Diskussion:Zurechnung

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Zurechnung nach AktG[Quelltext bearbeiten]

Es gibt noch die Zurechnung bei den Anteilen von Kapitalgesellschaften im Sinne von § 16 Abs. 4 Aktiengesetz. Kennt sich da jemand aus und kann was dazu schreiben? --Manoftours 14:22, 5. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich meine, man könnte aus dem Artikel noch etwas machen. Man müsste ihn nur etwas strukturieren und ausformulieren. Als Einleitung zu einem längeren Artikel ist er nicht schlecht. Ich weiß aber nicht, ob eine Ausweitung mit anderen, bereits bestehenden Artikeln kollidieren würde. Kann mir da jemand helfen? -- Corexner (Diskussion) 21:17, 2. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]