Franz von Hein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Franz von Hein (* 28. Juni 1808 in Olmütz; † 18. Februar 1890 in Brünn) war österreichischer Justizminister und erster Präsident des österreichischen Reichrats.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Franz von Hein war von Beruf Rechtsanwalt und Politiker. In seiner Funktion als Politiker wurde er 1848 Reichstagsabgeordneter in Wien und Kremsier. Von 1856 bis 1862 war er Bürgermeister der Stadt Troppau, 1861 wurde er zum ersten Präsidenten des Reichsrats gewählt. Von 1862 bis 1865 war er Justizminister, von 1865 bis 1881 Präsident des Oberlandesgerichtes in Wien. Hein wurde 1868 in den Staatsgerichtshof gewählt und am 20. Januar 1869 zum Mitglied des Herrenhauses auf Lebenszeit ernannt.

Für seine Verdienste wurde er am 13. Dezember 1860 mit dem Orden der Eisernen Krone 3. Klasse ausgezeichnet, dazu erhielt er am 5. Juni 1863 den österreichischen Ritterstand. Ferner bekam er am 22. April 1868 das Großkreuz des Franz-Josef-Ordens und am 12. Mai 1871 den österreichischen Freiherrenstand zuerkannt. Die Städte Wien und Troppau verliehen Franz von Hein die Ehrenbürgerschaft.

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Er heiratete am 5. Februar 1837 in Troppau Rosalie von Laminet-Arztheim (* 31. März 1815). Das Paar hatte mehrere Kinder:

  • Eugenie Valentine Johanna Marie (* 20. Dezember 1844) ⚭ Otto Ritter Görger von St. Jörgen
  • Robert Johann Maria (* 20. Januar 1849) ⚭ 1876 Julie Absolon
  • Viktor Leo Walter Maria (* 1. Februar 1850)
  • Leontine Franziska Rosalie Maria (* 7. November 1853) ⚭ 1874 Karl Ritter von Schmerling

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]