Diskussion:Zonenrandgebiet

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 129.187.244.19 in Abschnitt Karte doch etwas irreführend
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Verständnisfrage[Quelltext bearbeiten]

Irgendwie kommt mir die Definition des ZR-Gebiets immer noch zweifelhaft vor. Beispiel: Gehörte Passau oder der deutsche Grenzstreifen ab Passau bis zur tschechoslowakischen Grenze nicht auch zum Zonenrandgebiet ? Könnte bitte nochmal wer nachsehen - Danke ! --Oenie 20:20, 16. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Der Begriff "Zonenrandgebiet" bezieht sich auf die Besatzungszonen im Nachkriegsdeutschland und da im Speziellen auf den Zonengrenzverlauf zwischen den Westzonen (Britische und Amerikanische Zone) und der Sowjetzone (später DDR). Der Begriff wurde fast ausschließlich im Westen benutzt (auch nach der Gründung der beiden deutschen Staaten) und beschreibt damit vereinfacht das strukturschwache Gebiet an der innerdeutschen Grenze (da die unmittelbaren Orte an der Grenze durch ihre Randlage am Eisernen Vorhang von ihrem natürlichen Umland auf der anderen Grenzseite abgeschnitten waren). Die Grenze zur damaligen CSSR war zwar auch durch den Kalten Krieg geprägt, aber eine Grenze zwischen zwei Besatzungszonen war sie nicht. --Times 20:52, 16. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Das behauptet ja keiner. Es ist aber, glaub ich, keine Frage, dass das Grenzgebiet zur Tschechoslowakei - rein rechtlich - ebenfalls zum ZRG zählte - oder ? --Oenie 20:21, 17. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Äh..., nein. "Zonenrandgebiet" ist auch kein amtlicher Begriff und ist somit auch juristisch nicht klar abgegrenzt (was Ausdehnung der betroffenen Gebiete entlang der innerdeutschen Grenze angeht). Bis zu den Ostverträgen Anfang der 1970er Jahre standen übrigens auf westdeutscher Seite entlang der DDR-Grenze diese Warnschilder. Die Grenze zur CSSR war eine (aus deutscher Sicht) normale Auslandsgrenze (wenngleich auch stark befestigt). Welche Zonen sollten denn dort aufeinandertreffen? Da konnte man grob lediglich von westlicher und östlicher Einflussshäre sprechen, die Europa im Ganzen in zwei Teile spaltete. --Times 20:37, 17. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Danke. Das ZRG war sehr wohl gesetzlich definiert: Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Stellt sich nur die Frage, ob nicht auch der Grenzstreifen zur Tschechoslowakei gefördert wurde. Meine aber eher, das war schon der Fall. --Oenie 11:59, 18. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Das Zonenrandgebiet war definitiv gesetzlich definiert, schließlich galten dort im Rahmen der Wirtschaftsförderung besondere gesetzliche Rahmenbedingungen (Abschreibungsmöglichkeiten etc.). Wenn ich das richtig im Kopf habe, gab es keine fixe Entfernungsgrenze sondern eine Sammlung an Kreisen bzw. Kommunen, die durch Rechtsverordnung als zum Fördergebiet gehörig bestimmt worden waren, die 50 Kilometer waren da allenfalls ein Richtwert. Ob da auch die Gebiete entlang der Grenze zur ehemaligen CSSR eingeschlossen waren - keine Ahnung, vorstellbar wäre es. --Hmwpriv 07:02, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

50km?[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich nach Zonenrandgebiet google, erhalte ich einige Seiten, auf denen von einem 40-km-Streifen die Rede ist. Woher kommen denn die 50km? Das muss doch irgendwo geregelt sein. -- 80.187.97.99 00:12, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Die Tiefe des Streifens von 40km wurde am 19. Aug. 1953 vom Kabinettsausschuss fuer Wirtschaft festgelegt. Im Protokoll heisst es: "Zu Punkt 3 des Vorschlags des Vizekanzlers trägt Ministerialrat Dr. Rau (BWM) anhand von Übersichtskarten die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Erklärung des gesamten Zonengrenzstreifens als notleidendes Gebiet im Sinne der VOL vor, wobei Wilhelmshaven und Berlin wiederum mit unter die Regelung fallen würden. Der Zonengrenzstreifen sei auf eine Breite von 40 km begrenzt." Protokoll online: http://www.bundesarchiv.de/cocoon/barch/0001/x/x1951e/kap1_2/kap2_41/para3_2.html Eine Tiefe von 50km ist m. W. allein von der Stasi angelegt worden. In den Direktiven hiess es, dass das westdeutsche Grenzgebiet "bis zu einer Tiefe von 50km feindwaerts der Staatsgrenze West der DDR" aufgeklaert werden solle. (nicht signierter Beitrag von 92.225.39.16 (Diskussion) 14:29, 29. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Bayerisch/Hessisch Sibirien??[Quelltext bearbeiten]

