Georg Baur (Maler)

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Georg Baur (* 1572 in Tübingen; † 1635 in Straßburg[1]) war ein württembergischer Maler, der in Tübingen wohnhaft und tätig war. Er war später auch Bürgermeister sowie Landschaftsabgeordneter von Tübingen.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Georg Baur war der älteste Sohn des Tübinger Bürgers Adam Baur und seiner Frau Christina geb. Waiblinger. Sein Großvater Caspar lebte in „Ötingen“ (vermutlich Oettingen). 1594 heiratete Baur in Stuttgart Lucretia Dorn, die Witwe des Stuttgarter Malers Hans Dorn,[1] wohl um sich in Tübingen niederlassen zu können, wie Werner Fleischhauer vermutet.[2]

Über seine Tätigkeit als Maler gibt es in den Urkunden nur spärliche Angaben zu handwerklichen Aufträgen. 1594 oder kurz danach dekorierte Baur zusammen mit Apelles Schickhardt den Erker des Tübinger Rathauses.[3] 1617 bemalte er zusammen mit Conrad Welber den neu nach Plänen von Heinrich Schickhardt gebauten Neptunbrunnen (mit der Neptunfigur von Georg Müller) auf dem Marktplatz.[4] Baur malte jedoch sicherlich auch Porträts, wie aus seiner Beteiligung (zusammen mit Jacob Ramsler, Hans Philipp Greter und Conrad Melperger) am Protest von 1611 gegen die Tätigkeit von Hans Ulrich Alt in Tübingen hervorgeht, doch über diese Porträts ist nichts bekannt.[3]

Nach dem Tod seiner ersten Frau Lucretia heiratete Baur 1606 M. Salome Broll, eine Tochter des Pfarrers Jakob Broll in Magstadt.[1]

Die Familie hatte offenbar einen guten Ruf. Sein jüngerer Bruder Hans heiratete 1607 sogar eine Adlige (Ursula Brümlin von Ofterdingen). Offenbar dank dem guten Ruf fängt Ende der zweiten Dekade des 17. Jahrhunderts seine öffentliche Karriere an. Man kann annehmen, dass er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr malte. 1619 wurde Baur Gerichtsverwandter und Mitglied des Engeren Ausschusses der Landschaft. Es ist dabei überraschend, dass er gleich zum Gericht und nicht – wie das üblich war – zum Rat gewählt wurde. 1621 wurde er zusätzlich Landschaftsabgeordneter und 1623 Bürgermeister von Tübingen.[1] 1625 wurde er – zusammen mit Jacob Ramsler – mit einem Gutachten beauftragt, festzustellen, ob der Hafner und Bildhauer Abraham Burckhardt II. entsprechende Berufsqualifikation für die Niederlassung in Tübingen besaß.[5] 1634, nach der verlorenen Schlacht bei Nördlingen, verlor er das Amt des Gerichtsverwandten und des Bürgermeisters und verließ Tübingen. Er fand – ähnlich wie Herzog Eberhard III. – Zuflucht in Straßburg, wo er aber bereits im folgenden Jahr starb.[1]

Anmerkungen und Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d e Rudolf Seigel: Gericht und Rat …, S. 173.
  2. Werner Fleischhauer: Renaissance …, S. 368. – Er erläutert jedoch nicht, was für ein Zusammenhang zwischen der Heirat der Witwe eines Stuttgarter Malers mit der Niederlassung in Tübingen bestehen konnte.
  3. a b Werner Fleischhauer: Renaissance …, S. 368.
  4. August Wintterlin: Zur Tübinger Bau- und Kunstgeschichte, S. 311.
  5. Hans Klaiber: Archivalische Beiträge zur Geschichte der Goldschmiedekunst, Malerei und Bildhauerei in der württembergischen Herzogszeit. In: Württembergische Vergangenheit, Festschrift des Württembergischen Geschichts- und Altertumsvereins zur Stuttgarter Tagung des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine im September 1932, Stuttgart: Kohlhammer 1932, S. 342 u. 344.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Werner Fleischhauer: Renaissance im Herzogtum Württemberg, Stuttgart: Kohlhammer 1971.
  • Werner Fleischhauer: Die Anfänge der Tübinger Universitätsbildnissammlung – ein Beitrag zur Geschichte der Malerei der Spätrenaissance im Herzogtum Württemberg. In: Werner Fleischhauer u. a.: Neue Beiträge zur südwestdeutschen Landesgeschichte. Festschrift für Max Miller, Stuttgart: Kohlhammer 1962, S. 197–216.
  • Rudolf Seigel: Gericht und Rat in Tübingen. Von den Anfängen bis zur Einführung der Gemeindeverfassung 1818–1822, Stuttgart: Kohlhammer 1960 (= Veröffentlichung der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg).
  • August Wintterlin: Zur Tübinger Bau- und Kunstgeschichte. In: „Württembergische Vierteljahreshefte für Landesgeschichte“, Stuttgart: Kohlhammer 1882, S. 311–312.