Diskussion:Wilhelm Halfmann

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Ktiv in Abschnitt Review vom 8. August 2023 bis 23. April 2024
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Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Ich sehe Verletzungen der geforderten Neutralität einer Darstellung im Abschnitt Judenschrift. Dort wird referiert, dass Halffman „die staatliche Gesetzgebung" gegen die Juden für gut befunden habe. Dagegen habe er die sozusagen wilden antisemitischen Aktionen von SA und SS abgelehnt. Der Begriff „gesetzmässiges Vorgehen" wird in seiner Bedeutung in dem Abschnitt nicht hinterfragt. Die Geschichtsschreibung über den NS kennt aber nach 1933 keinen funktionierenden Rechtsstaat mehr. Nach der Machtergreifung war kein Gegensatz mehr zwischen einem gesetzesmäßigen Vorgehen und „wilden antisemitischen Aktionen" der NS-Organisationen. Gesetze dienten zur Verschleierung der Tatsache der widerrechtlichen Verfolgung der Juden. Gesetzmässiges Handeln führte in den Holocaust. Die Darstellung berücksichtigt die Erkenntnisse der Geschichtswissenschaft von heute nicht ausreichend.--Orik (Diskussion) 10:28, 7. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Nennen wir doch das Kind beim Namen: Halfmanns Haltung war ziemlich schizophren. Gegen die antijüdische Gesetzgebung hat er (wahrscheinlich auch nach Kriegsende) nicht opponiert, die Ausschreitungen der SA und SS erschienen ihm dann aber wohl etwas übertrieben. Wie man die Sachlage dann formuliert und dabei erst noch neutral bleiben soll, erinnert stark an ein Mikadospiel. Ich versuchs mal. --Khatschaturjan (Diskussion) 20:49, 7. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Die Geschichte der Bekennenden Kirche Schleswig-Holsteins wird in jüngerer Zeit auf Wikipedia umfangreich von http://www.pkgodzik.de/index.php?id=348 offenbar in Abstimmung mit der Geschichtswerkstatt Bekennende Kirche SH http://www.geschichte-bk-sh.de/ bearbeitet. Die Darstellungen erwecken den Eindruck, als werde vorrangig beabsichtigt, die Akteure der Bekennenden Kirche und konkret Bischof Wilhelm Halfmann in ein positives Licht zu stellen und insbesondere ihren Antisemitismus zu relativieren. Vor allem hier hat die Darstellung auf Wikipedia gravierende Lücken und Schwächen. Folgende Sachverhalte wären zur Einordnung hilfreich: 1. Vorgeschichte: Bereits 1925 bekannte sich die schleswig-holsteinische Landessynode in einer Erklärung einstimmig zum völkischen Antisemitismus: „Die Landessynode erkennt die Berechtigung und den Wert aller Bestrebungen an, die darauf hinzielen, das eigene Volkstum zu stärken und vor zersetzendem jüdischen Einfluss zu bewahren.“ (S. Stephan Linck „Aufschrei eines gequälten und geknechteten Volkes“. Antisemitismus und völkisches Denken in der ev.-luth. Landeskirche Schleswig-Holstein zur Zeit der Weimarer Republik, in: Informationen zur schleswig-holsteinischen Zeitgeschichte 52/53 (2012), S. 5-15, hier: S. 12.) Das Zitat wurde bereits in der Ausstellung „Kirche, Christen, Juden in Nordelbien 1933-1945“ verwendet (online bei der DNB http://dnb.oia-dwa.de:2401/show.aspx?GUID=3e19bb3e-8b70-e811-a386-d4ae528b7600&PARENT=4178dde0-ac6f-e811-a386-d4ae528b7600 .) 2. NS-Zeit: Die Gründung der „Not- und Arbeitsgemeinschaft schleswig-holsteinischer Pastoren“ als Vorläuferin der Bekennenden Kirche wird benannt. Unerwähnt bleibt aber, dass diese Gruppe entstand, weil man sich nicht dem Pfarrernotbund anschließen wollte, da dieser den „Arierparagraf“ für Pastoren als bekenntniswidrig verurteilte. S. Klauspeter Reumann, Der Kirchenkampf in Schleswig-Holstein 1933 bis 1945, in: Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte: Bd. 6.1, Kirche zwischen Selbstbehaup-tung und Fremdbestimmung. Neumünster 1998 (Schriften des Vereins für Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte, Reihe 1, Bd. 31), S. 111-473, hier: S. 167-168. Es wird in einem Abschnitt „Tapferes Verhalten einzelner“ Theologen gewürdigt. Nicht erwähnt wird die Entlassung von Pastoren aufgrund ihrer jüdischen Herkunft bzw. der jüdischen Herkunft der Ehefrau: Walter Auerbach, Bernhard Bothmann, Fritz Leiser und Max Behrmann. Zu allen Entlassungsvorgängen schwieg die Bekennende Kirche Schleswig-Holsteins. S. u.a. Stephan Linck, Neue Anfänge? Der Umgang der evangelischen Kirche mit der NS-Vergangenheit und ihr Verhältnis zum Judentum. Die Landeskirchen in Nordelbien. Band 1: 1945-1965, Kiel 2013, S. 66-69 oder auch Hartmut Ludwig, Eberhard Röhm (Hrsg.), Evangelisch getauft – als >Juden< verfolgt. Theologen jüdischer Herkunft in der Zeit des Nationalsozialismus, Stuttgart 2014. 