Diskussion:Wolfgang von Stetten

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1. Überschrift[Quelltext bearbeiten]

"In der so genannten „Deutschlandpolitik“ legt er den Fokus auf die „Ausländerpolitik“ und kritisiert die CDU für eine nicht radikal genug geführte Kampagne gegen die Doppelte Staatsbürgerschaft."

  1. Wo ist dies belegt? Er hat sich in dieser Frage auffällig zurückgehalten: Seine drei Kinder sind Doppelstaatler!

wann, wie und warum zeichnet von stetten das bild vom "kriminellen ausländer"?. ohne quellenangabe (und das hat er so sicher nicht in der jungen freiheit wiedergegeben) wäre ich für eine löschung des entsprechenden satzteils

Rekordverdächtige Ansammlung von POV[Quelltext bearbeiten]

  • „Wolfgang von Stetten bedient sich als Gegner des Sozialstaates dem „Missbrauchs-Diskurs“ und unterstreicht seine neoliberalen Vorstellungen von einer Arbeits- und Leistungsgesellschaft mit der Forderung nach „Lohnabstandsgebot“. Für Kritiker bedient er dabei populistisch eine „Drückebergerideologie“ (Hans Uske) mit der Floskel: „Es kann nicht sein, daß der, der arbeitet, weniger hat, als der, der nicht arbeitet."“

Das ist hier eine Ansammlung von POV.

  1. "Gegner des Sozialstaates" - vermutlich wird das Wolfgang von Stetten anders sehen (wenn nicht, müßte es mit einer expliziten Aussage Stettens belegt sein). Es handelts sich um die politische Meinung des Bearbeiters.
  2. "bedient sich..." ist eine POV-Formulierung; enthält bereits eine negative Bewertung.
  3. „Missbrauchs-Diskurs“ ist eine pejorative Formulierung der Gegner eines solchen Diskurses.
  4. "seine neoliberalen Vorstellungen" wird hier im Sinne des Kampfbegriffs "Neoliberalismus" verwendet. Hat sich von Stetten selber als Neoliberaler bezeichnet (wenn ja, hat er es sicher in einem anderen Sinne gemeint)?
  5. "Für Kritiker bedient er dabei..." Enthält ebenfalls den POV-Begriff "bedient" und in
  6. "Für Kritiker bedient er dabei populistisch..." ... den Begriff "populistisch"
  7. "Für Kritiker bedient er dabei populistisch eine „Drückebergerideologie“ (Hans Uske)" Die Qualifizierung als Drückebergerideologie ist ebenfalls eine mit dem NPOV-Grundsatz unvereinbare Wertung-

-- Der Stachel 12:03, 30. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Der Artikel macht betroffen und nachdenklich. Und er spricht auch ein ernstes und sensibles Thema vielschichtig und differenziert an. Dass Arbeit bezahlt wird ist halt irgendwie schon sehr rechtsextrem. Ebenso wie der Begriff Leistungsgesellschaft, der sicher faschistische Wurzeln hat. Erst bei 100% Arbeitslosigkeit wird eine gerechte, soziale Gesellschaft ohne Diskriminierung erreicht sein. Meint Butterwegge eventuell auch. Jeder auf der Welt sollte außerdem die deutsche Staatsangehörigkeit, und seine Rente ab 30 gleich in sein Heimatland überwiesen bekommen. Dann gibt es auch keinen Rassismus mehr. Bitte sucht doch mal Refs vom DISS dazu, welche das belegen. Danke für die Mithilfe sagt euer Boris Fernbacher 16:05, 30. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Der Neubenutzer King of the Bongo hat wohl noch nicht die Einrichtung der Diskussionsseite entdeckt, kann aber schon revertieren. -- Der Stachel 22:50, 30. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Wie er sich gleich am ersten Tag zielgerichtet auf unstrittene Themen - immer schön in linkem POV - stürzt, deutet eher auf eine Sockenpuppe von schon länger in diesem Bereich tätigen Personen. Checkuser wäre zu erwägen. Gruß Boris Fernbacher 08:16, 1. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Sperrantrag ist gestellt. Gruß Boris Fernbacher 16:07, 1. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Überarbeitung des ersten Abschnitts[Quelltext bearbeiten]

