Diskussion:Winfried Hassemer

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von H-stt in Abschnitt Wirken
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Wirken[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den ersten Satz dieses Abschnittes neutralisiert. Hier wurde eine historische Bewertung der Kriminologie als Fach gegeben, mit der sich Scheerer u. Kollegen zwar selbst feiern, die aber weder zutreffend ist, noch mit dem Hassemer-Artikel etwas zu tun hat. Zweifellos wurde Hassemer in den Jahren zwischen Diss. u. Habil. maßgeblich durch die 68er geprägt. Eine Darstellung dieser Prägungsphase, über die es meines Wissens auch keine Untersuchungen gibt, würde den Rahmen des kurzen Artikels überschreiten. --Krimzsohn (Diskussion) 13:49, 4. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Ich habe das wieder revertiert. Der Titel der Habilschrift steht schon im Kapitel drüber, ist hier also überflüssig. Und die Einordnung halte ich auch keineswegs für Selbstbeweihräucherung durch Scheerer et al, sondern dient dazu, Hassemer in seinem Kontext zu zeigen. Der Beleg ist völlig ausreichend, insbesondere ist die Herkunft eindeutig dargestellt. Grüße --h-stt !? 16:38, 4. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Lieber Kollege, wenn das also keine Selbstbeweihräucherung durch Scheerer et al sein soll, so werden Sie doch wohl einräumen, dass Ihr Zitat die Insinuation transportiert, Hassemer gehöre dieser speziellen kriminologischen Richtung an. Das war jedoch nicht der Fall. Hassemer war ein Sozialdemokrat, kein "kritischer Kriminologe" im Sinne der 70er-Jahre. Diese war auch keineswegs "undogmatisch", sondern marxistisch (bzw. im Sinne der amerikanischen "radical criminology") inspiriert. Als Kompromiss schlage ich vor, den Halbsatz zu streichen, den Verweis auf Scheerers "Nachruf" aber zu belassen.
Der nachfolgende Satz "Er führte die Erkenntnisse der Sozialwissenschaften in die Strafrechtswissenschaften ein" ist aus meiner Sicht eine Übertreibung. 1) Diese "Einführung" ist schon viel früher erfolgt. 2) Der bestimmte Artikel suggeriert, es gäbe (damals oder überhaupt) einen abgegrenzten Fundus von Erkenntnissen der Sozialwissenschaften, die der Strafrechtler 'konsumieren' könnte. Ich habe eine Neutralisierung vorgeschlagen, mit der Sie sich vielleicht arrangieren können.--Krimzsohn (Diskussion) 14:52, 11. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Die Kritische Kriminologie als marxistisch zu bezeichnen geht zu weit. Natürlich hatte die ganze Soziologie, aus der sie kam, damals Berührungspunkte mit dem Marxismus, und gab es einzelnen Personen und Ansätze innerhalb der Kritischen Kriminologie, die marxistisch waren, aber eine Einordnung unter dem Marxismus ist für die Kritische Kriminologie als Ganzes und vor allem für Deutschland schlicht falsch. Scheerer erhebt in dem Zitat auch nicht den Anspruch, dass Hassemer Teil der Kritischen Kriminologie gewesen wäre. Aber er ordnet seine Habilschrift zeitlich ein. Und das zutreffend, denn dass die frühen 70er eine spannende Zeit für die Kriminologie waren, wirst du ja wohl nicht bestreiten. Natürlich würde ich mir wünschen, wenn das Verhältnis Hassemers zu den Strömungen der Zeit noch besser dargestellt würde, aber dazu liegt mir einfach keine Literatur vor. Hast du was passendes zur Hand? Denn dann könnten wir gemeinsam den Artikel verbessern, statt um diesen Kleinkram zu streiten. Ich halte jedenfalls die Einordnung der Zeit durch Scheerer für hilfreich und setze sie wieder rein. Und ich bitte dich, den Artikel solange unsere Diskussion läuft, im Satus Quo ante zu belassen. Denn so sind die Regeln in der Wikipedia. Grüße --h-stt !? 17:24, 12. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Partei[Quelltext bearbeiten]