3. Nachkrieg: Zwar wird kritisch Wilhelm Halfmanns Einsatz für verurteilte Kriegsverbrecher benannt, unerwähnt bleibt, dass Halfmann die Leitung der landeskirchlichen Pressearbeit zwei ehemaligen Angehörigen des Sicherheitsdienstes der SS übertrug: Erst Prof. Dr. Hans-Joachim Beyer ( https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Joachim_Beyer S. Linck, Neue Anfänge? Bd. 1, S. 128-139), dann Wolfgang Baader (ebd., insb. S. 285-287). Der latente Antisemitismus beider erklärt bspw. den angedeuteten Konflikt zwischen Wilhelm Halfmann und Pastor Johann Haar. Ein antisemitischer Übergriff auf Haar am 9.11.1959 war der Auslöser der geschilderten Kontroverse um Halfmanns Schrift „Die Kirche und der Jude“ 1960. Der ehemalige SD-Mann Wolfgang Baader verhinderte als kirchlicher Pressechef, dass über diesen Vorfall berichtet wurde. Erst nach Einstellung der Ermittlungen gab Baader eine Presserklärung heraus (datiert auf den 20. April!) mit der Information: „Pastor Johann Haar –Pellworm - ist Vierteljude und Sozialdemokrat.“ S. Linck, Neue Anfänge? Bd. 1, S. 216-221, hier: S. 221. 4. Die Kontroverse um Halfmanns Schrift 1960 und seine erfolgte Distanzierung wird beschrieben. Nicht erwähnt wird, dass er nach Ende der Kontroverse in einem Privat-brief gegenüber dem emeritierten Missionsdirektor Detlef Bracker ausdrücklich seine antisemitischen Denkmuster bestätigte: „Was Sie in Ihrem ‚offenen Wort’ als sozusagen christliche Selbstverständlichkeiten ansprechen: ‚Abscheu’ und ‚feindlicher Hass’ seitens der Juden, vor allem das ‚Verstockungsgericht’, weiter die ‚Gefahr des jüdi-schen Volkes’ für das deutsche, die ‚antichristliche Beeinflussung’ der deutschen Ar-beiter durch jüdischen Einfluss – das sind alles Dinge, die Sie heute in der Öffentlichkeit nicht sagen können, ohne dass ein fürchterliches Geschrei erhoben wird. Denn das gilt heute als Ausdruck von uraltem christlichen Antisemitismus und schwerer historischer Schuld der Kirche. Dabei sind alle diese Urteile richtig, in der Bibel gegründet, in der Kirchengeschichte und volksgeschichtlich bestätigt; ich stimme Ihnen voll zu. Aber es gibt Zeiten, wo man auch Dinge, die wahr sind, nicht sagen kann, ohne die Gefahr verhängnisvollster Missverständnisse heraufzubeschwören.“ Zitiert bei Linck, Neue Anfänge?, Bd. 1, S. 228. 5. Prägende Gestalt der Kieler Theologischen Fakultät nach 1945 war der ehemalige Na-tionalsozialist und Mitarbeiter am Eisenacher „Entjudungsinstitut“, Martin Redeker https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Redeker . Seine fehlende Entlassung war der Grund, dass die BK-Theologen Kurt Dietrich Schmidt https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Dietrich_Schmidt und Volkmar Herntrich https://de.wikipedia.org/wiki/Volkmar_Herntrich nach 1945 nicht an die Kieler Uni-versität zurückkehrten. Redeker, dem der Landesbruderrat der BK 1947 noch Be-kenntniswidrigkeit vorgeworfen hatte, und der 1955 aufgrund antisemitischer Äuße-rungen auf das Rektorenamt der Uni Kiel verzichten musste, war zugleich ab 1954 Landtagsabgeordneter. 1958 setzte sich Halfmann in einem Schreiben an den Minis-terpräsidenten für Redekers Wiederwahl ein. Sowohl die Spannungen innerhalb der BK-Theologen nach 1945 als auch das enge Beziehungsgeflecht zwischen Kirchenlei-tung und Theologischer Fakultät sollten dargestellt werden, zumal es die Kieler Theo-logische Fakultät jahrzehntelang mied, sich kritisch mit der eigenen NS-Vergangenheit und antisemitischen Traditionen zu beschäftigen.

