Friede von Münster

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Gerhard ter Borch. Der Friede von Münster. Ein Spanier und sechs Niederländer beschwören im Rathaus zu Münster den spanisch-niederländischen Friedensvertrag – die sechs Verhandlungsführer mit erhöhten Fingern: Willem Ripperda, Frans van Donia, Adriaen Clant tot Stedum, Adriaan Pauw, Johan van Mathenesse und Barthold van Gent.

Der Friede von Münster (niederländisch Vrede van Münster, spanisch Tratado de Muñiste) beendete den Achtzigjährigen Krieg zwischen Spanien und der Republik der Sieben Vereinigten Niederlande.

Die Friedensverhandlungen fanden von 1646 bis 1648 im Rahmen des Westfälischen Friedenskongresses in Münster statt.

Vorgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Laufe der 1640er Jahre trat die republikanisch gesinnte patriziatische Elite der Provinz Holland, die Gebrüder Andries und Cornelis Bicker, sowie Cornelis und Andries de Graeff,[1] sowie Jacob de Witt für eine Beendigung des Krieges mit dem Königreich Spanien sowie einer Reduzierung der Landstreitkräfte ein.[2] Dieser andauernde Kriegszustand verhinderte das wirtschaftliche Wachstum und die gesellschaftliche Entwicklung der Vereinigten Niederlande. Ebenfalls stärkte dieser Kriegszustand die Macht des Statthalters als Oberbefehlshaber der Streitkräfte, etwas das nicht im Sinne der Republikaner war. Dies verstärkte den Konflikt zwischen ihnen und Statthalter Friedrich Heinrich von Oranien sowie den Reformierten Hollands. Der immense politische Druck des gesamten Bicker-De Graeff Clans trug mit dazu bei, dass die Vereinigten Niederlande[1] in Friedensverhandlungen mit Spanien trat, um beim Frieden von Münster den Achtzigjährigen Krieg zu beendigen.[3]

Verhandlungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der spanische König Philipp war durch den Grafen von Peñaranda vertreten.

Auf Seiten der Vereinigten Niederlande war die Provinz Holland durch Johan van Mathenesse und Adriaan Pauw vertreten, die übrigen sechs Provinzen jeweils durch einen Gesandten:

Verhandelt wurde in den Quartieren der beteiligten Gesandten in Münster.

Mit dem Abschluss des Vertrags endete das bisherige, gegen Spanien gerichtete Zweckbündnis zwischen den Niederlanden und Frankreich. Zum Frieden zwischen Frankreich und Spanien kam es 1659.

Am 30. Januar 1648 konnte schließlich der spanisch-niederländische Vertrag im Krameramtshaus, dem Quartier der Niederländer und heutigen Haus der Niederlande, unterzeichnet werden. Am 15. Mai 1648 wurde dieser Vertrag in einer feierlichen Zeremonie im Historischen Rathaus zu Münster beschworen. Der niederländische Maler Gerard ter Borch hat dies in einem Gemälde festgehalten.

Im Frieden von Münster wurden die Vereinigten Niederlande von dem spanischen König als souverän anerkannt, womit Spanien die schon seit 1568 de facto existierende niederländische Unabhängigkeit formell bestätigte:

“Inden eersten verclaert den voors. Heer Coninck ende erkent, dat de voors. Heeren Staten Generael vande Vereenichde Nederlanden, en de respective Provincien vande selve, met alle haer geassocieerde Landschappen, Steden en aenhorige Landen, sijn vrije ende Souveraine Staten, Provincien en Landen, opde welcke, noch op haer geassocieerde Landschappen, Steden en Landen voors. hij heer Coninck niet en pretendeert, noch nu, ofte namaels, voor hem selven, sijne successeurs en nacomelingen immermeer ijets sal pretenderen, ende dienvolgens te vreden te sijn met deselve Heeren Staten te tracteren, gelijck hij doet by dese jegenwoordige, een eeuwige Vrede, opde conditien hier naer beschreven en verclaert.”

„Zuallererst erklärt und erkennt der Herr König, dass die Generalstaaten der Republik der Vereinigten Niederlande, und ihre jeweiligen Provinzen, mit allen ihren assoziierten Landschaften, Städten und zugehörigen Ländern freie und souveräne Staaten, Provinzen und Länder sind; einschließlich der mit ihr assoziierten Landschaften, Städten und Ländern, worauf er, Herr König, weder jetzt noch in der Zukunft, weder für sich noch seine Nachfolger und Nachkommen, Anspruch erheben wird, und deswegen erklärt zuzustimmen mit denselben Herrn Staaten zu verhandeln, wie er jetzt macht mittels diesem heutigen ewigen Friede, unter den hiernach beschriebenen und erklärten Bedingungen.“

In der deutschen Geschichtsschreibung wird der Friede von Münster generell auch als das endgültige Ausscheiden der Niederlande aus dem Heiligen Römischen Reich verstanden, obwohl die Habsburger die Niederlande mittels des Burgundischen Vertrags im Jahr 1548 schon weitgehend aus dem Herrschaftssystem des Heiligen Römischen Reiches herausgelöst hatten. Im Dokument des Friedens von Münster wurde weder das Heilige Römische Reich noch der Kaiser genannt.[4]

Bestimmungen des Vertrags[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Der Achtzigjährige Krieg wurde beendet.
  • Die Republik der Vereinigten Niederlande wurde de jure als souveräner Staat anerkannt.
  • Anerkennung der Südgrenze der Republik, bzw. Nordgrenze der spanischen Niederlande, uti possidetis.
  • Formeller Abschluss des Antwerpener Hafens für Handelsschiffe.
  • Die Oktroye der Niederländischen Westindien-Kompanie (WIC) und Niederländischen Ostindien-Kompanie (VOC) wurden von Spanien anerkannt.
  • Es wurde den WIC und VOC erlaubt, in der Karibik und Südostasien Freihandel zu treiben.
  • Es wurde Spanien verboten, mit den niederländischen Kolonien Handel zu treiben.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Friede von Münster – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Traité de Münster du 30 janvier 1648 – Französische Originalfassung des Vertrags (französisch)
Wikisource: Vrede van Münster – Niederländische Originalfassung des Vertrags (niederländisch)

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Geert Mak: Amsterdam: a brief life of the city. Harvill Press, London, 1999, ISBN 978-1-86046-598-7, S. 123.
  2. Oliver Krause: Die Variabilität frühneuzeitlicher Staatlichkeit: Die niederländische „Staats“-Formierung der Statthaltosen Epoche (1650–1672) als interkontinentales Regiment. (pdf; 453 kB) (= Beiträge zur Europäischen Überseegeschichte). Franz Steiner Verlag, Stuttgart, 2018, abgerufen am 14. September 2023.
  3. Y. Kuiper, Ben Olde Meierink, Elyze Storms-Smeets (Hrsg.): Buitenplaatsen in de Gouden Eeuw: de rijkdom van het buitenleven in de Republiek (= Adelsgeschiedenis; 14). Verloren, Hilversum, 2015, ISBN 978-90-8704-538-8, S. 71.
  4. Siehe Volker Press: Die Niederlande und das Reich in der Frühen Neuzeit. In: Wim P. Blockmans, Herman van Nüffel (Hrsg.): Etat et Religion aux XVe et XVIe siècles. Actes du colloque à Bruxelles du 9 au 12 octobre 1984. Brüssel 1986, S. 321–338.