FFH-Gebiet Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen

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FFH-Gebiet Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen
Langsee (Kosel)

Langsee (Kosel)

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 253 ha
Kennung 1524-391
WDPA-ID 555517832
Natura-2000-ID DE1524391
FFH-Gebiet 253 ha
Geographische Lage 54° 29′ N, 9° 46′ OKoordinaten: 54° 29′ 15″ N, 9° 46′ 27″ O
FFH-Gebiet Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen (Schleswig-Holstein)
Einrichtungsdatum Juni 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
f6

Das FFH-Gebiet Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde in den Gemeinden Eckernförde, Gammelby Windeby und Kosel. Der Süden des FFH-Gebietes mit dem Großen Schnaaper See im Gebiet der Stadt Eckernförde gehört zur Landschaft Schleswig-Holsteinische Ostseeküste.[1] Das westlich daran anschließende Gebiet nördlich von Kochendorf und das Teilgebiet um den Bültsee weiter nördlich ist der Landschaft Angeln, Schwansen und Dänischer Wohld[2] zuzuordnen. Das weiter westlich gelegene Teilgebiet um den Langsee gehört zur Landschaft Schlei.[3] Sie alle sind Teil der Naturräumlichen Haupteinheit Schleswig-Holsteinisches Hügelland.[4]

Das FFH-Gebiet Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen hat eine Fläche von 253 ha. Es besteht aus fünf räumlich voneinander getrennten Teilgebieten (von Nord nach Süd):[5]

Die größte Ausdehnung liegt in Nordwestrichtung und beträgt 4,76 km. Die höchste Erhebung mit 25 m über NN liegt auf der Christianshöh südlich des Großen Schnaper Sees.[6] Der niedrigste Bereich liegt mit 1 m über NN an der Nordspitze des FFH-Gebietes an der Koseler Au an der Ornummühle.[7]

Das FFH-Gebiet weist eine große Vielfalt unterschiedlicher FFH-Lebensraumklassen auf. Es besteht zu mehr als einem Drittel aus stehenden und fließenden Binnengewässern und zu 40 % aus diesen Gewässern umgebendem feuchtem oder mesophilem Grünland, die restlichen 20 % bestehen aus Mooren, Sümpfen, Uferbewuchs, Trockenrasen, Ackerflächen und Kunstforsten, siehe Diagramm 1.

Eigentümerstruktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Teilgebiet 1: Koseler Au und Langsee[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Koseler Au befindet sich fast vollständig im Privatbesitz. Im äußersten Norden ist ein 1,4 ha großes Areal beidseitig der Koseler Au im Besitz der Gemeinde Kosel. Der linksseitige Teil besteht überwiegend aus Niedermoor. Die im FFH-Gebiet vorhandenen Seen befinden sich bis auf den Schnaaper See im Besitz der Gemeinde Kosel. Der südliche Teil des Langsees ist ebenfalls im Besitz der Gemeinde Kosel, der Rest einschließlich des umgebenden Uferbereiches ist in privater Hand.

Teilgebiet 2: Kollsee und Umgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Teilgebiet Kollsee gehört der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Hüttener Vorland, der Gemeinde Kosel und sonstigen Privateigentümern.

Teilgebiet 3: Bültsee und Umgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bültsee

Der Bültsee gehört der Gemeinde Kosel, die umliegenden Flächen bis auf wenige Privatflächen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein.

Teilgebiet 4: Verlandungsmoor bei Marienholz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dieses Teilgebiet ist in privater Hand.

