Diskussion:Wilhelm Freiherr von Ketteler

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 217.91.63.146 in Abschnitt von Papen
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Geburtsdatum[Quelltext bearbeiten]

Benz, Lexikon des deutschen Widerstandes, S.366 nennt als Geburtsdatum allerdings 1906. Auch Bracher gibt 1906 an. Daher entsprechend geändert. [1]Machahn 00:17, 14. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Gut: Hatte irgendwo einen Nachruf gelesen in dem stand, er sei 1938 "einunddreißig jährig verstorben" (also Jahrgang 1906/1907 gewesen), und mich dann dagegen entschieden, weil Papen auf die Frage in Nürnberg, ob Ketteler der Sohn von Clemens von Ketteler sei bejahend geantwortet hatte - dann hat Papen da etwas falsch verstanden und ich mir seinen Irrtum zueigen gemacht. Besten dank für die Aufklärung.--Zsasz 03:23, 14. Mär. 2008 (CET)Beantworten

In "Biographisches Lexikon des KV; Band 3" wird auch der 15.06.1906 als Geburtsdatum genannt und bezieht sich auf eine PRIMÄRQUELLE: den Totenzettel im Diözesanarchiv Wien Eckart72 18:13, 28. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Obduktionsbericht[Quelltext bearbeiten]

Gutachten von Professor Dr. Werkgartner von 1938: „Der untersuchte Leichnam befand sich bereits im Zustand vorgeschrittener Fäulnis. Er zeigt in den verschiedenen Geweben und Eingeweiden noch reichlich Fäulnigasbildung, im Bereich der Gesichtsweichteille aber auch schon den ersten Beginn der Leichenwachsbildung. Dieser Zustand steht sehr gut in Übereinstimmung mit der Annahme, dass der Tod bereits vor 2-3 Monaten eingetreten ist... Die in nicht sehr reichlicher Zahl festgestellten Fremdkörper in den Luftwegen der Lungen rechtfertigen...die Erkenntnis, dass der Tod durch Ertrinken eingetreten sei. Verletzungen sind bei der Leichenöffnung nicht festgestellt worden. Es kann also mit Sicherheit ausgeschlossen werden, daß der Tod etwa durch Hiebe mit stumpfen Werkzeugen oder durch Stich-/Schnittverletzungen herbeigeführt worden sei. Es ist auch mit Sicherheit eine Schußverletzung auszuschließen. Ebenso liegt für die Annahme einer gewaltsamen Tötung durch Erdrosselung, Erwürgen oder Erstickung durch Knebelung nicht der geringste Anhalt vor.“ In einem Brief an die Mutter des Toten versicherte Werkgartner („bei meinem Manneswort“), dass keine Spuren eines gewaltsamen Todes nachgewiesen werden konnten. Auch die Erkenntnisse aus chemischen Gutachten hätten nicht zum Nachweis einer Vergiftung geführt. (in Lutz Hachmeister: Gegnerforscher, S. 11) (nicht signierter Beitrag von Zsasz (Diskussion | Beiträge) 28. Nov. 2008, 00:07:49)

Ich habe (nur in den letzten Sätzen) im Zitat hierüber korrigiert. Der Gutachter ist wahrscheinlich Anton Werkgartner, zu dem bei Hachmeister allerdings nicht mehr steht als das hier Zitierte (ich habe nur auf S. 10-12 u. im Personenindex nachgesehen). Im verlinkten Artikel: Nach dem sogenannten Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich wurde er zunächst kommissarisch Leiter des Instituts für Gerichtliche Medizin an der Universität Wien.
Dieses Gutachten scheint dem Teil im umseitigen Artikel zu widersprechen, wo zunächst von Mord u. Chloroform die Rede ist, ohne Einzelnachweis, auf welcher Literatur basiert das? --IvlaDisk. 01:11, 13. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Äußerung zum Hakenkreuz[Quelltext bearbeiten]

Es dürfte sich um den Freiherrn von Ketteler handeln, welcher nach dem Anschluß Österreichs äußerte, das gegen den Uhrzeigersinn laufende Hakenkreuz sei ein Symbol des Heils, das verwendete mit dem Uhrzeigersinn verlaufende jedoch eines des Unheils. (so Erik Ritter von Kuehnelt-Leddihn, ich müßte die Stelle heraussuchen) (nicht signierter Beitrag von 141.35.9.99 (Diskussion | Beiträge) 17:07, 25. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 21:06, 9. Jan. 2016 (CET)Beantworten

von Papen[Quelltext bearbeiten]

Mehrfach im Text wird nur "Papen", ohne das "von" verwendet. Ist es nicht so, daß der Zusatz beim Familiennamen immer zu nennen ist? 217.91.63.146 12:25, 10. Jun. 2022 (CEST)Beantworten