Diskussion:Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Chriz1978 in Abschnitt Zuständigkeitsbereich
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Zuständigkeitsbereich[Quelltext bearbeiten]

Der Zuständigkeitsbereich fehlt meines Erachtens noch. Ergibt er sich aus den Zuständigkeiten der Vorgängerämter Meiderich und Rheine?

Also Ruhr bis Mülheim inkl. Schifffahrtskanal, Rhein-Herne-Kanal, Wesel-Datteln-Kanal, Datteln-Hamm-Kanal, Dortmund-Ems-Kanal und Ems bis Gleesen? --Chriz1978 (Diskussion) 09:20, 17. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

mittels https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Karten/Karten/w161_a_Uebersicht_Dienstorte.pdf?__blob=publicationFile&v=21 geklärt. Die Emsstrecke von Rheine nach Gleese gehört nach der Neuordnung zum Zuständigkeitsbereich des WSA Ems-Nordsee. --Chriz1978 (Diskussion) 18:03, 1. Mär. 2024 (CET)Beantworten