Diskussion:Wehrkreis

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 129.187.244.19 in Abschnitt Sieben Wehrkreise gem. VV 1919 ?
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Anzahl der Wehrkreise/Armeekorps[Quelltext bearbeiten]

"Die Wehrkreise entsprachen ihrer Funktion nach den früheren Korpsbezirken der (mit letztem Friedensstand 24) Armeekorps des Heeres im Deutschen Kaiserreich."

Mit "letztem Friedensstand" besaß das Kaiserreich 25, nicht 24 Armeekorps. Das preußische Gardekorps besaß keinen eigenen Korpsbezirk, sondern ergänzte sich aus dem gesamten Preußen und dem Reichsland Elsaß-Lothringen.

"In der Reichswehr existierten gemäß den Bestimmungen des Versailler Vertrags anfangs sieben Wehrkreise"

Das ist Unsinn. Die Anzahl der Wehrkreise war durch den Versailler Vertrag nicht vorgeschrieben. Man hätte soviele Wehrkreise bilden können wie man wollte. Vorgeschrieben war die Zahl der Soldaten. (nicht signierter Beitrag von 121.185.122.121 (Diskussion) 01:01, 24. Jul 2014 (CEST))

Bezirk Prag[Quelltext bearbeiten]

Unklarheit betr. der Bezeichnung: Wehrkreis I, II usw. ist klar - aber wie wurde das entsprechende Areal "Protektorat B. u. M." bezeichnet ? Sicher nicht "stellvertrendes Generalkommando Prag" bzw. "B/M". Und "Wehrkreis Prag" wohl auch nicht. --Widlotic (Diskussion) 11:23, 14. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Generalgouvernement ?[Quelltext bearbeiten]

Einen "Wehrkreis Generalgouvernement" gab es nicht. Vgl. überhaupt die detaillierte Wehrbezirkseinteilung für das Deutsche Reich (Version 1939 und 1941), jeweils im Reichsgesetzblatt, Teil I abgedruckt. --188.174.5.13 20:38, 8. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Nach dem 2. Weltkrieg in der Wiederbewaffnung blabla[Quelltext bearbeiten]

Die Wehrbereiche der Bundeswehr hier einzumengen, ist eine Themaverfehlung. Und natürlich war deren Zuschnitt anders, es gab ja das Territorium des Deutschen Reichs auch nicht mehr. --188.174.149.124 12:42, 17. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Lemmata für Wehrkreis-Einzelartikel[Quelltext bearbeiten]

Heute kam der zweite Wehrkreis-Artikel rein. Warum müssen da eigentlich die Orte in Klammern dabei stehen? Normalerweise sind Klammer-Lemmata unerwünscht, siehe WP:NK, außer es gibt da eine offizielle Systematik, so wie bei verschiedenen Städtenamen. Ich vermute mal, dass "Wehrkreis I", "Wehrkreis II" und "Wehrkreis VI" ausreichend und "offiziell genug" sind. Sollte man die beiden dann nicht nochmal auf die klammerfreien Lemmatas verschieben? Nur zum Vergleich: fr:Wehrkreis II! --Ein fröhlicher Franke (Diskussion H7) 18:37, 3. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Wehrkreis XII - Wiesbaden ? Koblenz ?[Quelltext bearbeiten]

Da stimmt wohl was nicht oder es fehlen Informationen. Vgl. den link zur Einteilung von 1941 im Reichsgesetzblatt --88.217.115.249 23:22, 25. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Reichswehrzeit ziemlich unklar[Quelltext bearbeiten]

Für die Anfangszeit stellt sich z. B. die Frage, warum die Wehrkreise VI oder VII schon 1919, II oder IV allerdings erst 1920 gebildet worden sein sollen. Worauf beruhen diese Datumsangaben ? War die genaue territoriale Abgrenzung der sieben Wehrkreise der Reichswehrzeit nicht irgendwo (evtl. sogar gesetzlich) nachlesbar geregelt ? --2001:A61:2B95:2301:98EA:3537:1A93:EE36 09:25, 27. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Sieben Wehrkreise gem. VV 1919 ?[Quelltext bearbeiten]

Da steht vielleicht was von 7 Divisionen (Infanteriedivisionen), aber wo steht, dass es sieben Wehrkreise geben soll ? --2001:A61:2B95:2301:98EA:3537:1A93:EE36 11:35, 27. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

nachdem eine klare Quelle bisher fehlt, kann man sich die Aufteilung ca. 1919-1935 gem. bislang auffindbarer Angaben folgendermaßen zusammenreimen (ohne Gewähr):
  • Wehrkreis I: Provinz Ostpreußen
  • Wehrkreis II: Provinz Pommern, Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen (nördl. Teil), Provinz Schleswig-Holstein, Mecklenburg ("beide" bis 1933), Hamburg, Lübeck
  • Wehrkreis III: Provinz Brandenburg, Provinz Niederschlesien, Provinz Oberschlesien, Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen (südl. Teil)
  • Wehrkreis IV: Sachsen, Thüringen, Provinz Sachsen, Anhalt
  • Wehrkreis V: Württemberg (soweit außerhalb emZ), Baden (soweit außerhalb emZ), Hessen (soweit außerhalb emZ), Provinz Hessen-Nassau (soweit außerhalb emZ), Hohenzollern, Waldeck (bis 1929)
  • Wehrkreis VI: Provinz Westfalen (soweit außerhalb emZ), Rheinprovinz (soweit außerhalb emZ), Provinz Hannover, Oldenburg (soweit außerhalb emZ), Braunschweig, Lippe, Schaumburg-Lippe, Bremen
  • Wehrkreis VII: Bayern (ohne Pfalz, diese zur emZ)

...wobei z. B. noch unklar ist, wie mit einigen Enklaven/Exklaven verfahren wurde (Calvörde zu IV oder VI ? Ostheim vor der Rhön zu VII oder IV ?, Landesteil Lübeck zu II oder VI ? usw.) --129.187.244.19 10:42, 29. Jul. 2019 (CEST)Beantworten