Einreise-/Ausreisesystem

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Die Mitgliedstaaten des Schengen-Raums
  • EU-Mitglieder
  • Nicht-EU-Mitglieder (EFTA)
    (IS + N + CH + FL)
  • Zukünftige Mitglieder (CY)
  • Kooperierender Staat (IRL)
  • Das Einreise-/Ausreisesystem (EES, für englisch Entry/Exit System) ist ein von der Europäischen Union geplantes IT-Großsystem zur automatischen Überwachung der Reisebewegungen von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen des Schengen-Raums. Das Projekt ist Bestandteil der Smart Borders-Agenda der EU-Kommission und soll eine flankierende Maßnahme zum freien Personenverkehr im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sein.

    Rechtliche Grundlage – Inbetriebnahme[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Grundlage ist die EU-Verordnung 2017/2226.[1] Ein von der EU-Kommission erstellter Entwurf[2] hat das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Das Europäische Parlament stimmte dem Entwurf der Kommission mit Änderungen am 25. Oktober 2017 in Erster Lesung zu. Am 20. November 2017 hat der Rat der Europäischen Union den Entwurf und die Änderungen angenommen. Die Verordnung wurde am 9. Dezember 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Gemäß Artikel 73 1. Unterabsatz der Verordnung ist diese am 30. Dezember 2017 in Kraft getreten.

    Das Europarecht unterscheidet hier aber – wie so häufig – zwischen „Inkrafttreten“ – der äußeren Wirksamkeit einer Norm – und der „Geltung“ – der inneren Wirksamkeit einer Norm. Mit innerer Wirksamkeit (Geltung) ist gemeint, wann die Bestimmungen auch tatsächlich angewendet werden. Dies bestimmt gemäß Artikel 73 2. Unterabsatz und Artikel 66 die Kommission. Bis heute (Stand: 25. Februar 2024) hat die Kommission das System nicht in Betrieb genommen.

    Das System soll von der EU-Agentur eu-LISA betrieben werden. Nach Angaben von eu-LISA war geplant, dass der Betrieb im Jahr 2020 gestartet wird.[3] Am 10. Dezember 2021 teilte eu-LISA mit, dass das System Ende September 2022 seinen Betrieb aufnehmen soll.[4] Der Geschäftsführungs-Ausschuss von eu-LISA hat am 14./15. März 2023 festgestellt, dass eine Inbetriebnahme noch im Jahr 2023 nicht mehr erreicht werden kann.[5] Als neuer Termin der Inbetriebnahme sei Frühsommer 2024 im Gespräch.[6] Inzwischen wird als Tag der Einführung des EES der 6. Oktober 2024 angegeben.[7][8]

    Deutschland hat zum EES ein Ausführungsgesetz erlassen[9], dessen Inkrafttreten gemäß seinem Art. 7 vom Bundesministerium des Innern und für Heimat im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben wird. Bis heute (Stand: 25. Februar 2024) ist dies nicht geschehen.

    Funktionsumfang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Mittels des Systems sollen an der EU-Außengrenze Daten über das Überschreiten der Grenze gesammelt werden und das Abstempeln der Reisepässe ablösen. Erhobene Daten sollen die Stammdaten wie z. B. Name und Geburtsdatum sein. Daneben sollen biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Lichtbilder erfasst und mit bestehenden Daten abgeglichen werden. Außerdem werden Daten zum verwendeten Reisedokument (Art, Nummer, Code des ausstellenden Staates sowie Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer) erfasst.

    Erfassungsablauf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Bei der erstmaligen Einreise in den Schengen-Raum wird über jede Person ein Dossier angelegt. In diesem werden die Stammdaten und die biometrischen Daten gespeichert. Diesem Datensatz werden bei jedem Überschreiten der Außengrenze Angaben zu der Reisebewegung hinzugefügt. Dieses sind Angaben zum Tag und zur Uhrzeit sowie Angaben zur Kontrollstelle.

