Diskussion:Wilhelm Ernst (Sachsen-Weimar-Eisenach)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Erbsloeh
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Das Bild der Caroline wurde von http://www.deutsche-schutzgebiete.de/grossherzogtum_sachsen-weimar.htm unerlaubt kopiert, sogar das Copyright um unteren Ende des Bildes wurde entfernt!

Deutsche Schutzgebiete besitzt natürlich kein Urheberrecht am Bild! Känsterle 13:23, 5. Jun. 2008 (CEST)Beantworten


Karl August (1912–1988), Erbgroßherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach ∞ 1944 Freiin Elisabeth von Wangenheim-Winterstein (1912–1985) Sterbedatum ist falsch!

Nachricht am 17.03.2010, Quelle: thueringer-allgemeine.de

"Im Alter von 99 Jahren starb Montag Elisabeth von Sachsen-Weimar und Eisenach. Die Erbgroßherzogin pflegte bis zuletzt enge Kontakte nach Thüringen." (nicht signierter Beitrag von 194.94.196.122 (Diskussion | Beiträge) 13:49, 17. Mär. 2010 (CET)) Beantworten


Mein Gott ist das ein linkslastiger Artikel, ohne jegliche Objektivität dem Zeitgeist entsprechend! Irgendwelches Gelaber von Tischdamen haben nichts in einer Enzyklopädie zu suchen! Ebenso wenig sollte eine windige Quelle wie Pickelhauben.net für einen erfundenen Selbstmord von Carolin herhalten müssen! Fakten, Fakten, Fakten! (nicht signierter Beitrag von 87.171.7.113 (Diskussion) 18:22, 19. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

"Umbenennung"[Quelltext bearbeiten]

In der Diskussion des Artikels Sachsen-Weimar-Eisenach wurde ja über die Umbenennung des Großherzogtums 1903 debattiert - insbesondere über die Thronverzichtserklärung Wilhelm Ernst von 1918, in der "-Weimar-Eisenach" doch wieder auftaucht (!). Unabhängig von dem Namen des Großherzogtums ist aber die Kürzung des Herrschernamens zu Großherzog von Sachsen lange vorher durch zahlreiche ausgegebene Münzen belegt. siehe etwa: [1] oder hier ein Beispiel von 1857 [2]. Diese Kürzung, die sich ja schlicht und selbstbewusst damit begründen ließ, dass es unter den sächsisch-ernestinischen Fürstentümern kein weiteres Großherzogtum gab, kann also nicht erst 1903 in Gebrauch gekommen sein. Man sollte also in der Einleitung nicht von einer Umbenennung 1903 schreiben.Ememaef (Diskussion) 16:34, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Wie würdest Du denn diesen „Vorgang“ aus dem Jahre 1903 bezeichnen? Es wurde ausführlich darüber diskutiert mit dem Ergebnis, dass die offizielle Bezeichnung nunmehr „Großherzogtum Sachsen“ lautete. Die durch den Großherzog ausgestellten Urkunden (einige bis 1898 liegen mir hier vor) begannen - parallel zu den Münzprägungen mit der verkürzten Bezeichnung - immer mit dem Titel „Wir, Carl Alexander, von Gottes Gnaden Grossherzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach“ ... --Erbslöh (Diskussion) 17:24, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Ab 1903 wurde offiziell nur noch der abgekürzte Name für den Staat verwendet, so könnte man es formulieren. Gruß Ememaef (Diskussion) 18:36, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Dieser Vorschlag ist weder für den Artikel Sachsen-Weimar-Eisenach noch für diesen Artikel geeignet. Im ersteren sollte dieser Punkt überhaupt nicht geändert werden, die dortige Beschreibung ist das Ergebnis einer ausführlichen Diskussion. Wenn man unbedingt das Wort Umbenennung vermeiden möchte, könnte man in diesem Artikel schreiben:
... war vom 7. Januar 1901 bis zur Novemberrevolution 1918 der letzte Großherzog von Sachsen. Die volle Titulatur lautete Seine Königliche Hoheit[1] Wilhelm Ernst, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach) (ab 1903: „Großherzog zu Sachsen“), Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meissen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg, etc..[2] --Erbslöh (Diskussion) 19:57, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Ja, so ist es doch viel besser. Gruß Ememaef (Diskussion) 19:29, 29. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Dann habe ich das in diesem Sinne geändert. Gruß --Erbslöh (Diskussion) 23:17, 29. Nov. 2017 (CET)Beantworten
  1. Johann Daniel Friedrich Rumpf: Der deutsche Secretär: eine praktische Anweisung zur richtigen Schreibart. Berlin 1938, S. 421.
  2. Grundgesetz über die Landständische Verfassung des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach vom 5. Mai 1816. Diese Verfassung (mit Änderungen vom 17. und 18. November 1848 und vom 6. April 1852) galt in Sachsen-Weimar-Eisenach bis zur Novemberrevolution 1918. (verfassungen.de)