Geologiedatengesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
Kurztitel: Geologiedatengesetz
Abkürzung: GeolDG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Umweltrecht
Fundstellennachweis: 2129-65
Erlassen am: 19. Juni 2020
(BGBl. I S. 1387)
Inkrafttreten am: 30. Juni 2020[1]
GESTA: E034
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Geologiedatengesetz (GeolDG) dient der Sicherung und der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten für alle geologischen Aufgaben in Deutschland. Es löste das Lagerstättengesetz ab. Das Gesetz erstreckt sich auch auf umfassende Altdatenbestände kommerziell erhobener geologischer Daten.[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gesetze und Verordnungen des deutschen Bundesrechts im Internet
  2. Amtliche Begründung auf BT-Drs. 19/17285