    Verwendung der Daten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die Daten werden zur automatischen Berechnung des Aufenthaltszeitraums einer Person im Schengen-Raum genutzt. Sollte jemand den erlaubten Aufenthaltszeitraum aufgrund einer Visa-Erteilung oder einer visumsfreien Einreise (90 Tage in 180 Tagen) überschreiten, werden die Mitgliedstaaten automatisch hierüber informiert.

    Web-Dienst[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Reisende können über einen Web-Dienst erfahren, ob sie sich zum Zeitpunkt der Abfrage im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Im positiven Falle erhalten sie Angaben über den verbleibenden zulässigen Aufenthalt. Beförderungsunternehmen können abfragen, ob ein Reisender mit Visum die Anzahl der gestatteten Einreisen ausgeschöpft hat.

    App[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Reisende mit Kurzzeitvisa oder aus Ländern, mit denen die EU Abkommen zur Visafreiheit geschlossen hat, erhalten Zugang zu einer App. Nach vollständiger Beantwortung eines Fragenkatalogs (zu Dauer und Grund des Aufenthalts, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Zielorte, Bargeld, Kredit- bzw. Debitkarte, Reisekrankenversicherung, Sprache) erhalten diese Reisenden einen QR-Code, der die eingegebenen Antworten kodiert. Zudem enthält er einen Zeitstempel und die Versionsnummer der App; nicht aber den Namen oder die Reisepass-Nummer des Reisenden.[10][11]

    Zugriffsberechtigungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Auf das System sollen grundsätzlich nur öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten zugreifen können. Dieses sind:

    • Grenzbehörden, in Deutschland somit die Bundespolizei
    • Einwanderungsbehörden, in Deutschland etwa die Ausländerbehörden
    • Visumbehörden, in Deutschland die Botschaften und die Ausländerbehörden
    • Behörden der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr (zur Verhütung und Verfolgung von schweren Straftaten), u. a. Europol

    Als Ausnahme von diesen Regelungen sollen folgende internationale Organisationen Zugriff erhalten:

    Datenschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die erhobenen Daten sollen fünf Jahre nach Protokollierung der letzten Ausreise gelöscht werden.

    Sonstiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Zwischen dem EES und dem VIS soll Interoperabilität hergestellt werden.

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011
    2. Verfahren 2016/0106/COD
    3. The Smart Borders Project. Pilot Projects. In: www.eulisa.europa.eu. European Union Agency for the Operational Management of Large-Scale IT Systems in the Area of Freedom, Security and Justice, abgerufen am 30. Dezember 2023 (amerikanisches Englisch).
    4. https://www.eulisa.europa.eu/Newsroom/News/Pages/Revised-timeline-for-the-implementation-of-Interoperability.aspx
    5. eu-LISA MANAGEMENT BOARD PROCEEDINGS SUMMARY. eu-LISA, 15. März 2023, abgerufen am 15. April 2023 (englisch).
    6. Netzpolitik.org: Superdatenbank EES zum vierten Mal verschoben: EU-Direktorin stellt keine Schadenersatzforderungen an früheren Arbeitgeber, abgerufen am 30. Dezember 2023.
    7. New border system for entering the EU finally gets 2024 launch date, Meldung von Independant vom 20. Dezember 2023, abgerufen am 25. Februar 2024.
    8. EES – Europäisches Ein- und Ausreisesystem wohl weiter verspätet, Meldung von aero.de, abgerufen am 25. Februar 2024.
    9. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2226 und der Verordnung (EU) 2018/1240 sowie zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, des Freizügigkeitsgesetzes/EU, des Gesetzes über das Ausländerzentralregister und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister vom 20. April 2023 (BGBl. I Nr. 106)
    10. Matthias Monroy: Bundespolizei entwickelt App gegen langwierige Grenzkontrollen. In: netzpolitik.org. 15. Oktober 2023, abgerufen am 5. November 2023.
    11. Project Group Smart Borders: APP entry questionnaire. Federal Police Frontex Meeting, 26.–27. April 2023. In: digit.so36.net. Bundespolizei, abgerufen am 5. November 2023 (ende).