FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen

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FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen
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Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 167 ha
Kennung 2030-304
WDPA-ID 555518012
Natura-2000-ID DE2030304
FFH-Gebiet 167 ha
Geographische Lage 53° 57′ N, 10° 42′ OKoordinaten: 53° 57′ 30″ N, 10° 41′ 38″ O
FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 12 m bis 44 m
Einrichtungsdatum Mai 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
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Bild 1ː Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen um 1893. Rot umrandet das heutige FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen
Bild 2ː Hobbersdorfer Gehege auf der Varendorfschen Karte um 1800

Das FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Ostholstein in den Gemeinden Ratekau, Stockelsdorf und Bad Schwartau[1]. Es besteht aus zwei räumlich getrennten Teilgebieten, die sich westlich des Fließgewässers Schwartau zwischen dem Stockelsdorfer Ortsteil Horsdorf im Westen und dem Ratekauer Ortsteil Hobbersdorf im Osten befinden. Der größere Teil besteht aus dem Hobbersdorfer Gehege im Westen und dem kleinere Teil Brammersöhlen im Südosten. Beide sind durch die Pariner Straße in Hobbersdorf getrennt.[2]

Karte
Karte 1: Niedrigster (1) und höchster (2) Punkt im FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen

Es hat eine Größe von 167 Hektar. Seine größte Ausdehnung liegt mit 2,3 Kilometer in Nordwestrichtung. Das FFH-Gebiet liegt im NaturraumAhrensböker Endmoränengebiet“ (Landschafts-ID 70210)[3] in der Haupteinheit „Ostholsteinisches Hügelland“. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Es liegt geologisch in leicht hügeligem Gelände auf einer Grundmoräne der Weichsel-Kaltzeit.[4] Die höchste Erhebung mit 44 Meter über Normalhöhennull (NHN) liegt an der Südwestspitze des Hobbersdorfer Geheges.[5] Der niedrigste Bereich liegt im Tal der Curauer Au an der Nordspitze mit 12 Meter über NHN, siehe auch Karte 1.[6] Das FFH-Gebiet ist fast vollständig mit Laubwald bedeckt. Bei den Wäldern Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen handelt es sich um historische Waldstandorte, die bereits auf der Karte des dänischen Majors Gustav Adolf von Varendorf vom Ende des achtzehnten Jahrhunderts verzeichnet sind, siehe Bild 2. Am Ostrand befand sich im neunzehnten Jahrhundert eine Ziegelei. Der Untergrund besteht hier aus Geschiebelehm.[4] Das FFH-Gebiet befindet sich fast vollständig im Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF); lediglich ein kleiner Teil ist Privatwald oder im Gemeindeeigentum. Damit ist weitgehend sichergestellt, dass die Handlungsgrundsätze der SHLF für Natura-2000-Schutzgebiete zur Anwendung kommen.[7]

Das FFH-Gebiet liegt im Gebiet des Wasser- und Bodenverbandes Schwartau. Die westliche Hälfte des FFH-Gebietes wird durch einen Bach entwässert, der das FFH-Gebiet von Süd nach Nord durchfließt und von weiteren Bächen gespeist wird. Er mündet unweit der Nordspitze des FFH-Gebietes in das Fließgewässer Curauer Au, einem linken Nebenfluss der Schwartau. Die Osthälfte entwässert direkt in die Schwartau.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Mai 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2017 aktualisiert.[8] Der Managementplan (MP) für das FFH-Gebiet wurde am August 2010 veröffentlicht.[9]

Das FFH-Gebiet grenzt im Norden und im Südosten an das FFH-Gebiet Schwartautal und Curauer Moor und im Südwesten an das am 15. August 1956 errichtete Landschaftsschutzgebiet (LSG) Schwartauer Waldungen.[10] Das FFH-Gebiet liegt vollständig in einem Schwerpunktraum des landesweiten Biotopverbundsystems.[11] Zwei größere und fünf kleinere Areale sind als Naturwald ausgewiesen und damit jeglicher Nutzung entzogen (Stand März 2024).[12] Mit der Gebietsbetreuung des FFH-Gebietes nach § 20 LNatSchG wurde durch das LLUR noch keine Institution beauftragt (Stand März 2024).[13] Da es sich hier um einen Staatsforst des Landes Schleswig-Holstein handelt, ist in der Regel die Forstverwaltung auch gleichzeitig der Gebietsbetreuer und wird als solcher nicht in der Betreuerliste geführt.

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 1ː Flächenanteil der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen[14]
[15] Diagramm 2ː Schutzstatus des FFH-Gebietes Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen laut Biotopkartierung

Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2017 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[16][17]

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[14]

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:[20]

Gut zwei Drittel der FFH-Gebietsfläche ist mit FFH-Lebensraumtypen der Wälder bedeckt, siehe auch Diagramm 1. Der Rest besteht weitgehend aus Nutzwäldern mit Nadelholzbeständen.[22]

In den Jahren 2018 und 2019 wurde die letzte Nachkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt (Stand April 2024).[23] Danach sind knapp drei Viertel der gesamten FFH-Gebietsfläche entweder mit FFH-Lebensraumtypen oder mit gesetzlich geschützten Biotoptypen bedeckt, siehe Diagramm 2. Bei den gesetzlich geschützten Biotopen handelt es sich im Wesentlichen um sonstige Klein- und Stillgewässer und Sumpfwald.

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[24]

  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder
  • 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder

Damit wurden bis auf den Mittelspecht alle im FFH-Gebiet vorhandene FFH-Erhaltungsgegenstände zu FFH-Erhaltungszielen erklärt.

