Diskussion:Zusatzversorgungskasse

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 217.91.69.80 in Abschnitt Tarifvertraglicher Link
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Dieser Artikel erklärt den Begriff "Zusatzversorgungskasse".

Hier hinein gehören keine Erläuterungen zu einzelnen Versorgungskassen. Soweit diese groß genug sind, um die Relevanzkriterien zu erfüllen, können separate Artikel über einzelne Kassen geschrieben werden.

Die aufgelisteten Kassen können dann auf diese Artikel verlinkt werden. Links auf die Internetauftritte einzelner Kassen gehören hier nicht hin (vgl. : WP:WEB) Diese gehören jeweils in den Abschnitt Weblinks in diesen Einzel-Artikeln. --Elmar Oppelt (Benutzerseite, Diskussion) 20:15, 8. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Was ist mit den ZVK`s für das Bauhandwerk, Maler, Bäcker, etc?

Dieser Eintrag stamt von 62.159.143.140

Stimmt. Da war ich wohl etwas betriebsblind ;). Sobald ich Zeit für ein wenig Recherche habe, trage ich's nach. --Elmar Oppelt (Benutzerseite, Diskussion) 13:27, 19. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Es könnte viell. sein, dass dafür ein anderer Oberbegriff sich eingebürgert hat wie zum Beispiel berufsständisches Versorgungswerk (die es auch bei den sogenannten freien Berufen oder kammerfähigen Berufen wie Ärzten gibt). Bei den Malern gibt es zudem eine Urlaubskasse mit Sitz in Wiesbaden.--Frankenschüler (Diskussion) 23:19, 13. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Tarifvertraglicher Link[Quelltext bearbeiten]

Dieser link (Tarifvertrag über eine Zusatzversorgung im öff. Dienst// Tarifvertrag über eine Zusatzversorgung im öff. Dienst) ist defekt. Bitte durch einen aktualisierten TV ersetzen?!--Stephan Klage 08:21, 19. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Aktuelle Tarifverträge für den öffentlichen Dienst findet man direkt bei der Quelle, also Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/ oder bei der Gewerkschaft Verdi http://tarif-oed.verdi.de/bund_laender_gemeinden/altersversorgung
Übrigens gilt für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) der Altersvorsorgetarifvertrag (ATV) und für die Zusatzversorgungskassen auf kommunaler Ebene der ATV-K. (nicht signierter Beitrag von 217.91.69.80 (Diskussion) 08:50, 15. Jan. 2013 (CET))Beantworten

zusatzversicherung[Quelltext bearbeiten]

Dear Mr.Schafer, I would like to claim my Zusatverzinchering for i am 65 years old now.Kindly contact me in my cellular number.+639107882140. thank very much.

  ZL 413001 06008722 00 5212 Scha Bitte stets angeben.
 thank you.  Fru Nilda Borado. (nicht signierter Beitrag von 222.127.223.70 (Diskussion | Beiträge) 04:13, 14. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Das kann doch wohl gelöscht werden oder?--Frankenschüler (Diskussion) 23:19, 13. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Zusatzversorgung für Beamte?[Quelltext bearbeiten]

In Absatz 1 steht: ... "die wiederum im Auftrag ihrer Mitglieder für die Abwicklung der Beamtenversorgungsleistungen zuständig sind."

Das kann wohl kaum stimmen. Beamte sind meines Wissens gar nicht in der Zusatzversorgung erfasst. Wenn eine Person aus Zeiten der versicherungspflichtigen Beschäftigung als Angestellter (oder auch Arbeiter?) Ansprüche erworben hat, geht ihr natürlich diese Anwartschaft nicht dadurch verloren, dass sie später verbeamtet worden ist. Aber die Anwartschaft auf Zusatzversorgungsleistungen wird m.W. nicht durch beamtenrechtliche Dienstzeiten erworben, egal welches Bedoldungsdienstalter festgesetzt wird und welche Vordienstzeiten beamtenrechtlich anerkannt oder berücksichtigt werden. Es mag Ausnahmen bei einzelnen ZVK geben. Das kann ich nicht ausschließen, denn ich kenne eigentlich etwas näher nur die VBL und die frühere VAP = Versorgungsanstalt Post. Soweit ich mich an unsere Gespräche in meiner Angestelltenzeit erinnere, wurde gesagt, die VBL wurde - ursprünglich mit dem sogenannten Gesamtversorgungsmodell - gerade aus dem Grunde ins Leben gerufen, um die früher bestehende Schlechterstellung von Angestellten gegenüber der Beamtenversorgung durch Zusatzleistungen auszugleichen. Bei der VBL wurde später, als sie in die Insolvenz zu gehen drohte, auf das tariflich verankerte Betriebsrentenmodell umgestellt.--Frankenschüler (Diskussion) 23:19, 13. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Als Quelle hier eine Seite der BAFIN:

http://www.bafin.de/DE/Verbraucher/HaeufigeFragen/BetrieblicheAltersversorgung/betrieblichealtersversorgung_node.html

Dort ist auch nur von Arbeitern und Angestellten die Rede, die in der VBL versichert sind.--Frankenschüler (Diskussion) 18:22, 15. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Richtig ist: Kein Beamter ist bei einer Zusatzversorgungskasse pflichtversichert, da die betriebliche Altersvorsorge nur den Beschäftigten des ö.D. zusteht (§ 1 Altersvorsorgetarifvertrag ATV-K). Aber interessantes Fallbeispiel: Ein Beamter, der als Nebentätigkeit eine Beschäftigung im ö.D. durchführen würde, wäre in seiner Nebentätigkeit natürlich versicherungspflichtig.
Aber zurück zum Einleitungssatz. Dieser versucht etwas anderes zu verstehen zu geben. Die meisten ZVKs sind rechtlich nicht selbständig, sondern ein Sondervermögen einer übergeordneten Behörde/Verwaltung/etc. Man liest nicht ohne Grund sehr häufig in der Auflistung der Kassen "Zusatzversorgungskass des Kommunalen Versorgungsverbands [hier Bundesland eintragen]". Und dieser besagte Kommunale Versorgungsverband, der Träger der ZVK quasi, ist (neben anderen Aufgaben) für die Beamtenversorgungsleistungen zuständig. Der Passus ist sicher nur etwas unglücklich formuliert aber ich erkenne daran nichts falsches. (nicht signierter Beitrag von 217.91.69.80 (Diskussion) 15:54, 2. Jan. 2013 (CET))Beantworten