Zum Ausschluss „nichtarischer“ Christen und meiner „bösen Verleumdung“ Halfmanns (die in den drei Artikeln benannt wird): In den Wikipedia-Artikeln wird der Ausschluss der sog. „nichtarischen Christen“ 1942 aus der Landeskirche thematisiert und eine Äußerung von mir im NDR als üble Verleumdung Halfmanns charakterisiert. Zum Vorgang: 1941/42 schloss eine Minderzahl der evangelischen Landeskirchen, darunter die Schleswig-Holsteinische, ihre Mitglieder aus, die jüdischer Herkunft waren. Der Wikipedia-Autor übernimmt für den in Schleswig-Holstein vollzogenen Ausschluss der Christinnen und Christen jüdischer Herkunft den von Halfmann verwendeten Begriff einer „Sonderregelung“. Die „Sonderregelung“ bestand einzig darin, dass der von der Landeskirche aufgrund seiner jüdischen Herkunft entlassene Pastor Walter Auerbach namentlich genannt wurde als möglicher Seelsorger für die aus der Kirche Ausgeschlossenen. Der Selbstrechtfertigungsschrift Christian Kinders (der den Ausschluss als Kirchenamtspräsident verfügt hatte) und einer von Wilhelm Halfmann am 1.2.1947 unterschriebenen Erklärung zufolge geschah dies mit Billigung der schleswig-holsteinischen Bekennenden Kirche. Nachdem der Historiker Klauspeter Reumann ein Schriftstück des Bruderratsvorsitzenden Hans Treplin öffentlich machte, habe ich meine Darstellung dahingehend revidiert, dass mit der Erklärung Halfmanns lediglich seine Billigung des Ausschlusses der Christen jüdischer Herkunft belegt ist. S. Linck, Neue Anfänge? Bd 2, S. 62-63. Meine Äußerung im Fernsehbeitrag ließ den Eindruck zu, Wilhelm Halfmann habe 1942 seine Billigung schriftlich gegeben. Richtig ist, dass er 1947 in einem von ihm unterschriebenen Schriftstück bestätigte, den Vorgang gebilligt zu haben. Zur Einordnung: Im Februar 1942 wurden Christinnen und Christen aus der schleswig-holsteinischen Landeskirche ausgeschlossen einzig, weil sie jüdischer Herkunft waren. Dieser Sachverhalt ändert sich nicht dadurch, dass ihnen mitgeteilt wurde, sie könnten sich von einem aufgrund seiner jüdischen Herkunft entlassenen Pastors seelsorgerlich betreuen lassen. Mit diesem Ausschluss ging die schleswig-holsteinische Landeskirche den Weg einer Minderzahl radikal antisemitischer Landeskirchen. Dieser Vorgang ist bemerkenswert, weil er vollzogen wurde, nachdem die ohnehin entrechteten Gemeindeglieder jüdischer Herkunft mit einem Judenstern öffentlich stigmatisiert wurden und nachdem ihre Deportationen „in den Osten“ begonnen hatten und nachdem (nicht nur) Wilhelm Halfmann erfahren hatte, dass dort Massenmorde an Juden begonnen hatten. Ein derartiger Vorgang darf nicht relativiert werden. Und dies sollte auch nicht auf Wikipedia geschehen. Stephan Linck, 15.6.2020 (nicht signierter Beitrag von 2A02:8108:500:4B6:2829:6021:59F6:6496 (Diskussion) 11:40, 15. Jun. 2020 (CEST))Beantworten