Zumindest für Bayerisch Sibirien gibt es auch die Deutungen, dass der Begriff aus der "Strafversetzung" südbayerischer Beamter nach Oberfranken bzw. aus dem rauheren Klima in der hofer Region rührt (s. hier: http://wapedia.mobi/de/Diskussion:Hof_%28Saale%29). Insoweit halte ich die Bezugnahme auf die SBZ/DDR als etwas gewagt. Weiß jemand näheres? Evtl. auch, ob es bei Hessisch Sinirien ähnliche alternative Deutungen gibt? Falls ja, sollten die Klammerzusätze entfernt werden. (nicht signierter Beitrag von 80.187.106.146 (Diskussion) 22:21, 25. Jul 2010 (CEST))

In Bayern gehen die Uhren bekanntermaßen immer etwas anders ... :-) In Hessen bezeichneten sich die Bewohner der Region teilweise selber so, Versetzungen in diesen Bereich dürften ohnehin die ganz große Ausnahme gewesen sein, schließlich litt die Gegen unter Arbeitsplatzmangel (und das galt ganz besonder für Behörden), denn außer den kommunalen Verwaltungen (und da sind Versetzungen ohne eigenen Antrag extrem selten) und dem Bundesgrenzschutz gab es da (fast) nichts, wohin man hätte versetzt werden können; und die Posten waren durchweg mit ortsansässigem Personal besetzt, eher griff das Gegenteil, öffentlich Bedienstete aus dieser Gegend mussten in der Region Rhein-Main arbeiten. --Hmwpriv 07:54, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


Hessisch-Sibirien bezeichnet landläufig die Gegend um den Vogelsberg (Vogelsbergkreis) wegen seines sehr rauen Klimas. Vergleichsweise niedrige Durchschnittstemperaturen, Frost bis in den späten Frühling möglich, kurze landwirtschaftliche Nutzungsperiode, etc. Ich komme aus dem Nachbarkreis und dort ist der Ausdruck zumindest immer noch gebräulich über unsere "Nachbarn" :) Mit Zonenrandgebiet hat das wahrlich nichts zu tun. (nicht signierter Beitrag von 217.255.232.156 (Diskussion) 14:42, 5. Nov. 2010 (CET)) Beantworten


Kenne "Hessisch-Sibirien" auch als Bezeichnung für den Landkreis Waldeck-Frankenberg. Volkolegrand 08:33, 6. Nov. 2010 (CET)Beantworten
ja, und was hat die vorstehende Diskussion um eine umgangssprachliche Bezeichnung eigentlich mit dem Artikel zu tun - mit Verlaub ? --212.114.239.245 23:44, 1. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Flugverbot etc.[Quelltext bearbeiten]

Was soll denn das Flugverbot mit der Situation am Boden zu tun haben? Welchen Sinn haben Grenztruppen der DDR in diesem Artikel? --HeinzWörth 10:51, 21. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Literatur[Quelltext bearbeiten]

Der Ploenus Titel ist kein inhaltlicher Beitrag zum Thema, sondern ein Konferenzbericht. Sowas gehoert hier nicht hin, also bitte streichen. (nicht signierter Beitrag von Decatur2226 (Diskussion | Beiträge) 18:38, 10. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Bayerische Grenzpolizei[Quelltext bearbeiten]