...wurde revertiert mit dem Hinweis: flüssiger Stil ist schon besser, aber doch etwas viel Infos ohne Begründung gelöscht bzw. verändert ohne Belege. Nun frage ich mich, welche Belege ich liefern sollte, da ich lediglich die vorhandenen Informationen aufgegriffen habe und keinerlei neue Informationen hinzugefügt habe. Dass ich die Löschung der Informationen zu den Familienangehörigen ohne Begründung gelöscht habe, ist richtig - das habe ich vergessen und liefere hiermit die Begründung nach, in dem ich auf das Perönlichkeitsrecht und WP:PR verweise: die Ehefrau sowie die Kinder müssen hier nicht ausführlich erwähnt werden, insbesondere auch deshalb weil kein konkretes, berechtigtes Interesse an diesen Personen besteht. Eine Ausnahme bildet der MdB-Sohn, der ja einen eigenen Artikel hat und verlinkt ist. Ich habe darum meine Überarbeitung wiederhergestellt. ---ma 10:57, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Zum Beispiel die Infos zu Studium und Referendarstätigkeit. Gehe einfach Deine Bearbeitungen Punkt für Punkt durch. Ich revertiere das jetzt nicht pauschal, sondern schau mir das dann morgen an, damit Du etwas Zeit hast. Giro Diskussion 11:03, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Das ist ja nett von dir, dass du das nicht pauschal revertierst und mir etwas Zeit gibst! Danke!
Vielleicht solltest du dir in der Zwischenzeit meine Bearbeitungen Punkt für Punkt durchlesen, bevor du hier drauflos argumentierst? Gelesen hast du sie offensichtlich nicht. Du wirst ja nicht ernsthaft kritisieren wollen, dass ich den Satz mit dem Ersten Staatsexamen entfernt habe - schließlich erfordert das kurz darauf erwähnte Zweite Staatsexamen das Erste. ---ma 13:11, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Gemeinderat[Quelltext bearbeiten]

1968 wurde er Gemeinderat von Kocherstetten und war damit damals jüngstes Gemeinderatsmitglied im Kreis Künzelsau. In Kocherstetten ist er auch heute noch Mitglied, inzwischen das älteste.
  • Kocherstetten ist Stadtteil von Künzelsau, wie kann er da Gemeinderatsmitglied in Kocherstetten sein? Vielleicht Gemeinderatsmitglied für Kocherstetten (im Falle der Teilortswahl)? Oder Ortschaftsratsmitglied?
  • Mehr noch, unter den (mutmaßlichen) Mitgliedern des Stadtrats auf der Website der Stadt ist er gar nicht aufgeführt. Dort wird mir allerdings nicht ganz klar, ob es sich um eine Mitgliedsliste zu einem bestimmten Datum oder eine Anwesenheitsliste für eine Sitzung handelt. Da dem Artikel Künzelsau zufolge jedoch der Rat 26 Mitglieder hat und dort 26 Räte aufgeführt sind, darf man wohl schließen, dass die Aussage über die Gegenwart falsch ist. Verwechslung mit dem Sohn?

--Silvicola Disk 23:44, 29. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Da stimmt manches nicht, siehe hier. Der Text in dieser Form stammt vom 1. April 2008 und ist von Benutzer:Zollernalb [1]. Seine Umsetzung der vorher dort stehenden Stichpunkte in Fließtext ist inhaltlich fragwürdig. -- Rosenzweig δ 00:09, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Petze ;-P --Zollernalb (Diskussion) 00:13, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Zu wem soll ich jetzt „Ätschebätsch!“ sagen? --Silvicola Disk 00:25, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Vater adoptiert?[Quelltext bearbeiten]

