Zusatzversorgungskasse

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Zusatzversorgungskassen sind die Träger der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD) in Deutschland, einer ergänzenden Altersvorsorgemaßnahme der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Sie sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Häufigste Rechtsformen sind Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Konkret handelt es sich bei den Zusatzversorgungskassen – jedenfalls nach nordrhein-westfälischem Recht (vgl. §§ 10 und 16 VKZVKG NRW) – um rechtlich unselbständige, nichtrechtsfähige Sondervermögen bzw. Geschäftsbereiche der in den vorgenannten Organisationsformen geführten Versorgungskassen, die wiederum im Auftrag ihrer Mitglieder für die Abwicklung der Beamtenversorgungsleistungen zuständig sind.

Zielgruppen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die größte Zusatzversorgungskasse in der Bundesrepublik Deutschland ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Sie versichert die Arbeitnehmer des Bundes sowie der meisten Länder.

Für die Arbeitnehmer der deutschen Kommunen und ihrer Einrichtungen existieren 17 kommunale Versorgungseinrichtungen, die teilweise als Gebietskassen für alle Gemeinden eines bestimmten Einzugsbereiches zuständig sind, teilweise für die Arbeitnehmer einzelner Städte.

Für die Arbeitnehmer kirchlicher Einrichtungen gibt es vier Zusatzversorgungskassen, drei für verschiedene Bereiche der Evangelischen Kirche in Deutschland und eine für die Katholische Kirche in Deutschland.

Außerdem gibt es zwei Einrichtungen für Arbeitnehmer von Sparkassen.

Mitgliedschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zusatzversorgungskassen führen die betriebliche Altersversorgung im Auftrag der angeschlossenen Arbeitgeber durch. Diese Arbeitgeber werden je nach Kasse als Mitglieder oder Beteiligte bezeichnet. Sie sind zugleich Kunden und Gewährsträger der Versorgungseinrichtung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft eines Arbeitgebers ist die verbindliche Zusage der entsprechenden Altersversorgung für alle Mitarbeiter, in der Regel durch Tarifvertrag.

Liste der Zusatzversorgungskassen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Sparkasseneinrichtungen
    • Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen
    • Zusatzversorgungskasse der Landesbank Baden-Württemberg

Arbeitsgemeinschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Zusatzversorgungskassen des kommunalen und kirchlichen Dienstes sowie die beiden Sparkasseneinrichtungen kooperieren in der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]