Es mag sein, dass die bayerische Grenzpolizei auch an der Grenze zur DDR eingesetzt war - hier könnte das im Artikel zur bayerischen Grenzpolizei angeführte Verwaltungsabkommen helfen -, allerdings ändert dies nichts an der grundsätzlichen Bundeszuständigkeit. Offenbar wurden hier also Bundesaufgaben über den Weg des Verwaltungsabkommens - gewissermaßen eine Sonderform der Beleihung - durch die Bayerische Grenzpolizei wahrgenommen. Der aktuelle Eintrag lässt aber den Eindruck aufkommen, als habe Bayern diesbezüglich eigene Zuständigkeiten gehabt, was definitiv unzutreffend ist. Daher ist eine Rücksetzung zwingend, nach Verbesserung der Quellenlage wäre der - an sich durchaus erwähnenswerte - Einsatz der bayerischen Grenzpolizei mit entsprechender Aufklärung (Wahrnehmung der Bundesaufgaben nach Vereinbarung) an passenderer Stelle erneut nachzutragen. --Hmwpriv (Diskussion) 17:08, 31. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Das Problem ist, dass nur öffentlich verfügbare Quellen als Nachweis für den Einsatzcharakter der Bayerischen Grenzpolizei dienen können - gleich an welcher Grenze. Nach dem Grundgesetz ist die Sicherung der Außengrenzen Sache des Bundes und nicht der Länder, Bayern kann da also kein wirksames eigenes Recht schaffen, sehr wohl aber mit dem Bund eine Vereinbarung schließen, was auf die Beleihung mit den entsprechenden Hoheitsrechten hinausliefe. Aber genau der Puzzlestein, ob und in welchem Umfang das passiert ist, fehlt. --Hmwpriv (Diskussion) 17:25, 1. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Schon. Aber die Bayerische Grenzpolizei gleich rüde ganz rauszukürzen, so wie Du das gemacht hast, wirkt vorderhand auch etwas voreilig. Schließlich bestand ja wohl eine Arbeitsteilung mit dem BGS, in irgendeiner wie auch immer rechtlich ausgestalteten Form. Also es geht allein um das Faktum: Neben dem BGS stand die BGP "auf Wacht" im ZRG gegen den (altbösen) Feind, äh Verzeihung, System-Gegner, beziehungsweise Antagonisten im Osten. --212.114.239.245 23:15, 1. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Genau das ist das Problem: „... bestand ja wohl ...“. Und eine Arbeitsteilung oder was auch immer, hier sind nicht Mutmaßungen sondern Fakten gefragt. Ein Auszug aus der Übereinkunft könnte da helfen, aber nur weil da eine eigene Polizeitruppe Streife lief/ging - schließt das erstens nicht aus, dass auch der BGS selbst dort tätig war noch schafft das Klarheit, welche Aufgaben bestanden. Exakt diese Klarheit muss aber bestehen, sonst verkommt die WP zur Ansammlung an nicht nachprüfbaren Vermutungen. --Hmwpriv (Diskussion) 20:28, 2. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Aeh, Du hältst die Anwesenheit der BGP - u. a. - an der Zonengrenze, ZRG für eine "vermutliche" (nix genaus weiß man nicht...) - Jetzt mach aber maln Punkt. --212.114.238.224 12:52, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ich halte nicht die Anwesenheit der Bayerischen Grenzpolizei für "vermutlich", sondern welche Aufgaben sie dort hatte und auf welcher rechtlichen Basis sie dort tätig war - und da gibt es einen gewaltigen Unterschied, ob das aufgrund landesgesetzlicher Basis oder auf der Grundlage einer (bundesrechtlichen) Beleihung geschah. Würde es etwas nutzen, wenn im Artikel zum Zonenrandgebiet, der sich ohnehin nicht primär mit der Grenzsicherung befasst, stünde, dass in Bayern auch die BGP dort tätig war? Wohl eher nicht. Wenn - und der Schwerpunkt liegt hier ja auf wirtschaftlichen und strukturellen Nachteilen - wären allenfalls die Stationierungsorte samt Stärke von gewissem Interesse; aber selbst das ist eher zweifelhaft. Dann könnte man auch die Versandstelle für Postwertzeichen (und deren Nachfolger), die in den 1980ern in Weiden eingerichtet wurde, ebenfalls erwähnen - nur hat das allenfalls mit dem Artikel insoweit zu tun, dass dokumentiert wäre, was getan wurde, um das Zonenrandgebiet zu stärken. Und eines noch: Zonenrandgebiet hieß das wegen der Grenze zur „Zone“, d.h. zu DDR. Mit viel gutem Willen könnte man auch das Gebiet zur einstigen CSSR einbeziehen, spätestens an der Grenze zu Österreich handelt es sich aber nicht mehr um Zonenrandgebiet; in Deinem Eintrag und Deinen Argumenten wird das aber wunderbar vermengt. --Hmwpriv (Diskussion) 18:45, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Du "vermengst", indem Du eine "Versandstelle für Briefmarken" mit der BGP gleichsetzt, die Du wenn überhaupt erst nach "genau abgesteckter Definition" ihrer Zuständigkeit erwähnt wissen willst. Aber seh schon, mit Dir hat ja eine "Diskussion" keinen weiteren Sinn. Jetzt mäkelst Du wieder am übrigens gesetzlich definiert gewesenen Begriff ZRG rum (und da gehörte der Streifen zur Tschechoslowakei nun mal dazu). --212.114.236.48 09:22, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ach - wer hat denn Dinge ausgeführt, wie den Einsatz der Bayerischen Grenzpolizei (auch) an der Grenze zu Österreich? Es gab diverse Maßnahmen zur Förderung des Zonenrandgebietes, direkt in Form steuerlicher Subventionen und indirekt in Form von Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft, sei es durch die Ansiedlung beispielsweise der Versandstelle für Postwertzeichen oder durch die lange, kostenintensive und letztlich erfolglose Stützung diverser Wirtschaftsbetriebe wie der Maxhütte usw. Allerdings hängt dies alles nicht mit dem Einsatz der BGP zusammen (noch einmal: das wäre allenfalls relevant, wenn man zielstrebig Kasernen deswegen gebaut hätte). Im Kern geht es doch um die wirtschaftlichen Nachteile des Zonenrandgebietes, nicht darum, wer die Grenze bewacht hat - die BGP ist da allenfalls eine Randnotiz (und dazu müsste, aus öffentlich zugänglicher Quelle, deren konkreter Auftrag nachvollziehbar sein - sie da gesehen zu haben ist zu wenig). --Hmwpriv (Diskussion) 18:59, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Die BGP war auch an der Grenze zu Österreich. Ja klar. Bestreitet keiner. Und eben im ZRG. Klar. Neben dem BGS. Was heißt da "Ach ?" Und dass Deine Briefmarken oder die Maxhütte, sonstige Förderung des ZRG was mit der BGP zu tun hatten, das behauptet keiner, und auf einen irgendwie gearteten Zusammenhang damit versteift sich außer Dir wohl auch niemand. Mannometer. Gehts noch wirrer. --212.114.238.86 21:10, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Karte doch etwas irreführend[Quelltext bearbeiten]