Ist der Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten (CDU) überhaupt adelig? – Eintragungen im Adelshandbuch lassen stark daran zweifeln. Gibt es hierzu weitere Quellen? Kann jemand die angegebenen Quellen überprüfen? Nemissimo RSX 11:47, 16. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Hab den irreführenden Satz entfernt, ist ja kein Artikel über den Vater.
Jedenfalls eines ist klar: Gemäß deutschem Namensrecht ist Freiherr Bestandteil seines Nachnamens und der Artikel sollte IMHO auf den richtigen Namen verschoben werden. -- Gödeke 12:04, 16. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Wurde der Vater adoptiert und welchen Wahrheitsgehalt hat der verlinkte Artikel? Aktuell impliziert der Artikel eine jahrhundertelange Traditionslinie. Nemissimo RSX 12:10, 16. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Wo tut er das denn? -- Gödeke 12:20, 16. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Die jahrhundertealte Traditionslinie gibt es doch auch, wenn der Vater adoptiert sein sollte. Adel im rechtlichen Sinne gibt es in Deutschland seit 1919 nicht mehr. Das "Freiherr von" ist Bestandteil des Familiennamens, nach bürgerlichem Recht sind Adoptivkinder leiblichen Kindern gleichgestellt. Für die Regenbogenpresse dürfte das reichen, ihn als adlig anzusehen. Die deutschen Adelsvereine sehen das etwas enger, aber deren Meinung dürfte hier wenig Belang haben.
Was die Lemmafrage betrifft, wir sortieren Angehörige des ehemaligen Adels normalerweise unter der gebräuchlichsten Namensform, nicht unbedingt unter dem amtlichen Namen (der auch nicht immer einfach feststellbar ist). Zum Beispiel ist Karl-Theodor zu Guttenberg so lemmatisiert, statt als Karl Theodor (...) Freiherr von und zu Guttenberg, also ohne Freiherr, dafür mit Bindestrich, den er vermutlich führt, damit man ihn besser von seinem Großvater unterscheiden kann. -- Perrak (Disk) 14:26, 16. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Sollte die verlinkte Seite Recht haben, ist der Satz "vertritt er die 30. Generation des seit dem Jahr 1098 zwischen den Flüssen Kocher und Jagst ansässigen fränkischen Adelsgeschlechts Stetten." unter Christian von Stetten zumindest grob irreführend, denn er bezieht sich ja gerade explizit auf den Adel und seine durch interne Regularien festgelegte Zugehörigkeit. Nemissimo RSX 10:18, 17. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Eine kleine Google-Suche ergab das hier. Danach war Kurt Bauer der Neffe von Herrmann Freiherr von Stetten, die Adoption ist damit auch nach den Regeln der Adelsverbände in Ordnung. -- Perrak (Disk) 08:14, 18. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Abschnitt Positionen/Vergewaltigung in der Ehe[Quelltext bearbeiten]

Der Benutzer:STwolfgang (Herr von Stetten persönlich / SPA?) wünscht eine größere Änderung zum Abschnitt Vergewaltigung in der Ehe, inklusive des Originalzitates. Nach meinem Dafürhalten ist der alte Abschnitt nicht gerade vorteilhaft, aber durch eine Quelle (Humanistischer Bund) belegt und wird auch durch das Plenarprotkoll (EN im Artikel) sinngemäß gestützt.

Die neue Version ist für meinen Geschmack viel zu ausufernd und unenzyklopädisch. Aus diesem Grund habe ich sie revertiert.

Das das Thema bzw. die Position von Bedeutung ist, lässt sich auch an der medialen Behandlung ablesen. Eine Entfernung des Zitates kommt schon gefährlich nahe an "whitewashing" heran, ein Zitat einer nachträgliche Korrektur von Herrn Stetten (so sie denn stattgefunden hat) hingegen finde ich sinnvoll. Weitere Meinungen? --Dipl-Ingo (Diskussion) 12:21, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Positionen "Vergewaltigung in der Ehe"[Quelltext bearbeiten]

Hallo Dipl-Ingo,

die Äußerung erfolgte. Das Zitat stimmt, ist aber aus dem Zusammenhang gerissen aus einem Brief im Frühjahr 1995. Dabei ist aber nicht ausgedrückt, dass eine Strafbarkeit einer Vergewaltigung in der Ehe ausgeschlossen ist. Es ging immer nur um die Unterscheidung zwischen einer Beziehungstat innerhalb einer ehelichen Gemeinschaft und der Tat eines Sittenstrolchs, der beliebig eine Frau hinter einen Busch oder in ein Auto zieht und vergewaltigt. Die Unterscheidung zwischen einer Strafbarkeit bis 10 Jahren und bis 20 Jahren sollte deswegen erfolgen, weil bei einer x-beliebigen Vergewaltigung in der Regel auch Todesangst mit dabei ist.