Zu welcher Partei gehört Hassemer ?

zur SPD -- KarlMartell 15:49, 5. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Quellen dafür? --Gruß Kriddl Post für Kriddl? 10:43, 10. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Erledigt.Kasimirflo (Diskussion) 21:27, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten

oje oje[Quelltext bearbeiten]

[1] (nicht signierter Beitrag von 87.178.71.209 (Diskussion | Beiträge) 15:09, 13. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Hier der Original Link: [2] --THausherr Diskussion Bewertungen 09:45, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Man kann gar nicht so viel essen wie man kotzen möchte ... . (nicht signierter Beitrag von 87.171.125.247 (Diskussion | Beiträge) 15:22, 13. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Auch wenn man Trolle nicht füttern soll: Er hat es juristisch begründet – mit § 17 StGB. Guck da mal rein, beschäftige dich ein bisschen mit dem Aufbau von Straftatbeständen und der Auslegung von Gesetzen. Dann wirst du wahrscheinlich Verständnis für seine Ansicht bekommen. -- heuler06 15:39, 13. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Auch Nazi-Urteile und DDR-Urteile waren vermeintlich "juristisch begründet". Für Mord gibt es kein Verbotsirrtum. Jeder, auch mit Migrationshintergrund, weiss sehr genau dass Mord verboten ist. --THausherr Diskussion Bewertungen 09:45, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Nazi- und DDR-Urteile sind immer noch juristisch begründet und nach der damals bestehenden Rechtsordnung immer noch „recht“mäßig. Wenn dort die Angeschuldigten nicht fähig waren, ihr unrechtmäßiges Handeln einzusehen, musste auch bei ihnen § 17 StGB angewandt werden. Im Übrigen ist das ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen ...
Und wenn du dich ein bisschen mit dem Paragrafen beschäftigt hättest, wüsstest du, dass es dabei um vermeidbare und unvermeidbare Verbotsirrtümer geht. Unvermeidbare Verbotsirrtümer kommen nur äußerst selten vor, weshalb ein Verbotsirrtum lediglich zu Strafmilderungen und nicht zur Straflosigkeit führen kann. Und eine Straflosigkeit befürwortet Hassemer wohl nicht. -- heuler06 08:23, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Gut gut ich bekenne mich schuldig ich war unsachlich ... . Aber wenigstens denke ich auch ab und zu mal an die Opfer solcher Sachen ... . Es gibt nunmal bei vielen Menschen ein Rechtsempfinden jenseits von Paragraphen ... und dieses hat der Mann bei mir damit sehr stark verletzt.

Die Islamischen Fundamentalisten lachen sich wahrscheinlich einen Ast darüber ab was der Typ veranstaltet... .Ich habe kein Verständniss dafür das so ein Vollidiot Frauen und Freiheitsrechte mit Füssen tritt weil irgend jemand irgend etwas nicht gewusst hat.... . Dummheit schützt vor Strafe nicht.

So und nun Troll ich mich. (nicht signierter Beitrag von 87.171.124.200 (Diskussion | Beiträge) 21:20, 14. Mai 2009 (CEST)) Beantworten


Wer Ehrenmorde auch nur im Geringsten relativiert, verstößt gegen die in unserem Grundgesetz gebotene Gleichheit von Mann und Frau. Daher ist jede Auslegung irgendeines schwammigen Gesetzesparagrafen irrelevant, aus der man das Gegentei herausdeuteln könnte. -- 217.82.217.166 16:35, 23. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ich nehme einen "Rechtsstaat" wahr, dessen Gerichte sich auf die Würde des Täters fokkusieren und dabei die körperliche Unversehrtheit und das Leid der Opfer nicht mehr sehen (können/wollen?). Strafe soll m. E. keine Rache sein. Alleine die Generalprävention rechtfertigt aus meiner Sicht die Strafe. Die Philosophie tendiert heute immer mehr in die Richtung, dass das Leben determiert sei. Wenn wir das ICH dann nicht neu definieren, bleibt da kein Spielraum mehr für ein Schuldstrafrecht. Die Urteile unserer höchsten Gerichte beantworten immer eine Frage und werfen gleich einer Hydra mehrere neue Fragen auf. Mich wundert es nicht, wenn heute weite Kreise der Bevölkerung resignieren und die Wahlbeteiligungen weiter sinken. --93.194.250.252 12:58, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Kultursenator[Quelltext bearbeiten]