Die Karte, die nur die innerdeutsche Demarkationslinie zeigt - nicht das gesamte ZRG, das in Wirklichkeit einen ziemlich dicken Streifen bundesdeutschen Gebiets entlang der Grenze zur DDR und zur Tschechoslowakei umfasste - ist unglücklich gewählt. Könnte man sie nicht endlich mal ersetzen ? Schließlich war das ZRG territorial genau definiert. Das müsste darstellbar sein. Danke. --129.187.244.19 10:07, 3. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Erledigt. -- Viele Grüße --Kleiner Stampfi (Diskussion) 02:56, 12. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Aeh, inwiefern denn bitte? Karte scheint unverändert zu sein. Danke. --88.217.107.113 21:32, 17. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
@Kleiner Stampfi: Der IP kann ich mich inhaltlich nur anschließen. Als "Zonenrandgebiet" wurden alle Landkreise und weitere Gemeinden aus westdeutscher Seite entlang der Grenze zur DDR und CSSR eingestuft, siehe die einschlägige Seite der bpb. Das stellt die Karte nicht dar, deren Untertitel ich daher mal auf den alten Stand zurücksetze. Soweit erkennbar, gibt es keine Karte auf Commons, die dem Schubild 2 im bpb-Artikel entspricht. --Wdd. (Diskussion) 15:17, 6. Mai 2019 (CEST)Beantworten
das Zonenrandgebiet wurde erstmals definiert im entsprechenden Gesetz, vgl. hier: BGBl. 1971, Teil I, S. 1237 ff.. Der Zuschnitt änderte sich schon allein wegen der Kreisgebietsreformen seit Beginn der 1970er Jahre. Bereits der unter der Einleitung gegebene Hinweis auf den letzten Gebietsstand des ZRG lässt erkennen, dass auch diese Karte der bpb nicht den korrekten Zuschnitt wiedergibt. Das ZRG griff deutlich über die reinen Grenzlandkreise hinaus. --129.187.244.19 14:32, 14. Jan. 2020 (CET)Beantworten