Der Vorgang des Ausschlusses aus der Landeskirche als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wird m.E. nicht richtig verstanden. Das Behalten der Getauften jüdischen Ursprungs hätte damals für die Landeskirche den Verlust der Körperschaftsrechte nach sich gezogen. Das wollte der Jurist Kinder verhindern und ermöglichte den Getauften jüdischen Ursprungs einen freikirchlichen Status. Eine Heldentat ist das nicht, aber ein Kompromiss, der die Geltung der Taufe nicht anrührt. Das Ausscheiden aus einer Landeskirche mit Körperschaftsrechten und Übergang in eine Freikirche ohne Körperschaftsrechte tangiert die Geltung der Taufe nicht. Gegenteilige Behauptungen sind falsch. Dass eine andere Verteidigung der zum Tragen eines Judensterns gezwungenen Mitbürger angemessen gewesen wäre, ist eine andere Frage. Das Versagen an dieser Stelle hat ja auch nach dem Krieg zu den jeweiligen Schulderklärungen geführt, nicht deutlicher für die Juden eingetreten zu sein. Reinhart Staats äußerste sich dazu 2004 mit einer Bemerkung zu Hans Asmussen: "Nicht der deutsche moralische Perfektionismus mit seinen rhetorischen Superlativen, sondern die ehrlichen Komparative Asmussens verdienen unseren Respekt." (Staats: Protestanten in der deutschen Geschichte, 2004, S. 72) --Egonist (Diskussion) 13:29, 21. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Review vom 8. August 2023 bis 23. April 2024[Quelltext bearbeiten]

Halfmann war ein führender Theologe der Bekennenden Kirche in Schleswig Holstein und später Bischof von Holstein.

Umstrittenes Thema, ich versuche den Artikel in eine Npov Form zu bringen. Da NS-Geschichte nicht so mein Feld ist, wäre ein kritischer Blick darauf für mich hilfreich.-- Ktiv (Diskussion) 07:59, 8. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Aus meiner Sicht sind die Ausführungen unter Postume Diskussion der kirchenpolitischen Rolle Halfmanns kein Zitat mehr, sondern fallen schon unter WP:TP. Man kann doch nicht ganze Passagen abschreiben und sie als Zitat kennzeichnen und selbst wenn ist der Einsatz von Zitaten äußerst sparsam vorzunehmen. Geht gar nicht. Und ob man die Argumentation im Dreischritt so ausführlich ausführen muss, halte ich auch für sehr fragwürdig. --Armin (Diskussion) 09:44, 8. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Danke für die schnelle Rückantwort! Der erste Punkt war Bestandteil des Artikels vor Ausbau den ich noch n cht angefasst hatte. Das ausführliche Inhaltsereferat halte ich für sinnvoll, weil in dem Streit um Halfmann beide Seiten einzelne Zitate herausheben. So dass meiner Meinung die Npov Lösung darin besteht zu zeigen wie diese Zitate in Halfmanns Argumentation eingebettet sind. (nicht signierter Beitrag von Ktiv (Diskussion | Beiträge) 10:19, 8. Aug. 2023 (CEST))Beantworten

Der Review-Baustein fehlt, die Einleitung ist viel zu knapp und 1.5 besteht als große Abschnittsüberschrift 1.5 Tod und Beisetzung nur aus einem Satz. Dort würde man beim Blick auf das Inhaltsverzeichnis mehr erwarten. Die Zuordnung ist nicht immer richtig: Während Stephan Linck sie als Indizienbeweis dafür sieht, Kinders Regelung habe durch Halfmanns Unterstützung auch die Billigung des Bruderrats erhalten, urteilt Klauspeter Reumann, Kinder habe für seine administrative Maßnahme 1942 nicht die Zustimmung des Bruderrats gebraucht oder eingeholt, sondern erst 1947 im Zuge seiner Entnazifizierung den Zusammenhang so dargestellt – was ihm Halfmann aus Gefälligkeit auch bestätigt habe. Ein Brief des Vorsitzenden des Bruderrats, Hans Treplin, an den Schleswiger Propst Hermann Siemonsen vom 26. April 1946 bringe vielmehr zum Ausdruck, dass der Bruderrat Kinders Verordnung deutlich ablehnte.[33] Zu Linck liefert 33 keine Information. --Armin (Diskussion) 22:59, 8. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

@Armin P.: deine Kritikpunkte habe ich soweit möglich bearbeitet. Das Kapitel Tod und Beisetzung ist zugegeben kurz, gehört aber so oder ähnlich einfach in einen Biografieartikel. Ich hoffe auch, dass sich hier noch weitere Informationen ergänzen lassen. --Ktiv (Diskussion) 08:44, 12. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

bei der Entnazifizierung der Pastorenschaft Entlassungen weitestgehend verhindert[Quelltext bearbeiten]