Gibt es einen Grund, dass verschwiegen wird, dass Hassemer jahrelang Kultursenator in Berlin war? D.h. hat die Relevanzpolizei es verboten? Oder weiss es nur niemand mehr der hier editiert? --THausherr Diskussion Bewertungen 09:47, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Quellen? Und von wann bis wann? -Und was hat das mit Relevanz zu tun, dass er außerdem wirsindjasounwürdigdenndermannistimbundesverfassungsgericht auch noch Senator war?--Kriddl SPRICH MICH AN! 00:28, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten

THausherr verwechselt Winfrid bestimmt nur mit Volker, die Brüder sind. Denn der war von 1983 bis 1989 Senator für kulturelle Angelegenheiten in Berlin (zumindest laut WP ;)). -- heuler06 08:09, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten

TF aus Hassemer-Interview[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich das Interview lese und verstehe geht es um eine aussage: Es muss im Strafrecht die Besonderheit der Tat und des Täters (und in gewissen Grenzen des Opfers) bei der Verurteilung berücksichtigt werden. Das ist a.) uralte normalste Strafrechtsdogmatik und b) was zum Henker hat das mit der Unterstellung zu tun, er würde damit Andeuten europäisch gekleidete Frauen dürften sich nicht über Vergewaltigungen beschweren? Meiner Meinung nach grenzt das nicht nur an Wikipedia:Theoriefindung (und hat daher hier schon deshalb nix zu suchen), und zweitens an üble Nachrede. Wer vertritt denn bitte ernsthaft diese Theorie, dass Hassemer sowas andeuten wollte? Bis da nicht Butter bi de Fish kommt und zwar in der Form von seriösen Quellen, die sagen, dass er das andeuten wollte, schmeiß ich das raus.--MfG Kriddl Privatpranger 14:16, 2. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Schufa[Quelltext bearbeiten]

Seit Juli 2010 ist er Ombudsmann der Schufa: https://www.meineschufa.de/index.php?site=14_1_1 (nicht signierter Beitrag von 213.168.124.162 (Diskussion) 15:30, 2. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Eine Frage,[Quelltext bearbeiten]

nur weil es mir aufgrund desselben Geburtsortes auffiel, der ja nicht so sonderlich groß ist: Ist Hassemer der Sohn (oder Neffe) des hier auf Seite 31 (= S. 448 des Gesamtverzeichnisses) genannten Wilhelm Hassemer? --Mogelzahn 19:41, 6. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Aus diesem Grunde ...[Quelltext bearbeiten]

"Hassemers Vater war 1933 knapp drei Wochen lang im KZ Osthofen interniert. Aus diesem Grunde studierte Hassemer selbst später Rechtswissenschaften" - Das ergibt so keinen Sinn. Der Zusammenhang wird erst in dem verlinkten Interview deutlich, allerdings gibt Hassemer den dort beschriebenen Hintergrund nur als EINEN Grund an. (Im Artikel über seinen Bruder Volker Hassemer ist fraglich, wozu die Internierung des Vaters überhaupt erwähnt wird.) (nicht signierter Beitrag von 178.12.211.6 (Diskussion) 09:57, 11. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Diese - hier sehr enge und monokausal dargestellte - Kette ist sicherlich übertrieben. Das ist mehr oder weniger eine feuilletonistische Äußerung. Aber niemand, schon gar nicht drei Brüder gleichermaßen, richtet sein Leben nach den Defiziten oder Versäumnissen seiner Eltern aus. (nicht signierter Beitrag von 178.11.201.79 (Diskussion) 20:49, 22. Feb. 2017 (CET))Beantworten
Danke für die Hinweise, ich habe den Satz entsprechend umformuliert. Grüße --h-stt !? 21:04, 23. Feb. 2017 (CET)Beantworten