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten.[25] Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein. Der LRT 9130 Waldmeister-Buchenwälder hat im SDB eine gute Gesamtbewertung zugesprochen bekommen, der LRT 1E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder nicht.[14] Damit haben die Flächen, die mit FFH-Lebensraumtypen bedeckt sind, mehrheitlich eine gute Gesamtbewertung bekommen, siehe Diagramm 3. Im Zweiten Weltkrieg und unmittelbar danach wurde die Hälfte des Baumbestandes gefällt. Dies geschah schwerpunktmäßig in der nördlichen Hälfte. Deshalb gibt es dort keine alten Bäume. Drainagen und Verrohrungen wurden stillgelegt. Dadurch hat sich der Grundwasserstand wie beabsichtigt erhöht.

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[26] Laut Managementplan wurden bisher Amphibiengewässer angelegt und die Nadelholzbestände verringert. Mit der Einhaltung der Handlungsgrundsätze der SHLF für Natura-2000-Schutzgebiete ist sichergestellt, dass die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes gegeben ist.[7] Wie in anderen FFH-Gebieten üblich, wurden in diesem Fall weder eine Maßnahmenkarte noch Maßnahmenblätter veröffentlicht (Stand 15. April 2024).

Schwerpunkt der Maßnahmen sind der Waldumbau. Hierbei werden standortfremde Baumarten wie Nadelbäume durch Laubbäume ersetzt. Der Schutz der Naturwaldflächen soll durch Einstellung der Wegepflege verbessert werden. Der Anteil an liegendem und stehendem Totholz und die Anzahl an Habitatbäumen soll erhöht werden, um die Artenvielfalt zu stärken.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 3ː Gesamtbeurteilung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Bremmersöhlen[14]

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten externen Monitorings wurden am 27. Oktober 2009 veröffentlicht (Stand März 2024).[27] Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[28] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) angerufen.[29] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[30] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[31] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[32] Hierzu wurden von der Generalanwältin des EuGH am 20. April 2023 die Schlussanträge gestellt.[33] Am 21. September 2023 hat der EuGH das Urteil gesprochen. Die Bundesrepublik Deutschland hat in drei Punkten der Anklage gegen Europäisches Recht verstoßen und im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Bundesrepublik Deutschland muss ihre eigenen Verfahrenskosten und die der Europäischen Kommission tragen.[34]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. April 2024.
  2. Gebietsabgrenzung für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1732-321 „Guttauer Gehege“. (PDF; 1053 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 18. Januar 2006, abgerufen am 22. März 2024.
  3. Naturräumliche Einordnung des FFH-Gebietes Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen. Untereinheit Ahrensböker Endmoränengebiet in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. April 2024.
  4. a b Karte der Geologischen Einheiten im FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 2. April 2024.
  5. Höchste Erhebung im FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen. In: DigitalAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 3. April 2024.
  6. Niedrigster Punkt im FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 3. April 2024.
  7. a b Umsetzung von Natura 2000 in den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. (PDF; 11 MB) In: www.forst-sh.de. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2016, abgerufen am 2. Dezember 2020.
  8. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 45 kB) DE2030-304 FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, abgerufen am 4. April 2024.
  9. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-2030-304 „Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen“. (PDF; 703 kB) In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, August 2009, abgerufen am 4. April 2024.
  10. FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen. Benachbarte FFH- und Landschaftsschutzgebiete. In: DigitalerAtlasNord - Allgemein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 9. April 2024 (FFH-Gebiet grün schraffiert, LSG orange).
  11. FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen - Biotopverbundsystem. Schwerpunktraum. In: DigitalerAtlasNord Allgemein. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 9. April 2024.
  12. Naturwaldgebiete im FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen. In: DigitalerAtlasNord Allgemein. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH), abgerufen am 9. April 2024 (In Karte dunkelgrün eingefärbt).
  13. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.17 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 6, abgerufen am 10. August 2022.
  14. a b c d Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN DE2030-304 Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen. (PDF; 45 kB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 3, abgerufen am 9. April 2024.
  15. Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/webauswertung/. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. April 2024.
  16. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  17. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  18. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  19. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume. 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
  20. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN DE2030-304 Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen. (PDF; 45 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 4, abgerufen am 9. April 2024.
  21. Mittelspecht - Leiopicus medius. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 1. November 2022.
  22. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1732-321 „Guttauer Gehege“. (PDF; 1860 kB) Karte 1 - Übersicht und Bestand. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. August 2009, abgerufen am 31. März 2024.
  23. Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein. In: Themenportale SH. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz,. Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 19. Januar 2024.
  24. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2030-304 „Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen“. (PDF; 143 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 9. April 2024.
  25. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-2030-304 „Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen“. (PDF; 703 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, August 2009, S. 12, abgerufen am 14. April 2024.
  26. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-2030-304 „Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen“. (PDF; 703 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, August 2009, S. 13–20, abgerufen am 14. April 2024.
  27. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. (PDF; 57 kB) Textbeitrag zum FFH-Gebiet Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen (2030-304). In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH, 27. Oktober 2009, abgerufen am 15. April 2024.
  28. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  29. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  30. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  31. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  32. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
  33. Tamara Capeta: Rechtssache C‑116/22 Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland. SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN TAMARA ĆAPETA. In: InfoCuria Rechtsprechung. Europäischer Gerichtshof, 20. April 2023, abgerufen am 13. August 2023.
  34. URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer). In der Rechtssache C‑116/22. In: curia.europa.eu. Europäischer Gerichtshof, 21. September 2023, abgerufen am 26. November 2023.