Diskussion:Zuwanderungsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 109.91.34.1 in Abschnitt Abschnitt "Kritik"
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Zuwanderungsgesetz“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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POV[Quelltext bearbeiten]

"Entgegen dem öffentlich verkündeten Anspruch, die Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland neu zu regeln, finden sich jedoch tatsächlich kaum neue Möglichkeiten für eine Einwanderung im Gesetz – auch der Begriff „Einwanderung“ wird im Gesetz vermieden." - Das klingt nicht sehr neutral. Wo steht, dass mit dem Gesetz neue Zuwanderungsmöglichkeiten geschaffen werden sollten. Im vorhergehenden Satz jedenfalls nicht, dem wird sogar widersprochen. auch sonst ist der Artikel an einigen Stellen implizit mit der Meinung durchsetzt, dass es (sowohl beim Gesetz als auch insgesamt) schlecht ist, dass Deutschland nicht mehr/einfachere Einwanderung gestattet. Das gehört aber zumindest nicht hierher --Er nun wieder 00:00, 14. Feb. 2011 (CET)Beantworten

DEFINITIONSNACHWEIS[Quelltext bearbeiten]

wie wäre es mit QUELLEN für die rechtliche Definition von Einwanderung und Zuwanderung?

für Zuwanderung wäre es dieser Link (bitte ergänzen) http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/15824/zuwanderung-v5.html

für Einwanderung habe ich bisher nichts gefunden, da dieser Begriff wohl nicht definiert ist. falls doch

BITTE um Ergänzung (nicht signierter Beitrag von 92.229.3.69 (Diskussion) 11:38, 25. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass die Definition für Einwanderung falsch ist. Den Fall, dass jemand mit der Ankunft im Zielland die Staatsangehörigkeit dieses Landes erhält und zugleich die bisherige verliert, dürfte es nirgends auf der Welt geben. Es fängt schon mit dem voraussetzungslosen Verleihen der Staatsangehörigkeit an. So etwas ist mir bisher nur im Falle Israels bekannt, das einwandernden Juden aus politisch-ideologischen Gründen sofort die israelische Staatsangehörigkeit gibt. Dass damit die bisherige verloren ginge, hängt allerdings vom Staatsangehörigkeitsrecht des Landes ab, dessen Staatsangehörigkeit der Einwandernde bisher besaß, und kann nicht von Israel gesteuert werden. Ein Deutscher würde sie z. B. nicht verlieren, weil er die israelische nicht durch antragsgemäße Einbürgerung, sondern aufgrund eines gesetzlichen Erwerbstatbestands erhalten hätte. Der ganze Abschnitt riecht auch im Übrigen ziemlich nach Theoriefindung, sodass man über ein Löschen nachdenken sollte. --Opihuck 19:27, 25. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Defintionen zu Beginn des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Ich vermag den Sinn der in den Raum gestellten drei Definitionen nicht zu erkennen. Welchen Bezug haben sie zum Zuwanderungsgesetz? Werden sie dort verwendet? Warum werden sie hier - völlig zusammenhangslos - vorgestellt? Woher stammen sie? Schon bei bloßer Lektüre drängt sich der Verdacht von WP:TF auf. Ich beabsichtige, diesen Abschnitt zu löschen. Einwände? --Opihuck 15:53, 15. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ja, Einwand. Der Bezug ist die Klarstellung der Begrifflichkeiten, ein "Zuwanderungsgesetz" unterscheidet sich eben von einem "Einwanderungsgesetz". Der begriffliche Unterschied zwischen "Zuwanderung" und "Einwanderung" macht (zumindest war es bei mir so) deutlich, was der Sinn/Ziel des Gesetzes ist. Dem Vorschlag weiter oben die Definitionen zu belegen, würde ich mich anschließen.

JanRobin 16:26, 01. Jan. 2015 (UTC)

Ist Zuwanderungsgesetz die offizielle Abkürzung für das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern oder hat sich das hier jemand nur ausgedacht?--2A02:908:FD32:E680:4D0B:401E:76C3:FC67 04:48, 17. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Da mit diesem Gesetz weder eine Einwanderung nach allgemeinen Normen geregelt wird, noch Maßgaben für die Rück-Übersiedlung deutscher Staatsangehöriger, ist diese Definition an dieser Stelle völlig unpassend und sollte entfernt werden. Dass das Gesetz im übrigen kein Einwanderungsgesetz ist, wird in dem Abschnitt Geschichte hinlänglich erläutert. --Martinus65 (Diskussion) 14:58, 2. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Einwanderungsgesetz[Quelltext bearbeiten]

Kann bitte jemand eine Verbindung (Link) zwischen den Begriffen schaffen? Danke. --Stephanie Do (Diskussion) 14:23, 10. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Wie das? Es gab und gibt in D kein Einwanderungsgesetz. --ZxmtNichts schützt einen Artikel so zuverlässig vor einer Löschung, wie ein Löschantrag von mir. 16:18, 10. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Eher nicht. Google mal nach Einwanderungsgesetz, da soll in diesem Jahr noch was passieren. Aber die CDU stellt sich leider nach wie vor quer. --Abwun (Diskussion) 09:48, 12. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Kritik"[Quelltext bearbeiten]

1. Der Abschnitt "Kritik" enthält nur negative Kritiken. Wie kommt's? Ausgewogenheit (und somit Neutralität) des Artikels wird dadurch nicht gewährleistet. 2. Die allermeisten Kritiken sind ohne Quellenangaben/Belege -- und das nun seit knapp 15 Jahren. Wenn ich's richtig in Erinnerung habe, ist das WP-regelwidrig. 3. Zudem ist der Abschnitt wohl auch veraltet, wenn das Jahr 2005 die wohl jüngste Zeitangabe ist, mit der dort etwas dargestellt wird resp. es einen Beleg enthält, der aus dieser Zeit stammt. --109.91.34.1 15:38, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten