Eduard Pietzcker

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Grabstätte auf dem Nienstedtener Friedhof

Eduard Pietzcker (* 20. Juni 1862 in Hamburg; † 22. November 1929)[1] war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Pietzcker legte sein Abitur an der Gelehrtenschule des Johanneums 1880 ab.[2] Er hat in Straßburg promoviert. 1885 wurde der Hanseat vereidigt. 1891 wurde er Landrichter und 1907 Landgerichtsdirektor. Im September 1917 kam er an das Reichsgericht. Er war im I. Zivilsenat tätig. Kurzzeitig im Krieg war er auch zugleich im IV. Zivilsenat. 1928 trat er in den Ruhestand.

Eduard Pietzcker verstarb im Alter von 67 Jahren und wurde in der Familiengrabstätte auf dem Nienstedtener Friedhof beigesetzt.

Werke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Die juristische Natur der Res publicae, Diss. Straßburg, Hamburg 1886.
  • Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz (§§ 1–12 PatG), Band I, Berlin-Leipzig 1929.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Deutsche Juristen-Zeitung 1930, Sp. 84.
  2. Karl Hamann; Mittheilungen aus dem Breviloquus Benthemianus, einem handschriftlichen lateinischen Glossar des XV. Jahrhunderts (Programm des Johanneums.), Hamburg 1880, S. 35.

Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 381.