Teilgebiet 5: Großer Schnaaper See mit Standortübungsplatz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der See und die unmittelbare Umgebung ist im Privatbesitz. Fast die Hälfte der Fläche im Nordosten gehört der Bundesimmobilien Verwaltung und ist Teil des dortigen Standortübungsplatzes und Schießplatzes. Die Badestelle am See gehört der Gemeinde Windeby, der südwestliche Bereich gehört der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und privaten Eigentümern.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen - Flächenanteil
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Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im März 2015 aktualisiert.[8] Der Managementplan für das FFH-Gebietes wurde im März 2014 veröffentlicht.[9]

Schutzgebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Gebietsbetreuung des FFH-Gebietes Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen gem. § 20 LNatSchG wurde durch das LLUR noch keine Institution beauftragt.[10]

Das FFH-Gebiet beinhaltet das am 3. Juni 1982 errichtete Naturschutzgebiet Bültsee und Umgebung. Mit der Gebietsbetreuung des NSG Bültsee und Umgebung gem. § 20 LNatSchG wurde durch das LLUR der Verein zur Förderung des Umweltschutzes im ländlichen Raum Schleswig-Holstein e.V. beauftragt.[11] Das LLUR hat im September 2009 ein BIS-Faltblatt des landesweiten Besucher-Informationssystems (BIS) veröffentlicht, das die Besonderheiten des Naturschutzgebietes beschreibt.[12] Im Nordosten außerhalb des NSG befindet sich ein Parkplatz, den man von der Landesstraße L 179 erreichen kann. Von hier aus führt ein Wanderweg entlang des Nordrandes des Bültsees, an dem mehrere BIS-Tafeln aufgestellt sind. Eine Aussichtsplattform erlaubt einen weiten Blick nach Süden und eine Badestelle lädt im Sommer zum Baden ein.

Das FFH-Teilgebiet Großer Schnaaper See ist Teil des am 28. Januar 1998 gegründeten Landschaftsschutzgebietes Windebyer Noor und Schnaaper See. Das FFH-Teilgebiet Verlandungsmoor bei Marienholz und das FFH-Teilgebiet Kollsee und Umgebung sind Teil des am 8. Juni 2000 gegründetem Landschaftsschutzgebietes Hüttener Vorland. Das FFH-Teilgebiet Koseler Au und Langsee sind Teil des am 29. Juni 1999 gegründetem Landschaftsschutzgebietes Schwansener Schleilandschaft.

Bis auf den Langsee und das kleinste Teilgebiet am Marienholz liegen alle Teilbereiche in einem Schwerpunktbereich des landesweiten Biotopverbundsystems.[13]

Naturschutzprojekt LIFE Aurinia[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vom Jahre 2010 bis zum Jahre 2019 wurde im NSG Bültsee und Umgebung[14] und im Teilgebiet Großer Schnaaper See[15] das von der EU geförderte Naturschutzprojekt LIFE Aurinia von der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein durchgeführt. Die beiden Gebiete waren zwei von 14 Schutzgebieten im Landesteil Schleswig, die daran beteiligt waren. Ziel des Projektes war die Wiederansiedelung des bis dahin im Norden ausgestorbenen Goldenen Scheckenfalters (Euphydryas aurinia).

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 2: FFH-LRT-Flächenanteile[16]

Laut Standard-Datenbogen vom März 2015 sind folgende FFH-Lebensraumtypen und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[17][18] FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[16]

  • 3110 Sehr nährstoff- und basenarme Stillgewässer mit Strandlings-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung A+B)[19]
  • 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen (Gesamtbeurteilung B)[20]
  • 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung C)[21]
  • 3160 Dystrophe Stillgewässer (Gesamtbeurteilung B)[22]
  • 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (Gesamtbeurteilung C)[23]
  • 4030 Trockene Heiden (Gesamtbeurteilung C)[24]
  • 6230* Artenreiche Borstgrasrasen (Gesamtbeurteilung C)[25]
  • 6430 Feuchte Hochstaudenfluren (Gesamtbeurteilung B)[26]
  • 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Gesamtbeurteilung C)[27]
  • 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore (Gesamtbeurteilung C)[28]
  • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (Gesamtbeurteilung B)[29]
  • 7210* Sümpfe und Röhrichte mit Schneide (Gesamtbeurteilung C)[30]
  • 9110 Hainsimsen-Buchenwälder (Gesamtbeurteilung C)[31]
  • 91D0* Moorwälder (Gesamtbeurteilung B)[32]
  • 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (Gesamtbeurteilung C)[33]

