Feiertage in Luxemburg

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Feiertage in Luxemburg sind im Arbeitsgesetz Art. 232 Abs. 2[1] festgelegt.

Gesetzliche Feiertage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die elf gesetzlichen Feiertage in Luxemburg gelten landesweit einheitlich. Wie in den meisten europäischen Staaten werden die kirchlichen Feiertage Ostersonntag und Pfingstsonntag nicht als gesetzliche Feiertage geführt, da sie zwangsläufig auf einen Sonntag fallen.

Feiertag Datum
Neujahr 1. Januar
Ostermontag Montag nach Ostern
Tag der Arbeit 1. Mai
Europatag 9. Mai
Christi Himmelfahrt 39 Tage nach Ostern
Pfingstmontag 50 Tage nach Ostern
Nationalfeiertag 23. Juni
Mariä Himmelfahrt 15. August
Allerheiligen 1. November
1. Weihnachtsfeiertag 25. Dezember
2. Weihnachtsfeiertag (Stephanstag) 26. Dezember

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende, erhalten die Arbeitnehmer hierfür einen zusätzlichen Urlaubstag.

Weitere Feiertage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Pfingstdienstag (51 Tage nach Ostern) ist ein regionaler Feiertag in Echternach und landesweit schulfrei (fällt jedoch in der Regel ohnehin in die Pfingstferien).
  • Karfreitag ist ein Bankfeiertag, aber kein gesetzlicher Feiertag.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Code du Travail (Memento des Originals vom 26. Januar 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/data.legilux.public.lu (PDF; 1,5 MB) - Arbeitsrecht