Die Bemühungen einer solchen Unterscheidung vorzunehmen ergibt sich aus den Schreiben vom 12. Juni 1995 an den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Recht, Herr Norbert Geis MdB, und Schreiben vom 20. Juni 1995 an die Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Frau Bärbel Sothmann MdB. Diese würde ich Ihnen gerne zukommen lassen, kann allerdings i.M. kein Dokument hochladen.

Die derzeitige Eintragung ist daher falsch. Ich bitte entweder selbst den Text zu ändern oder aber die entsprechenden Änderungen aufzunehmen. Gerne lasse ich Ihnen den Text nochmals zukommen.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Wolfgang v. Stetten --STwolfgang (Diskussion) 13:40, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Das glaube ich gerne, das Problem liegt jedoch darin, das jeder hier jeden Namen annehmen oder vorgeben kann (oder gleich anonym unter IP-Adresse) editieren kann. Niemand würde mich z.B. daran hindern können, mich als "Dr. Angela Merkel" anzumelden und dann irgendwelchen Blödsinn zu schreiben (kommt in der Art übrigens häufiger vor). Deswegen ist die Belegpflicht so wichtig bzw. unverzichtbar. Wenn es ein offener Brief war, oder der sonst wie (in Gänze) publik ist, dann ist es überhaupt kein Problem, das entsprechend zu ändern. Andernfalls müsste der deutlich schwierigere Weg gegangen werden, diesen Brief zu verifizieren. Ob man ihn allerdings gleich komplett ins Internet (also z.B. über Wikimedia) kann ich nicht beurteilen.
Wenn er allerdings sogar im Internet verfügbar ist, dann bitte einfach sinngemäß mit <ref>Dr. Wolfgang von Stetten: [http://www.zeitungxy.de/brief.pdf Offener Brief an Irgendwen], auf Zeitungxy, vom 11.11.2011, abgerufen am 5. Juni 2013</ref> in den Artikel einbauen. Nur bitte nicht so ausführlich. Gibt es denn eine veröffentlichte Version oder auch eine veröffentlichte Reaktion? Der eine Satz war ja offenbar ein gefundenen Fressen für Presse und Co. die Richtigstellung dürfte da eher uninteressant gewesen sein und wenig oder keinen Niederschlag in den Medien gefunden haben. Zumindest bin ich nicht fündig geworden.
Die Texte sind übrigens alle noch vorhanden, sie sind in der Versionsgeschichte zu finden. --Dipl-Ingo (Diskussion) 14:49, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Positionen "Vergewaltigung in der Ehe"[Quelltext bearbeiten]

Sehr geehrter Dipl-Ingo,

in der Tat war der „eine“ Satz ein gefundenes Fressen für Presse und politische Gegner. Der Satz ist auch ziemlich dümmlich und wurde von mir auch zurückgenommen. Dafür habe ich aber keine Belege. Die Belege dafür, dass ich die Strafbarkeit in der Ehe nicht ablehne, sind aber vorhanden:

Protokoll der Bundestagssitzung vom 06.09.1995, Seite 4335 (Anlage 1):

Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Ich mache es wirklich kurz. Nur kann ich nicht stehenlassen – es ist einfach nur ein Satz zitiert worden -, als sei ich für Gewalt in der Ehe. Wenn ich hier in dem Sinne zitiert wurde, dass es Widerstand in der Ehe gebe, dann meine ich natürlich nicht, daß er mit Gewalt beseitigt werden muss, sondern ich meine, daß er mit dem Liebesspiel beseitigt werden soll, das in einer Ehe nun einmal dazugehört.
Zwischenruf Hanna Wolf (München) (SPD): Sie haben immer noch nichts kapiert!
- Langsam, langsam.
Ich habe ausdrücklich geschrieben, daß ich unter Erwachsenen nicht weitergehen will. Ich glaube, daß ist auch richtig so. Vielleicht nehmen Sie auch zur Kenntnis, daß ich ausdrücklich eine schärfere Bestrafung der Vergewaltigung in der Ehe gefordert habe, daß ich aber gleichzeitig gefordert habe, daß es ein Widerspruchsrecht und eine Art Verzeihung geben muß.
Zwischenruf Hanna Wolf (München) (SPD): Das gibt es doch nicht!
Ich glaube, dabei handelt es sich wohl um eine Forderung, die man stellen kann.

