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Eike

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Eike von Repgow aus dem Oldenburger Sachsenspiegel

Eike (Eike/?, auch: Aike, Eicke, Eycke, Eyke, Ayke; männlich auch Eik und Eiko (mit alternativen Schreibweisen); weiblich auch Eika (mit alternativen Schreibweisen)) ist ein Vorname, der sowohl männlich als auch (seltener) weiblich genutzt wird und überwiegend im Norden Deutschlands zu finden ist.

Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe im Jahre 1989[1] ist der Name Eike geschlechtsneutral und durfte bis zu einer bedeutenden und richtungsweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2008[2] in Deutschland nur noch in Verbindung mit einem anderen, das Geschlecht des Kindes eindeutig kennzeichnenden Namen vergeben werden.

Herkunft und Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es handelt sich um die Kose- oder Kurzform von Namen, die mit „Ecke-“ wie bei Eckehard oder „Eg-“, „Edel-“ und „Adel-“ beginnen[3] und leitet sich vom althochdeutschen ekka (für [Speer-] „Spitze“, „Klinge“ oder [Schwert-] „Schneide“) und dem ahd. harti, herti (für „hart“, „bewährt“, „kräftig“ oder „stark“) ab.[4][5][6]

Daneben kann Eike auch eine durch den festlandnordfriesischen Einfluss und denjenigen des Niederländisch-Westfriesischen entstandene Koseform von Vornamen sein, die mit dem germanischen *agjō- („Schwert“) gebildet sind.[3] Überdies ist Eike eine Kurzform von Eilhard.[3]

Es besteht keine Namensverwandtschaft mit Heike und Heiko sowie dem arabischen A'ischa und dem türkischen Ayşe.

Namensträger[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Familienname[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Eike – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. OLG Karlsruhe, 24. April 1989 - 11 W 31/89, NJW-RR 1989, 1030
  2. 1 Senat Bundesverfassungsgericht: Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verweigerung der Eintragung eines in Indien für Mädchen und Jungen gebräuchlichen Vornamens ins Geburtsregister ohne Hinzufügung eines weiteren, das Geschlecht des Kindes eindeutig anzeigenden Vornamens verletzt Eltern und Kind in Grundrechten. 5. Dezember 2008, abgerufen am 14. August 2020.
  3. a b c Eike (Wiktionary)
  4. Günther Drosdowski: Duden, Lexikon der Vornamen. In: Duden-Taschenbücher. 2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Band 4, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 1974, ISBN 3-411-01333-8, DNB 770504329, „²Eike“, Seite 68
  5. Rosa Kohlheim, Volker Kohlheim: Duden, Das große Vornamenlexikon. 3. Auflage. Dudenverlag, Mannheim u. a. 2007, ISBN 978-3-411-06083-2, „²Eike“, Seite 132
  6. Rosa Kohlheim, Volker Kohlheim: Duden - Das Lexikon der Vornamen 3. Auflage, Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, Mannheim 2001, ISBN 978-3-411-04944-8 [CD-ROM].