Empty Voting

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Unter Empty Voting (deu.: Leeres Stimmrecht) versteht man das Ausüben von Stimmrechten auf einer Aktionärsversammlung ohne den vollen finanziellen Besitz (wirtschaftliches Eigentum) der unterliegenden Aktien[1]. Dieses geschieht meist durch Aktienleihe über den Zeitraum der jeweiligen Aktionärsversammlung. Eine Möglichkeit, diese kurzfristige Verschiebung des Stimmrechts zu unterbinden, sind Namensaktien sowie die dazu in der jeweiligen Satzung festgelegten Bedingungen. Im Sommer 2009 wurden ebenfalls Diskussionen laut, ob eine weiterführende Trennung von finanziellem und stimmgewaltigem Besitz an Aktien nicht sinnvoll sei. Befürworter nennen hier die positiven Wirkungen durch höhere Corporate Governance, während Kritiker analog zur Heuschreckendebatte eine Unterstützung des negativen „Raubtierkapitalismus“ befürchten, da Investoren sich durch die Mechanismen der Aktienleihe durch geringen finanziellen Mitteleinsatz überproportional hohes Stimmgewicht einkaufen können[2].

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Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. http://www.chf100.com/content/empty-voting@1@2Vorlage:Toter Link/www.chf100.com (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. http://www.cvp.ch/upload/prj/document/08-08-05-Pressemappe-f.pdf@1@2Vorlage:Toter Link/www.cvp.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.