Georg Pick (Jurist)

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Georg Pick (* 8. Dezember 1869 in Landsberg; † 25. Februar 1929) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dreikönig 1891 wurde er auf den preußischen Landesherrn vereidigt. 1902 wurde er Amtsrichter und 1909 Landrichter und Landgerichtsrat. 1920 wurde er zum Kammergerichtsrat ernannt. Juli 1927 kam er an das Reichsgericht. Er war im V. Zivilsenat des Reichsgerichts tätig. 13 Monate (August 1928) später trat er in den Ruhestand.

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Pathologe Ludwig Pick war sein älterer Bruder.[1]

Werke (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • (Zusammen mit Eduard Heilfron): Lehrbuch des bürgerlichen Rechts auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Berlin 1907, MPIER-Digitalisat.
  • „Der Entwurf eines Arbeitsgerichtsgesetzes im Reichsrat“, Juristische Rundschau 1926, S. 235–243.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Horst Kalthoff: "Ich war Demokrat und Pazifist. Das Leben des deutsch-jüdischen Bürgers Otto Hecht (1900 - 1973) und das Schicksal seiner Angehörigen", Bremen 2005, S. 19.

Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Adolf Lobe: "Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929", Berlin 1929, S. 388.