Diese Formulierung unterstellt aktives Handeln mit falschen Motiven. Halfmann auf der 1. Nachkriegssynode: "Ich darf bei dieser Gelegenheit die Erklärung abgeben, dass es unser heiliges Anliegen ist, die Vorgänge von 1933 nicht mit umgekehrten Vorzeichen zu wiederholen, haben wir damals die aus Parteigründen geschehenen Amtsentsetzungen als unkirchliche bekämpft, so stehen wir heute noch auf dem gleichen Standpunkt." Fest steht: Dieses Verhalten wurde nicht erst postum bekannt. Auch wäre zu fragen, wer eigentlich anderes wollte oder für notwendig hielt, was Halfmann dann bewusst verhindert hätte. Seine heutigen Kritiker? Damals jedenfalls hat er nichts "verhindert", sondern sich nur bemerkenswert verhalten, nämlich unkirchliches Vorgehen vermieden. --Egonist (Diskussion) 09:51, 17. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Aus meiner Sicht geht es bei der WP-Artikelarbeit nicht darum, als Autorin das Handeln der Lemmaperson Halfmann zu bewerten. Ich referiere die Sekundärliteratur.
Wer anderes wollte oder für notwendig hielt, ist relativ klar: die britischen Militärbehörden, die er mehrfach von "Entlassungen" auf "Schwebefälle" heruntergehandelt hat. (Kurt Jürgensen: Die Stunde der Kirche. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holsteins in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg, Neumünster 1976, S. 170–178.)
Neuerdings ist Helge-Fabien Hertz in seiner Untersuchung der Pastorenbiografien (S. 1297) zu folgendem Ergebnis gekommen: "In der Praxis hingegen waren in dem schleswig-holsteinischen ,Entnazifizierungsausschuss für Geistliche‘ bzw. dessen Berufungskommission Mitpastoren der zu Überprüfenden an maßgebender Stelle beteiligt ... für die der Schutz ihrer Amtsbrüder sowie der Landeskirche Priorität hatte. Insbesondere für Präses HALFMANN ist anhand zahlreicher Fälle belegbar, dass das Hauptinteresse dem Schutz der Geistlichen sowie der Institution Kirche galt, nicht einer ,Selbstreinigung‘ der Landeskirche."
Er zitiert dann als Beispiel für Halfmanns "regen Einsatz" (S. 1278) dessen Brief an einen NS-belasteten Pastor, der von den Briten zur Entlassung vorgesehen war und über den er den Briten "eine Geschichte von Denunziationen" erzählt habe, die der Belastete nun seinerseits als Brief ausformulieren und ihm schicken soll. Darin soll er behaupten, die gleiche Person (die er sich offenbar ausdenken soll), die ihn seinerzeit als NS-Gegner denunziert habe, denunziere ihn heute als Nazi.
Oder (ebd. Fußnote 186) ein Zitat aus einem Brief Eduard Völkels an Halfmann: "Bei Propst Steffen [=RICHARD STEFFEN, DC] macht es mir etwas Not, dass sein Verhältnis zur Partei wohl durch die Partei gelöst war, indem sie Ihn ausstieß, er aber mit allem Nachdruck versucht hat, bis hinauf zu Heß, wieder hineinzukommen. Wenn der Denunziant davon Kenntnis haben sollte, könnten wir in eine recht unbequeme Situation gegenüber dem Engländer kommen." Völkel schlägt Halfmann vor, ihre Strategie, um Steffen zu halten, nochmal eng abzustimmen. --Ktiv (Diskussion) 19:55, 17. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Einfach mal Applaus für Ktivs verblüffend gute Arbeit hier auf WP! --SemiKo (Diskussion) 23:11, 24. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Lutherische Kameradschaft

Nur ein kleiner Nebenaspekt, aber: Der Vorgang ist undatiert, was die Einordnung in die Abläufe erschwert. Und der Verweis in der Anmerkung auf die Deutschen Christen ist schwierig, weil sich unser Artikel schwerpunktmäßig mit der extrem radikalen Thüringer Richtung befasst und die "gemäßigteren" Nachfolgegruppierungen nur ganz am Rande vorkommen, zu denen die Lutherische Kameradschaft als Nationalkirchler mW gehörten. Was hier "im Vergleich zur Deutschkirche konservativer ausgerichtet" heißen soll, ist leider völlig unklar, da die Deutschkirche noch radikaler als die DC war und auch nicht zur Kirchenbewegung/Glaubensbewegung DC gehörte. Das sollte klarer formuliert werden. --jergen ? 16:24, 29. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Dieses Problem bekomme ich irgendwie nicht in den Griff. Ursprünglich hatte ich einen Artikel Lutherische Kameradschaft geplant, aber wegen Relevanzzweifel dann nicht angelegt. Es war eine regionale Gruppierung mit eigenem Profil. Aber der Artikel Halfmann ist nicht der Ort, wo das genauer dargestellt werden könnte. --Ktiv (Diskussion) 08:32, 14. Jan. 2024 (CET)Beantworten