 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
  1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

--occi

Zeitliche Einordnung[Quelltext bearbeiten]

Da der Verband Deutscher Touristen-Vereine als Dachverband aller deutschen Wandervereine bereits 1883 in Kassel gegründet wurde, kann man wohl daraus schließen, dass die Aussage "Die meisten Wandervereine sind im Rahmen der Wanderbewegung um 1900 gegründet worden." aus dem ersten Absatz nicht zutreffend sein kann. Das Wandern z.B. als Stadtflucht hängt definitiv mit der Industrialisierung zusammen, die lange vor der Gründerzeit begann - nicht zu vergessen die Eisenbahn als "Katalysator". --Kolya (Diskussion) 23:29, 24. Sep. 2013 (CEST)Beantworten