Daraus geht eindeutig hervor, dass ich nicht gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe war, sondern zwei Vorschläge unterbreitet habe, die das Kriterium Widerspruch und Verzeihung aufgenommen hatten, siehe Schreiben vom 12.06.1995 an den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Recht, Herrn Norbert Geis MdB (Anlage 2) und Schreiben vom 20.06.1995 an die Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Frau Bärbel Sothmann MdB (Anlage 3). (Mit sehr viel Mühe könnten auch hier die Briefe bei den Empfängern im Original gefunden werden, wenn es denn nötig ist. )

Auch die mir sicher nicht freundlich gesonnene Frankfurter Rundschau hat im Artikel des Herrn Ferdos Forudastan vom 18.03.1995 festgestellt (Anlage 4):

„Aus diesem Verständnis für die Abgrenzungsprobleme des ehelichen Vergewaltigers heraus fordert Freiherr von Stetten zurückhaltende Sanktionen. Eheliche Vergewaltigung soll auch künftig kein eigener Straftatbestand, sondern eine Unterform der Nötigung sein. Der Christdemokrat meint, wenn diese Tat mit einem Strafmaß zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft belegt werden können, „so ist dies eine angemessene Relation zu dem außerehelichen Notzüchter“, dem eine Mindeststrafe von zwei Jahren und eine Höchststrafe von 15 Jahren drohe."

Um was es mir geht ist, dass der Satz in den bisherigen Unterlagen:

Eingerückte Zeile

„Er lehnte die in Folge 1997 verabschiedete Aufnahme der Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe in das Strafgesetzbuch ab und äußere sich wie folgt:“ beseitigt wird. Er ist falsch und erweckt den Anschein als ob die Äußerung erst 1997 erfolgte. Sie erfolgte zu Beginn der Diskussion 1995.

Wenn Sie unbedingt den dümmlichen Satz beibehalten wollen (weil er leider so gefallen ist), schlage ich folgende Formulierung vor: „1995 äußerte sich v. Stetten zur geplanten Änderung der Paragraphen 177 und 178 des Strafgesetzbuches. In einem Brief an die Fraktionskollegen schrieb er im Februar 1995 wie folgt: „Die Ehe ist eine Geschlechtsgemeinschaft und verpflichtet grundsätzlich zum ehelichen Verkehr. Die Verweigerung von Anfang an ist unter Umständen Aufhebungsgrund, die spätere Verweigerung Scheidungsgrund. Zum ehelichen Leben gehört auch, die Unlust des Partners zu überwinden. Der Ehemann ist nicht darauf aus, ein Verbrechen zu begehen – manche Männer sind einfach rabiater.“ Wolfgang v. Stetten setzte sich in der Folge dafür ein, dass bei der Vergewaltigung in der Ehe entweder eine Widerspruchsklausel oder Versöhnungsklausel aufgenommen wird und der Täter milder bestraft werde als jeder Sittenstrolch. Er schlug vor, anstelle einer Mindeststrafe von 2 Jahren und einer Höchststrafe 15 Jahren, für Vergewaltigung in der Ehe eine Mindeststrafe von 1 Jahr und Höchststrafe von 10 Jahren vorzusehen. Am 15. Mai 1997 stimmte v. Stetten gegen den Gruppenantrag, weil sozusagen in letzter Minute die Widerspruchsklausel aus dem Koalitionsentwurf herausgenommen wurde. Unter den 138, die gegen das Gesetz in dieser Form stimmten, waren amtierende oder spätere Minister und Staatssekretäre, u.a. Dr. Wolfgang Bötsch, Hans-Joachim Fuchtel, Dr. Reinhard Göhner, Gerda Hasselfeldt, Dr. Burkhard Hirsch (FDP), Volker Kauder, Karl-Josef Laumann, Friedrich Merz, Dr. Rainer Ortleb (FDP), Eduard Oswald, Angelika Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Hannelore Rönsch, Horst Seehofer, Erika Steinbach, Dr. Gerhard Stoltenberg, Dr. Theodor Waigel, Dagmar Wöhrl. Enthalten haben sich eine ganze Reihe von FDP-Prominenten u.a. Jörg van Essen, Dr. Wolfgang Gerhardt, Dr. Otto Graf Lambsdorff, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Guido Westerwelle.“

Mit obiger Formulierung wäre festgestellt, dass ich nicht – und zwar zu keinem Zeitpunkt – gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe war. Bei der Ablehnung des neuen § 177 StGB befand ich mich in guter Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Wolfgang v. Stetten

Folgende Anlagen würde ich Ihnen gerne zukommen lassen. Bitte teilen Sie mir mit auf welchem Wege dies möglich ist.

