Diskussion:Zollunion

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Die Handelsumlenkung ist falsch erklärt.

Grönland ist Mitglied der Zollunion: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:11985G/TXT&rid=1 --Bluemel1 (Diskussion) 16:08, 19. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

Hallo, ich habe mir erlaubt, deinem Beitrag eine der üblichen Überschriften zu verpassen. Danke für deinen Hinweis. Ich bin momentan etwas unter Zeitdruck. Du könntest mutig sein und selbst eine Änderung im Artikel vornehmen. Wir freuen uns über jeden der nicht nur an der Seite steht. Yotwen (Diskussion) 08:03, 20. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]


Wer hat diesen Artikel "verbrochen"?[Quelltext bearbeiten]

Mit Verlaub, aber einige Passagen in diesem Arttikel sind extrem widersprüchlich bis komplett FALSCH! Z.B. >>"Dadurch müssen Waren bei einem Verbringen von einem Mitgliedstaat in den anderen nicht mehr verzollt werden" Das ist UNFUG!!!! (sorry für die vielen !) Natürlich MÜSSEN die Waren beim Zoll angemeldet werden und zwar IMMER- es fallen nur keine >Zollabgaben (vulgo Zölle) mehr an. usw.usf. Freundliche Grüsse vom Zolldeklarant... >Leftie11 - (Diskussion) 19:27, 25. Okt. 2017 (CEST) PS Aktuell habe ich wenig Zeit- ich werde diesen Artikel bei Gelegenheit vom Kopf auf die Füsse stellen.[Beantworten]

