Fristenlösungsinitiative

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Eidgenössische Volksinitiative für die Fristenlösung (beim Schwangerschaftsabbruch) oder kurz Fristenlösungsinitiative verlangte die Aufnahme eines Artikel 34novies in die Schweizerische Bundesverfassung. Es handelte sich nach der zurückgezogenen Initiative von 1971 um die zweite Volksinitiative, in welcher die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs gefordert wurde.

Die Initiative wurde von der Schweizerischen Vereinigung für straflosen Schwangerschaftsabbruch am 22. Januar 1976 eingereicht. Die Abstimmung fand am 25. September 1977 statt. Bundesrat und Parlament gaben keine Empfehlung ab, legten jedoch einen indirekten Gegenentwurf vor. Die Initiative wurde vom Schweizer Stimmvolk knapp, von den Kantonen deutlich abgelehnt. Der Gegenentwurf (Indikationenregelung mit sozialer Indikation) wurde in der Referendumsabstimmung vom 28. Mai 1978 massiv verworfen, da er von zwei Seiten bekämpft wurde, sowohl von den progressiven wie von den konservativen Kräften. Die Fristenlösung wurde schliesslich 2002 per Gesetz eingeführt.

Initiativtext[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Initiativtext lautete:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 34novies (neu)

Der Abbruch der Schwangerschaft ist straflos, wenn er durch einen zur Ausübung des Berufes zugelassenen Arzt, innert zwölf Wochen nach Beginn der letzten Periode und mit schriftlicher Zustimmung der Schwangeren ausgeführt wird. Die freie Arztwahl ist gewährleistet.

Der Bund trifft in Zusammenarbeit mit den Kantonen die nötigen Massnahmen zum Schutze der schwangeren Frau und zur Förderung der Familienplanung.

Der französische Text der Initiative ist massgebend.

Abstimmungsergebnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Karte der Mehrheitsverhältnisse

Von 3'811'426 Stimmberechtigten nahmen an der Abstimmung zur Fristenlösung 1'979'163 teil, was einer Stimmbeteiligung von 51,93 % entsprach. Die Vorlage scheiterte sowohl am Volks- als auch am Ständemehr.[1]

  • Ja (6 2/2 Stände)
  • Nein (13 4/2 Stände)
  • Fristeninitiative – amtliche Endergebnisse
    Kanton Ja (%) Nein (%) Beteiligung (%)
    Kanton Aargau Aargau 42,7 % 57,3 % 55,39 %
    Kanton Appenzell Ausserrhoden Appenzell Ausserrhoden 36,3 % 63,7 % 52,86 %
    Kanton Appenzell Innerrhoden Appenzell Innerrhoden 7,4 % 92,6 % 60,59 %
    Kanton Basel-Landschaft Basel-Landschaft 59,7 % 40,3 % 52,53 %
    Kanton Basel-Stadt Basel-Stadt 66,4 % 33,6 % 47,23 %
    Kanton Bern Bern 50,6 % 49,4 % 48,19 %
    Kanton Freiburg Freiburg 26,0 % 74,0 % 47,98 %
    Kanton Genf Genf 78,7 % 21,3 % 43,13 %
    Kanton Glarus Glarus 41,6 % 58,4 % 46,47 %
    Kanton Graubünden Graubünden 28,9 % 71,1 % 49,81 %
    Kanton Luzern Luzern 25,8 % 74,2 % 62,25 %
    Kanton Neuenburg Neuenburg 75,1 % 24,9 % 43,91 %
    Kanton Nidwalden Nidwalden 24,1 % 75,9 % 62,75 %
    Kanton Obwalden Obwalden 13,6 % 86,4 % 61,71 %
    Kanton St. Gallen St. Gallen 27,9 % 72,1 % 55,12 %
    Kanton Schaffhausen Schaffhausen 52,4 % 47,6 % 75,29 %
    Kanton Solothurn Solothurn 39,3 % 60,7 % 58,97 %
    Kanton Schwyz Schwyz 20,4 % 79,6 % 56,40 %
    Kanton Tessin Tessin 49,0 % 51,0 % 52,26 %
    Kanton Thurgau Thurgau 36,9 % 63,1 % 59,18 %
    Kanton Uri Uri 19,1 % 80,9 % 61,98 %
    Kanton Waadt Waadt 76,4 % 23,6 % 40,90 %
    Kanton Wallis Wallis 17,6 % 82,4 % 52,89 %
    Kanton Zug Zug 35,3 % 64,7 % 62,68 %
    Kanton Zürich Zürich 60,2 % 39,8 % 54,51 %
    Eidgenössisches Wappen ÜÜÜSchweizerische Eidgenossenschaft 48,3 % 51,7 % 51,93 %

    Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. http://www.admin.ch/ch/d/pore/va/19770925/det274.html