  1. Seite 4335, Protokoll des Deutschen Bundestages, 51. Sitzung, Bonn, Mittwoch 06.09.1995
  2. Schreiben vom 12.06.1995 an den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Recht, Herrn Norbert Geis MdB
  3. Schreiben vom 20. 06.1995 an die Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Frau Bärbel Sothmann MdB
  4. Zeitungsartikel der Frankfurter Rundschau vom 18.03.1995
  5. Seite 15800, Protokoll des Deutschen Bundestages, 175. Sitzung, Bonn, Donnerstag 15.05.1997

--195.243.233.60 15:05, 13. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Guten Tag Herr Dr. von Stetten,
ich bin gerade etwa in Eile, möchte Ihnen aber schon mal Rückmeldung geben. Grundsätzlich ist kein einziger Satz in der Wikipedia in Stein gemeisselt. Alles was belegbar ist (Protokolle des Bundestages sind natürlich über alle Zweifel erhaben) kann auch beschrieben werden. Sie können mir gerne die Unterlagen per e-mail zuschicken, ich kümmere mich dann gerne um die richtige Behandlung (muss ich noch herausbekommen). Was die Formulierungen angeht war der erste Eindruck beim Querlesen völlig okay. Aber das mache ich lieber noch mal in Ruhe fertig (Referenzen im richtigen Format einbauen).
Wenn Sie alles in elektronischer Form vorliegen haben, schicken Sie mir die einfach zu, andernfalls warten Sie bitte

noch etwas, dann sollte sich die Anzahl reduzieren lassen, bzw. das Bundestagsprotokoll sogar online finden lassen. Den Aufwand müssen wir ja nicht unnötig steigern.

Mit freundlichen Grüßen --e-Ditor @ 16:36, 13. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Guten Morgen Herr Dr. von Stetten,
da die Aussage ja auch so im Protokoll wiedertzufidnen ist (http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/13/13051.asc) und scheinbar keine langfristigen Folgen hatte oder Rezeption erfahren hat, habe ich es einfach komplett entfernt. Das ist wohl auch in ihrem Sinne, oder? Spätestens hier auf der Diskussionsseite ist es ja auch dokumentiert.
Insofern haben sich die Presse und Ihre politischen Gegner über eine Aussage gefreut und das war es auch schon. Denn andernfalls hätte ich mittlerweile sicher etwas mehr dazu in der Presselandschaft gefunden.
Statt dessen haben sich offenbar noch nicht mal Femministinnen an dem Satz abgearbeitet. Lediglich eine Erwähnung in dem Buch "Gewaltverhältnisse" von Dackweiler/Schäfer 2002 ohne besondere Kritik ist da zu finden. Insofern sehe ich keine enzyklopädische Relevanz.
Können Sie mit der Regelung leben? Viele Grüße --e-Ditor @ 11:11, 14. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Positionen "Vergewaltigung in der Ehe"[Quelltext bearbeiten]

Sehr geehrte/r e-Ditor,

mit dieser Regelung kann ich sehr gut leben.

Besten Dank und schöne Grüße
Dr. Wolfgang v. Stetten (nicht signierter Beitrag von STwolfgang (Diskussion | Beiträge) 11:57, 14. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Wiedervorlage: Vergewaltigung in der Ehe[Quelltext bearbeiten]

