Ehrenplakette der Luftflotte 1

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Die Ehrenplakette der Luftflotte 1 war eine nichttragbare Auszeichnung der deutschen Luftwaffe während des Zweiten Weltkrieges, die vom Generaloberst Alfred Keller, in seiner Eigenschaft als Oberbefehlshaber der Luftflotte 1, zwischen 1940 und 1943 als Anerkennung für besondere Leistungen in der Luftflotte 1 gestiftet wurde. Ihre Verleihung erfolgte auch für den Abschuss von Feindflugzeugen.

Die in Altsilber gehaltene Medaille mit einem Durchmesser von 108 mm zeigt auf ihrem Avers einen Luftwaffenadler mit leeren Fängen, der zwischen seinen Schwingen ein Schriftband mit der Aufschrift 1941/42 zeigt. Der Adler blickt dabei auf ein sich am Boden windendes Schriftband, das die Stationen der Luftflotte 1 nebst kleiner Grafiken widerspiegelt:

Umschlossen werden diese Grafiken von der Umschrift FÜR BESONDERE LEISTUNGEN oben und unten links CHEF DER LUFTFLOTTE 1 A. KELLER (Faksimile des Stifters) mittig und rechts davon anschließend die Wiedergabe seines Militärranges OBERSTLEUTNANT.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Klaus D. Patzwall: Die nichttragbaren Medaillen und Plaketten der Luftwaffe. 1935–1945 (= Studien zur Geschichte der Auszeichnungen. Bd. 5). Patzwall, Norderstedt 2008, ISBN 978-3-931533-04-5, S. 31–33.