Fast zwei Drittel der Gebietsfläche ist keinem Lebensraumtyp zugeordnet, siehe Diagramm 2.[34] Knapp ein Drittel der Gebietsflächen sind mit Gewässer-Lebensraumtypen bedeckt. Die restlichen FFH-Lebensraumtypen nehmen nur 9 % der Gesamtgebietsfläche ein. Die Flächen ohne Lebensraumtypzuordnung bestehen zum größten Teil aus den beiden Biotoptypen (GI) artenarmes Intensivgrünland und (GM) mesophiles Grünland.[35]

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Großer Schnaaper See

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[36]

  • 3110 Sehr nährstoff- und basenarme Stillgewässer mit Strandlings-Gesellschaften
  • 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen
  • 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften
  • 3160 Dystrophe Stillgewässer
  • 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
  • 6230* Artenreiche Borstgrasrasen
  • 6430 Feuchte Hochstaudenfluren
  • 6510 Magere Flachland-Mähwiesen
  • 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore
  • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
  • 7210* Sümpfe und Röhrichte mit Schneide
  • 9120* Atlantischer, saurer Buchenwald mit Unterholz aus Stechpalme und gelegentlich Eibe
  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder
  • 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
  • 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche
  • 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:

  • 4030 Trockene Heiden
  • 9110 Hainsimsen-Buchenwälder

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 3: Gesamtbeurteilung der FFH-LRT - Flächenanteil
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Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen.[37] Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Gut ein Viertel der Flächen mit FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet haben im SDB eine hervorragende Bewertung bei der Gesamtbeurteilung erhalten, siehe Diagramm 3. Hierbei handelt es sich ausschließlich um knapp die Hälfte der Flächen mit dem FFH-Lebensraumtyp 3110 Sehr nährstoff- und basenarme Stillgewässer mit Strandlings-Gesellschaften. Dieser LRT bedeckt ausschließlich den gesamten Lang- und Bültsee.[34] Etwa ein Achtel der LRT-Flächen hat keine gute Bewertung erhalten. Dies betrifft unter anderem den LRT 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore, der ausschließlich im Süden des Teilgebietes Großer Schnaaper See mit Standortübungsplatz anzutreffen ist.

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[38] Diese sind zudem in einer Maßnahmenkarte lokalisiert.[39] Darüber hinaus sind die Maßnahmen in tabellarischer Form in 14 Maßnahmenblättern festgehalten.[40] Für den Wasserlauf der Koseler Au wurde eine gesonderte Maßnahmenkarte erstellt, die Maßnahmen zur Einhaltung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beschreibt.[41] Schwerpunkt der Maßnahmen ist die Verbesserung der Gewässergüte zur Einhaltung der WRRL. Eine Maßnahme ist die Verhinderung der Einleitung von mit Düngemitteln belastetem Oberflächenwasser aus der intensiven Landwirtschaft in der Umgebung der Gewässer sowie die Umstellung auf extensive Beweidung auf Grünflächen entlang der Gewässer. Wie in den meisten FFH-Gebieten des Landes gibt es an den Zugängen und im Inneren der FFH-Gebiete für den Besucher keinerlei Hinweise oder nähere Informationen zum FFH-Gebiet. Ausnahme hiervon ist das NSG Bültsee und Umgebung.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre statt. Das Ergebnisse des letzten Monitorings wurden noch nicht veröffentlicht (Stand Januar 2022).