In den vergangenen Tagen wurde wieder häufiger von der Ablehnung des Gesetzes u.a. durch Stetten geschrieben. Dass man hier nun gar nichts mehr davon erfährt, finde ich doch merkwürdig. Wenn ich die Diskussionsseite richtig lese, gab es doch eine akzeptierte Fassung, oder? @Zollernalb: – fehlt da nicht was, wenn man das Thema ausspart? (nicht signierter Beitrag von Günter Bartsch (Diskussion | Beiträge) 18:42, 13. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Der "Ping" hat nicht funktioniert, ich weiß nicht, warum. Es ist ja oben sachlich zum Thema diskutiert und letztlich auch begründet worden, warum jetzt gar nichts mehr drin steht. Wenn die Geschichte wieder rein soll, sollte man zuvor Argumente gegen die Löschung bringen bzw. auf die Löschargumente eingehen, dass ist der eigentliche Hauptgrund, warum ich das letzte Einfügen revertiert habe. --Zollernalb (Diskussion) 21:04, 13. Jan. 2016 (CET)Beantworten

hallo. da ich nicht weiß, wer letztlich drüber entscheiden kann, habe ich e-Ditor / wasserträger angeschrieben. und ihm meine begründung vorgelegt. deswegen wiederhole sie hier nochmals:

hallo wasserträger, ich verstehe nicht wirklich, das du den absatz wegen der abstimmung und vergewaltigung in der ehe im artikel von wolfgang von stetten gelöscht hast. langfristige folgen als argument? immerhin hatte es nur keine langfristige folgen, weil nach über 20 jahren streit um dieses thema.... die mehrheit des bundestages anders abgestimmt hat. des weiteren ist es so, das in der medienlandschaft das thema eine weile her ist. aber nicht vergessen. das aber seine damalige aussage nicht vergessen ist, zeigt zb dieser link: http://www.grundrechte-report.de/1998/inhalt/details/back/inhalt-1998/article/keine-privatsache-vergewaltigung-in-der-ehe-1/ ich bin darauf gestoßen, weil erika steinbach im jahr 2013 twitter anfragen bekam aufgrund dieses links: http://www.hellojed.de/wp/2013/09/politikervergangenheitspolitik/ leider waren es 130 die dagegen gestimmt haben. hier der link bei wiki dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung#Rechtslage

es stimmt, was er sagt, das die anderen gesetzentwürfe, die strafe nicht weggeredet haben und das es auch vorher schon bestraft wurde. nur: was er nicht sagt, ist: Die dritte Klausel hielt sich am hartnäckigsten und wurde vehement von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP verteidigt: ein Widerspruchsrecht der Ehefrau. Sie müsse das Verfahren gegen ihren Ehemann stoppen können. Dies wäre jedoch ein prozeßrechtliches Unding, denn bei keinem anderen Offizialdelikt gibt es ein solches Widerspruchsrecht. In der Praxis wären sowohl Richter und Richterinnen wie auch Anwälte und Anwältinnen kaum motiviert gewesen, gründlich zu ermitteln, weil die Ermittlungen jederzeit hätten gestoppt werden können. Der vergewaltigende Ehemann hätte ein weiteres Druckmittel gegen die Frau in der Hand gehabt, was die Gewaltspirale noch mehr angetrieben hätte. dieses argumment steht auf dem link: http://www.grundrechte-report.de/1998/inhalt/details/back/inhalt-1998/article/keine-privatsache-vergewaltigung-in-der-ehe-1/

ein weiteres argument sagt er auch nicht, was auf dem link steht: Als erste gehörte dazu die "Versöhnungsklausel", die von der SPD und der damaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger favorisiert wurde. Sie sah vor, daß ein Gericht die Strafe mildern oder sogar ganz von ihr absehen konnte, wenn dies "im Interesse der Aufrechterhaltung der Bindungen zwischen Täter und Opfer geboten ist". Glücklicherweise war diese Klausel schnell vom Tisch, und die SPD sah ein, daß eine Ehe nach Vergewaltigung und Gerichtsverfahren nicht mehr zu retten ist.

am ende wäre eine entscheidung, die solche klauseln beinhaltet hätte, praktisch auch rechtlich im grunde unwirksam geworden. im grunde ist es schon sehr schwer, solch eine vergewaltigung anzuzeigen, sich dem druck beugen durch befragung usw., glaubwürdigkeit. aber dann auch noch dem druck des ehemannes, wenn sie nicht mit kindern ins frauenhaus will, oder sonst irgendwie unterkommen kann. das gericht wird im grunde dann immer fragen. nicht zu unrecht, wird eine frau auf ihre glaubwürdigkeit überprüft, wenn der mann nicht geständig ist!

