Diskussion:Zugfolgeabschnitt

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Diskussionsbedarf[Quelltext bearbeiten]

Mir scheint, dass hier Diskussionsbedarf besteht. Warum soll der Bahnhof ausgeschlossen werden? Auch dort gibt es m. E. quasi „Zugfolgeabschnitte“ (Blockstrecke), die technisch mittels Bahnhofsblock bzw. Fahrstraßenabhängigkeiten realisiert werden. Im Störungsfall gilt Fahrwegprüfung bzw. bei selbsttätiger Gleisfreimeldeeinrichtung „Abschnittsprüfung“. Über zuletzt genannten Begriff habe ich noch nichts gelesen. Warum soll bei nicht vorhandenem Streckenblock „Räumungsprüfung“ eingeführt werden? Da muss nichts besonders eingeführt werden, da „Rückmelden“ ohnehin von Anfang an bestehen musste. Die Änderung des Beitrages kann ich so nicht sichten. --Dmicha (Diskussion) 16:56, 12. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Der Begriff der „Blockstrecke“ sollte hier auch tangiert werden. --Dmicha (Diskussion) 17:13, 12. Dez. 2017 (CET)Beantworten
(BK) Laut 408.0101A01 sind Zugfolgeabschnitte stets Gleisabschnitte der freien Strecke. Der allgemeine Begriff, der auch den Bahnhof mit einbezieht, ist Blockstrecke. Hier werden aber Eigenschaften der Blockstrecke mit abgehandelt, die eigentlich nicht auf Zugfolgeabschnitte zutreffen. Nebenbei, es gibt auch Fahrwegprüfbezirke mit nicht ständig einsehbaren Bereichen, dafür gibt's dann Sachen wie die mittelbare Fahrwegprüfung. -- Platte ∪∩∨∃∪ 17:14, 12. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Ja, das (Doppeldeutigkeit der Begriffe) ist das Problem für unkundige Leser. --Dmicha (Diskussion) 17:16, 12. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Es wäre durchaus möglich, den Inhalt hier nach Blockstrecke zu übertragen und dort auf die Besonderheiten der Zugfolgeabschnitte einzugehen. Auch wenn ich es durchaus befürworte, dass der Themenbereich ausgebaut wird, braucht es nicht für jeden Begriff aus der 408 oder 482 einen eigenen Artikel. -- Platte ∪∩∨∃∪ 17:54, 12. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Das befürworte ich auch. --Dmicha (Diskussion) 08:32, 13. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Die Verwirrung entsteht dadurch, dass technische ("Block...") und betriebliche ("Zugfolge...", "Zugmelde...") Belange gewürfelt werden. Mal im DiLoc auf aktuellem Stand das BRW wälzen, and mind the gap: "Blockstrecken sind Bahnanlagen, in die ein Zug nur einfahren darf, wenn sie frei von Fahrzeugen sind" vs. "Zugfolgeabschnitte sind Gleisabschnitte der freien Strecke, in die ein Zug nur einfahren darf, wenn sie frei von Fahrzeugen sind und das Gleis bis zur nächsten Zugmeldestelle nicht durch einen Zug der Gegenrichtung beansprucht wird". Da ist nichts doppeldeutig, es ist der Unterschied zwischen technischer und betrieblicher Perspektive. Eselsbrücken: "Zum Beispiel" (Z: Zug..., B: betrieblich), und für die Asterix-Fans: "Beim Teutates!" (B: Block..., T: technisch). Erläuterung: technisch ist, wenn die Apparate es tun, betrieblich ist, wenn Menschen es tun. Betriebliches Beispiel: "Anbieten, Annehmen" zwischen zwei Fdl. MrScoville (Diskussion) 21:41, 19. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Da habe ich nun tagtäglich damit zu tun und diese Betrachtungsweise ist mir noch gar nicht in den Sinn gekommen. Aber jetzt wo du's sagst. -- Platte ∪∩∨∃∪ 22:10, 19. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Vollständig einsehbar auf der freien Strecke - wie soll das gehen?[Quelltext bearbeiten]

Hier steht:

Ein Zugfolgeabschnitt ist ein Gleisabschnitt der freien Strecke...

und später

Dazu müssen die Stellwerke so angeordnet sein, dass aus dem Fenster der gesamte Fahrwegprüfbezirk eingesehen werden kann.

Hier wird erstens der Begriff "Fahrwegprüfbezirk" eingeführt, den's m.E. auf der freien Strecke gar nicht gibt (aber da mag ich mich irren - ich lern da gern dazu). Außerdem stimmt das nicht einmal in Bahnhöfen - ich kenne (kannte) mindestens 3 Blockstrecken in Bahnhöfen, die nicht einsehbar waren und daher mit (vereinfachten) Streckenblockanlagen ausgerüstet waren. Ganz generell ist das aber hier nicht relevant, wenn es nur um die freie Strecke geht.

Spannend bzw. unverständlich für das Lemma wird's dann hier:

Abzweigstellen sind bezüglich der Sicht des Bedieners wie Bahnhöfe entsprechend zu behandeln, das heißt der gesamte Bereich zwischen den Blocksignalen muss eingesehen werden können.

Ich kenne keine einzige Abzweigstelle, von der aus der gesamte Bereich zwischen "den" (welchen?) Blocksignalen (ich unterstelle einmal: derselben Richtung) einsehbar sind. Oder ist meine Unterstellung falsch, d.h. hier sind die (mindestens) 3 Deckungssignale der Abzweigstelle aus verschiedenen Richtungen gemeint? - ok, dann sei's so. Aber dann dieser Satz ist für das Thema "Zugfolgeabschnitt" vollkommen irrelevant, weil dieser "Bereich" einfach nur ein Ausschnitt aus den verschiedenen, an die Abzweigstelle angrenzenden Zugfolgeabschnitten ist ... --Haraldmmueller (Diskussion) 18:57, 17. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Auch auf Abzw und Üst muss ein Fahrwegprüfbezirk eingerichtet werden, der keineswegs identisch mit dem Zugfolgeabschnitt ist. Es geht darum, dass sich Fahrstraßenbereiche mehrerer Zugfolgeabschnitte überlappen können. Deswegen ist es für eine Räumungsprüfung nicht ausreichend, wenn nur geprüft wird, ob der letzte Zug den betreffenden Zugfolgeabschnitt verlassen hat, denn es könnte sich auch ein Zug in einem anderen Zugfolgeabschnitt befinden, der den zu prüfenden auch teilweise durchfahren muss. Die Einsehbarkeit ist eine andere Frage. Es gibt auch eine mittelbare Fahrwegprüfung. mfG --Dmicha (Diskussion) 08:34, 18. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Ja eben. Auf Abzw und Üst müssen auch spitzbefahrene Weichen verriegelt werden, und der Arbeitsschutz muss beachtet werden - was hat das alles (Fahrwegprüfung, Riegel, ...) mit dem Lemma Zugfolgeabschnit zu tun??? --Haraldmmueller (Diskussion) 09:51, 18. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Dein Einwand ist völlig berechtigt. In Wikipedia wurde auch z. B. noch nirgends „Abschnittsprüfung“ eingehend erläutert.--Dmicha (Diskussion) 10:15, 18. Nov. 2019 (CET)Beantworten