Diskussion:Zechprellerei

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 78.48.134.82 in Abschnitt Zeche = Arbeitslohn/Gehalt. Nicht Bezahlung von Waren!
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typengemischter Bewirtungsvertrag[Quelltext bearbeiten]

Was ist ein typengemischter Bewirtungsvertrag? --WOBE3333 15:31, 13. Mär. 2009 (CET) man sagt das Wort sei (zumindest in dieser Verbreitung) ausschließlich deutsch [und nicht in anderen Sprachen vorhanden]... stimmt das? (nicht signierter Beitrag von 87.175.46.204 (Diskussion | Beiträge) 23:45, 27. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Zeche[Quelltext bearbeiten]

Ist ja ganz lustig, was da steht, aber es sollte natürlich zuerst mal der Grundbegriff "Zeche" (in diesem Sinne) geklärt werden - in einem Artikel unter diesem Namen - , ehe ein Verweis davon weg installiert wird und darüber geschrieben wird, was einem Juristen dazu so alles einfällt! Yog-S 149.225.66.93 12:16, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten


Knipskarten/Verzehrkarten in Discotheken[Quelltext bearbeiten]

Wenn man zahlungswillig das Lokal betritt und den auf die Karte gebuchten oder sonst fällig werdenden Eintrittspreis akzeptiert, ebenso zahlungwillig bestellt - aber später die Karte verliert oder wahlweise böswillig ohne zu zahlen wegrennt/über den Zaun oder aus dem Klofenster klettert: Liegt eine Straftat vor? Mir fällt kein Tatbestand ein.

Gehört auch als Variante in den Artikel.(nicht signierter Beitrag von 87.180.47.220 (Diskussion) )

Könnte so stimmen, aber wenn ich Selbsthilfe richtig lese, darf dich der Türsteher festhalten, und wenn du dich wehrst eine reinsemmeln. Und das vielleicht sogar bei deinem nächsten Besuch. Wenn du die Karte verlierst und zahlungswillig, zumindest für deine Getränke bist wird sich ein Weg finden. --87.158.188.3

Satzbau schwer verständlich[Quelltext bearbeiten]

[...] notfalls auch mit Gewalt: Im Falle einer Straftat erlaubt das sein Jedermanns-Festnahmerecht aus § 127 Abs. 1, 3 StPO, ansonsten greift Selbsthilfe, § 229 BGB, zur Ermittlung der Identität ein.

Der Satz wirkt irgendwie schwer verständlich ("... das sein ..."?, "Selbsthilfe greif ein (in was??)). Wäre es nicht so besser?:

"Im Fall einer Straftat erlaubt dies einerseits das Jedermanns-Festnahmerecht (xxx), andererseits auch die Selbsthilfe zur Ermittlung der Identität gemäß xxx." --Zefrian 17:48, 30. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Ausgleich durchs Hilfsarbeiten[Quelltext bearbeiten]

In vielen Gasthöfen werden Zechpreller zu Hilfstätigkeiten herangezogen. Bekanntestes Beispiel ist das Geschirrspülen. Wie ist dies rechtlich einzuordnen? Handelt es sich hierbei um eine Pfänung der Arbeitskraft des Gastes nach § 704 BGB? Wie ist ein solches Kompensationsgeschäft steuerlich einzuordnen? 87.142.205.161 16:16, 11. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Ich würde es als Gerücht einordnen. 178.198.73.14 10:59, 3. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Zeche = Arbeitslohn/Gehalt. Nicht Bezahlung von Waren![Quelltext bearbeiten]

Wird jemand um die Zeche geprellt, so betrügt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer um seinen Lohn. So wäre es richtig.--78.48.134.82 03:26, 23. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Gastwirtpfandrecht nur in Beherbergungsstätten[Quelltext bearbeiten]

Wie gerade auch unter Diskussion:Gastwirtpfandrecht diskutiert, gilt das Gastwirtpfandrecht nach § 704 BGB nicht für reine Schank- und Speisegastwirte. In Kneipen und Cafés ohne Beherbergungsstätte darf der Gastwirt also nicht einfach die Garderobe oder andere vom Gast eingebrachte Sachen pfänden. Interessant wird es, wenn beides vorhanden ist, der Gast jedoch nur zum Speisen da ist und nicht beherbergt wird, wie bei öffentlich zugänglichen Hotelrestaurants. Meine Vermutung (nicht Behauptung) ist, dass das Pfandrecht greift, wenn der Gast derzeit eingecheckter Übernachtungsgast ist, andernfalls nicht.