Franz Schumann

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Franz Schumann (* 15. August 1844 in Lichtenfels; † 24. Juli 1905 in Bad Steben[1]) war ein deutscher Reichsgerichtsrat und Reichsanwalt.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Er war der Sohn des Gerichtsarztes von Scheßlitz[2] und besuchte bis 1859 die Studienanstalt zu Hof.[3] 1866 wurde er als Rechtspraktikant auf den bayrischen Landesherrn vereidigt. 1869 war er dann geprüfter Rechtspraktikant. 1873 kam er als Staatsanwaltssubstitut nach Ansbach. In Stadtamhof wurde er 1876 Gerichtsassessor. 1879 wurde er II. Staatsanwalt in Nürnberg. 1885 ernannte man ihn zum Landgerichtsrat in Memmingen und wurde 1886 nach Nürnberg versetzt. 1888 folgte die Beförderung zum Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Nürnberg und 1890 zum I. Staatsanwalt. 1892 kam er als Reichsanwalt zur Reichsanwaltschaft. 1899 wurde er an das Reichsgericht in den III. Strafsenat berufen. Er verstarb 1905 im Amt.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 367, 401.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Anton Bettelheim (Hrsg.): Biographisches Jahrbuch und deutscher Nekrolog, Band 10, Berlin 1907, Totenliste 1905, 249*.
  2. Zu Dr. med. Christian Lorenz Gottlieb Wilhelm Schumann, s. Scheinost/Gehringer: „Physikatsbericht für das Landgericht Scheßlitz“, in: Berichte des Historischen Verein zur Pflege der Geschichte des ehem. Fürstbistums Bamberg, Band 145 (2009), S. 187ff.
  3. Jahres-Bericht von der Königlichen Studien-Anstalt zu Hof im Schuljahr 1858/59, Hof 1859 (Digitalisat der BSB), S. 8.