und zu guter letzt: wenn er argumentiert, "das der widerstand der frau mit dem liebesspiel beseitigt werden soll." dann ist das für mich kein argument! weil, wenn der widerstand sehr gering ist und die frau verführt wird usw, dann hat das mit verewaltigung, nötigung usw nix zu tun!!!!!!

und ganz lapidar: wenn die frau nicht grün und blau geschlagen ist usw. könnte sie theoretisch ihre aussage immer noch als falschaussage oder was weiß ich deklarieren. wenn die liebe und das verzeihen denn so groß ist. keiner wird dann groß ermitteln können, weil keine beweise da sind!

und: wenn er von sittenstrolchen redet, ist das für mich noch weniger nachvollziehbar! es ist doch schlimmer, mein ehemann vergewaltigt mich, als das es ein fremder tut! dem fremden bin ich nich wichtig als person, nie gewesen. aber mein ehemann....

und dümmlich sagt er.... öhm da fällt mir nix ein. wer rabiater sagt. was ist das? und die ehe verpflichtet grundsätzlich??? und als scheidungsgrund berechtigt???? dann hat er nicht verstanden, das ich keinen grund brauche um mich scheiden zu lassen! wir lebten auch 1995 nicht mehr im schuldverfahren bei scheidungen. das hat er wohl dann vergessen! und wenn ein mann 1995 noch nicht begriffen hat, das die frau zumindest kein widerstreben/abneigung usw dabei haben sollte... ist das gleiche

und wenn andere namhafte abgeordnete damals auch dagegen waren. macht es das besser? es war immerhin das jahr 1995 die wenigsten benutzer lesen die diskussionsseite. die allerwenigsten! und diese entscheidung des bundestages war von historischer bedeutung. auch wenn es vielleicht nicht in anderen wiki artikeln von den politiker zu lesen ist, ist das auch kein grund. ich habe festgestellt. die artikel sind oft sehr sehr unterschiedlich von der qualität.

war ein langer text. aber mir ist auch wichtig, das zumindest ein satz wieder in den artikel aufgenommen wird, zb einfach, das er dagegen war im bundestag.

viele grüße omega321

--Omega321 (Diskussion) 10:15, 19. Aug. 2017 (CEST)

viele grüße auch dir zollernalb von omega321 --Omega321 (Diskussion) 03:21, 22. Aug. 2017 (CEST)

es gibt unter Diskussion:Wolfgang von Stetten eine Diskussion zum Thema, bitte bringe dich doch besser dort ein. --Zollernalb (Diskussion) 19:12, 23. Aug. 2017 (CEST)

das verstehe ich zwar jetzt nicht. aber gut zollernalb. immerhin, hast du die letzte wiederaufnahme hier abgelehnt mangels neuer diskussionsgrundlage --Omega321 (Diskussion) 14:43, 25. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Wir sind weder zur Bewertung noch zur Belehrung da. Entweder es gibt entsprechende mediale Reaktionen/ Behandlung der Sache oder es bleibt draussen. Ein "will ich aber drin haben" ist kein Grund (ich hätte auch eine ganze Reihe von Positionen und Argumenten in verschiedenen Artikeln, aber das ist die falsche Plattform für so etwas). --Wassertraeger (‏إنغو‎) 07:55, 1. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

das sehe ich anders wasserträger. denn der straftatbestand bei vergewaltigung in der ehe ist nicht unerheblich! und herr von stetten hat das gravierend verharmlost. und als entschuldigung die aussage auch hier nur als "dümmlich" bezeichnet. und die folgen der abstimmung waren massiv und wurden massiv beachtet.

ups meine zeichen vergessen --Omega321 (Diskussion) 18:49, 1. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Ausbildung und Beruf: zwei Semester Studium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer[Quelltext bearbeiten]

Die Hochschule bietet ein zweisemestriges Aufbaustudium an, das mit der Prüfung zum Magister rer. publ. abschließt. Ansonsten noch ein einsemestriges Ergänzungsstudium. Ich schließe nach der Zeitangabe auf ersteres. Gewöhnlich würde man dann aber auch den Magistergrad nennen.--Lexberlin (Diskussion) 16:09, 7. Feb. 2022 (CET)Beantworten