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[42] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[43] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[44] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[45] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[46]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Schleswig-Holsteinische Ostseeküste. In: Schutzwürdige Landschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 22. Januar 2022.
  2. Angeln Schwansen und Dänischer Wohld. In: Schutzwürdige Landschaften. Bundesamt für Naturschutz, abgerufen am 22. Januar 2022.
  3. Schlei. In: Schutzwürdige Landschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 22. Januar 2022.
  4. Landschaften im FFH-Gebiet Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Fläche. In: Landschaften in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 21. Januar 2022.
  5. Managementplan FFH 1524-391 „Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen“. (PDF; 1024 kB) Karte 1a - Übersicht -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Januar 2012, abgerufen am 19. Januar 2022.
  6. Höchste Erhebung im FFH-Gebiet Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 19. Januar 2022.
  7. Niedrigster Teil des FFH-Gebietes Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 19. Januar 2022.
  8. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 49 kB) DE1524391. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2015, abgerufen am 20. Januar 2022.
  9. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1524-391 „Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen“. (PDF; 979 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2014, abgerufen am 20. Januar 2022.
  10. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, abgerufen am 25. August 2021.
  11. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holsteingem. § 20 LNatSchG. 1.14 Verein zur Förderung des Umweltschutzes im ländlichen Raum Schleswig-Holstein e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 5, abgerufen am 20. Januar 2022.
  12. Bültsee und Umgebung. BIS-Faltblatt 5808. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), September 2009, abgerufen am 20. Januar 2022.
  13. Managementplan FFH 1524-391 „Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen“. (PDF; 1024 kB) Karte 1b - Schutzkategorien -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 27. November 2012, abgerufen am 21. Januar 2022.
  14. LIFE Aurinia. Maßnahmenkarte NSG Bültsee und Umgebung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Stiftung Naturschutz Schlewig-Holstein, 12. März 2014, abgerufen am 21. Januar 2022.
  15. LIFE Aurinia. TG Großer Schnaaper See. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, 12. März 2014, abgerufen am 21. Januar 2022.
  16. a b Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 49 kB) DE1524391 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2015, abgerufen am 20. Januar 2022.
  17. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, archiviert vom Original am 20. Oktober 2021; abgerufen am 23. Juli 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bfn.de
  18. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  19. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 3110 Sehr nährstoff- und basenarme Stillgewässer mit Strandlings-Gesellschaften. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 25–27, abgerufen am 27. Januar 2021.
  20. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 32–34, abgerufen am 10. Januar 2022.
  21. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  22. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3160 Dystrophe Stillgewässer. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 38–40, abgerufen am 27. Oktober 2020.
  23. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 53–56, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  24. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4030 Trockene Heiden. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 63–65, abgerufen am 23. Juli 2020.
  25. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 6230* Artenreiche Borstgrasrasen. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 100–103, abgerufen am 12. Januar 2021.
  26. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume) Stand: Oktober 2017. (PDF) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 112, abgerufen am 23. Juli 2020.
  27. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 6510 Magere Flachland-Mähwiesen. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 118–121, abgerufen am 27. Januar 2021.
  28. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 129–131, abgerufen am 27. Oktober 2020.
  29. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
  30. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). 7210* Sümpfe und Röhrichte mit Schneide. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 139–142, abgerufen am 10. Januar 2022.
  31. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9110 Hainsimsen-Buchenwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 184–187, abgerufen am 26. Juli 2020.
  32. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). 91D0* Moorwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 215, abgerufen am 23. Juli 2020.
  33. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume. 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
  34. a b Managementplan FFH 1524-391 „Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen“. (PDF; 2599 kB) Karte 1b - Bestand Lebensraumtypen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 27. November 2012, abgerufen am 22. Januar 2022.
  35. Managementplan FFH 1524-391 „Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen“. (PDF; 2599 kB) Karte 2a - Bestand Biotoptypen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 12. Januar 2012, abgerufen am 22. Januar 2022.
  36. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1524-391 „Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen“. (PDF; 172 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 21. Januar 2022.
  37. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1524-391 „Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen“. (PDF; 979 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2014, S. 14–16, abgerufen am 21. Januar 2022.
  38. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1524-391 „Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen“. (PDF; 979 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2014, S. 16–20, abgerufen am 21. Januar 2022.
  39. Managementplan FFH 1524-391 „Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen“. (PDF; 1024 kB) Karte 3 - Maßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 3. Februar 2014, abgerufen am 21. Januar 2022.
  40. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1524-391 „Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen“. (PDF; 167 kB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2014, abgerufen am 21. Januar 2022.
  41. Managementplan FFH 1524-391 „Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen“. (PDF; 2648 kB) Maßnahmen der WRRL Lageplan Koseler Au ( sl15 ). In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein Flussgebietseinheit Schlei/Trave, 14. Januar 2013, abgerufen am 21. Januar 2022.
  42. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  43. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  44. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  45. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  46. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.