Das ist doch ein rein semantisches Problem: Was verstehst du unter "verzollen"? Und was versteht der Autor unter "verzollen"?
Wenn der Autor darunter die Zollabfertigung versteht, dann hat er nämlich völlig Recht: Die Abwicklung unterscheidet sich wesentlich von der Abfertigung bei einer Verbringung.
Bevor du also den Artikel "vom Kopf auf die Füsse stellst" - wie wäre es mit einer Klärung der Positionen? Yotwen (Diskussion) 12:37, 26. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Naja- man kann es "Semantik" nennen oder halt korrekter Terminus (im Zollwesen ein nicht unwichtiger Aspekt. Ich (und wahrscheinlich 99% meiner Berufskollegen) verstehen unter "der Verzollung" den Vorgang Waren einer Zollabfertigung zu stellen (den Vorgang an für sich) Der zitierte Satz suggeriert das diese bei Importen aus den Ländern mit Zollunion nicht mehr stattfinden muss. Das ist aber nicht der Fall- das ist nur für den >Binnenmarkt festzustellen. Die Zollunion hat aber nur den Effekt das bei der >Verzollung keine Zölle mehr erhoben werden wenn diese Waren in einer der beiden Parteien zuvor belastet wurden (bei 3-Land Waren) oder im anderen Gebiet gefertigt wurden (bei Ursprungswaren) Für die Türkeiverkehre ist hier dann u.A. das extra spezial Formular A.TR vorgesehen. -->Leftie11 - (Diskussion) 09:06, 27. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Wenn du Trucker-gerechte Darstellung suchst, dann musst du das schon dazu sagen. Dazu benötigst du Quellen, die diese Darstellung unterstützen. Wenn du also beispielsweise beim deutschen Zoll (www.zoll.de) ein Schriftstück findest, bei dem steht "...die Grenzabfertigung, umgangssprachlich noch immer als "Verzollung" bezeichnet,..." - dann kannst du das gerne im Artikel ergänzen und darauf verweisen, dass es sich fachsprachlich um "..." handelt.
Es geht in Wikipedia nicht darum, dass ausschliesslich Trucker verstehen, worum es geht. Meine WP:Oma soll das auch verstehen. Und die hat noch nie auf einem Bock gesessen, geschweige denn im Zollstau gestanden, kann Einfuhrumsatzsteuer nicht von Mehrwertsteuer unterscheiden und kann mit Kriegswaffenkontrollgesetz, VOC und Verbrauchssteuer sowenig anfangen wie mit Auflieger oder Retarder.
Übrigens, der Vorgang, den du als Verzollung beschreibst, heisst meiner Meinung nach fachsprachlich Gestellung. Aber den kennt nun wirklich keine S... Yotwen (Diskussion) 09:43, 27. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Was hat das mit "Trucker" zu tun? Ich bin von Beruf> Zolldeklarant... Mit der "Gestellung" hast du im übrigen Recht- aus deutscher Sicht. In anderen deutschsprachigen Ländern- sieht das dann wieder etwas anders aus. Witzig übrigens- du verlangst von mir Quellen- die von mir monierte Aussage ist im übrigen auch gänzlich OHNE ;o) Und der von dir angemahnte Terminus wird da ja auch durch "Umgangssprache" ersetzt. Ich würde hier den Terminus "Zollanmeldung" verwenden (wie es selbst die EU macht) [1] und genau so schrieb ich das auch (Die Waren müssen beim Zoll angemeldet werden)
Wie auch immer - die aktuelle Formulierung bleibt in ihrer Aussage falsch, denn die Warenströme zwischen den Zollunions-Ländern müssen zur Zollamtlichen Abfertigung gestellt werden> es muss eine Zollanmeldung erfolgen... (Das ist ja auch absolut zwingend: wo und wie würden denn sonst die EuSt erhoben?) Im übrigen- habe ich keinerlei Lust darauf mit jemandem eine Diskussion zu führen der zu "Taschenspielertricks" neigt. Du schreibst es ja selbst weiter oben: >>"Die Abwicklung unterscheidet sich wesentlich von der Abfertigung bei einer Verbringung."<< Sie UNTERSCHEIDET sich- aber Sie findet statt. Desweiteren habe ich den Terminus "Verzollung" gar nicht benutzt- der stammt ja aus dem Artikel (bzw. von dir als du mich gefragt hast was ich darunter verstehe) >Leftie11 - (Diskussion) 11:36, 27. Okt. 2017 (CEST) PS Würde anstatt der (Falschen) Aussage "Dadurch müssen Waren bei einem Verbringen von einem Mitgliedstaat in den anderen nicht mehr verzollt werden" z.B. dieses stehen: "Dadurch werden Waren bei einem Verbringen von einem Mitgliedstaat in den anderen bei der Zollanmeldung nicht mehr mit Zollabgaben (Zöllen) belastet"... Ja dann- würde ein Schuh daraus...[Beantworten]
Mit der Formulierung kann ich leben. Machst du...? Yotwen (Diskussion) 12:12, 27. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Ist erledigt- ich habe nur noch ein "u.a." eingefügt es sind ja ggf. noch andere Faktoren betroffen. BTW der nächste Satz "Der Nachweis erfolgt im internen gemeinschaftlichen Versandverfahren durch ein T2-Papier" ist für mich auch noch sehr fragwürdig. Das T2 ist das Vorpapier zur Verzollung (und das auch nur wenn der Transport via Drittland erfolgt) - der tatsächliche Nachweis IM Zollanmeldevorgang wird dann NUR über die WVB (UE/EUR.1/A.TR) geführt. Keine WVB vorhanden> fallen Zölle an- da ist es dann auch völlig egal ob da vorher ein T2 bestand. >Leftie11 - (Diskussion) 13:05, 27. Okt. 2017 (CEST) PS Ich werte deine knappe Zustimmung als kleines "mea Culpa" ;0)[Beantworten]
Werte es als Kalibrierung. "vom Kopf auf die Füsse stellen" klingt für mich nach einer erheblichen Veränderung des Textes. Deine Formulierung mag den Text "richtiger" machen, ist aber deutlich von einer Revolution zu unterscheiden. Yotwen (Diskussion) 14:14, 27. Okt. 2017 (CEST) T2 war doch das innergemeinschaftliche Gegenstück zum T1 - die Versandanmeldung. Läuft das nicht längst elektronisch?[Beantworten]
Wenn du dich hauptsächlich am "Kopf-Fuss" gestört hast- naja- das war schon flapsig. Und du hast natürlich Recht- das T2 als Formular in Papierform ist schon Jahre weg- die Transitpapiere werden jetzt via "NCTS" elektronisch abgewickelt-(Ausgedruckt müssen sie trotzdem noch- sonst kann der Zöllner beim Grenzübertritt nicht scannen (den Übergang/Eingang bestätigen) Die Bezeichnung "T2" (als Status für Gemeinschaftsware) existiert da aber noch. Beides ändert nichts daran das weder ein T2 Status im NCTS noch das alte T2 Papier irgendeine (Zoll) Abgabenreduzierende Funktion in der Abfertigung haben/hatten. Das erfolgt immer nur über die Warenverkehrsbescheinigung.>Leftie11 - (Diskussion) 15:13, 27. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
NACHTRAG :>" T2 war doch das innergemeinschaftliche Gegenstück zum T1 - die Versandanmeldung." Hier irrst du etwas- das T1 war wie das T2 oder das T2L etc. pp Teil des GVV (Gemeinschaftliches Versand Verfahren) T1 Status war/ist für unverzollte Drittlandwaren (z.b. bei Transporten aus einem deutschen Zolllager in die Schweiz) - das T2 ist für Gemeinschaftswaren.>Leftie11 - (Diskussion) 17:25, 27. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Ich muss zugeben, dass die Geleitscheinverfahren in meinem Erfahrungsbereich nicht sehr häufig vorkommen. Denn ich bin kein Zollagent oder Spediteur - Ich habe mehr mit der Softwareseite zu tun. Da reichen mir die völlig unrealistischen Vorstellungen, die sich Programmierer von der Welt zu machen scheinen. Yotwen (Diskussion) 17:29, 27. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
OKaaaayy! Das nenne ich dann mal "sportlich" von dir - mit jemandem zu diskutieren der sein Geld seit 35 Jahren mit Zollabwicklungen in der PRAXIS verdient ;0) Aber schad ists schon- in der gleichen Zeit wie wir hier diskutierten hätte ich glatt 3 Artikel überarbeiten können ;0) >Leftie11 - (Diskussion) 18:04, 27. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Also ich nenne das mal unsportlich. Zum einen sieht deinem Nick niemand an, welche, wie lange und wo du deine Berufserfahrung gesammelt hast. Über einen Mangel an Fackkenntnis kannst du dich nicht beschweren, ich kenne mich durchaus mit den gängigen Verfahren und Problemen aus, wie du an der Begrifflichlichkeit der "Gestellung" auch erkennen konntest. Auch fiel ich nicht durch offensichtliche Falschaussagen auf und habe bei den Geleitscheinen ja auch zugegeben, dass das nicht in meinem Erfahrungsbereich liegt.
Aber ich will dich nicht davon abhalten, noch ein paar Artikel "vom Kopf auf die Füsse" zu stellen - ich habe selbst noch ein paar Dinge vor der Brust. Yotwen (Diskussion) 18:53, 27. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Jetzt sei nicht so dünnhäutig- ich hatte das ganze ja mit einem Augenzwinkern versehen ;0) Das du nicht ganz ahnungslos bist habe ich wohl bemerkt- wenn nicht hätte ich tatsächlich die verbal harten Bandagen ausgepackt. Aber das mit meinem Beruf- das habe ich in meinem Ausgangskommentar erwähnt- und das mit Absicht. Viel Spass weiterhin >Leftie11 - (Diskussion) 19:07, 27. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Zollunion vs. Europäische Zollunion[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel soll sich doch wohl allgemein mit dem Konzept "Zollunion" befassen. Für die Europäische Zollunion gibt es einen eigenen Artikel. Irgendwelche Feinheiten über das T2-Papier sollte man nach dort verlagern. --Carl B aus W (Diskussion) 19:08, 26. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Mitgliederliste der EACU / Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft[Quelltext bearbeiten]

Bei der Weltkarte am Ende des Artikels sind Armenien und Kirgisistan als Mitgliedstaaten der EACU markiert, werden in der Listung darunter aber nicht aufgeführt. Dort wird auf die Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft verwiesen, in denen beide Mitglied sind. Dem dortigen Artikel kann ich leider nicht sinnvoll entnehmen, ob die Zollunion Teil der Wirtschaftsgemeinschaft ist oder davon semi-unabhängig. Entweder muss die Liste geändert werden oder die Karte, ich blicke nur leider nicht durch welches von Beidem. Könnte sich dem jemand annehmen, der das weiß? --- ArashiNoYuki (Diskussion) 23:49, 12. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]