Gute Praxis Gesundheitsinformation

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Die Gute Praxis Gesundheitsinformation (abgekürzt GPGI) bezeichnet einen in Deutschland und Österreich anerkannten Kriterienkatalog, der Qualitätsanforderungen an Entwicklung und Inhalte von evidenzbasierten Gesundheits- und Patienteninformationen beschreibt. Entwicklung und Herausgeberschaft liegen beim Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM).[1]

Hintergrund und Ziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Evidenzbasierte Gesundheitsinformationen zeichnen sich durch eine unverzerrte und zuverlässige Darstellung des medizinischen Wissensstands aus. Sie ermöglichen es Menschen, ihr Wissen über Gesundheit und Krankheit zu verbessern und eigenständig oder gemeinsam mit anderen Entscheidungen über Gesundheitsfragen zu treffen, die den Einstellungen und der Lebenssituation entsprechen. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, müssen Gesundheitsinformationen Anforderungen an Informationsqualität und Evidenzbasierung erfüllen.[1] Um Ersteller und Herausgeber von evidenzbasierten Gesundheitsinformationen zu unterstützen, hat das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin 2009 die erste Version der GPGI veröffentlicht[2] und 2015 aktualisiert.

Inhalte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Gute Praxis Gesundheitsinformation fordert ein transparentes methodisches Vorgehen der Erstellung von Gesundheitsinformationen. Um das zu gewährleisten, beruhen evidenzbasierte Informationen auf

  • (a) einer systematischen Recherche,
  • (b) einer begründeten Auswahl der Evidenz,
  • (c) einer unverzerrten Darstellung der relevanten Ergebnisse,
  • (d) angemessener inhaltlicher und sprachlicher Darstellung von Unsicherheiten,
  • (e) entweder Verzicht auf direktive Empfehlungen oder klare Trennung zwischen der Darstellung von Ergebnissen und der Ableitung von Empfehlungen,
  • (f) Berücksichtigung der aktuellen Evidenz zur Kommunikation von Zahlen, Risikoangaben und Wahrscheinlichkeiten und
  • (g) transparenten Angaben über Verfasser und Herausgeber der Gesundheitsinformation und deren Finanzierung.

Berücksichtigung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu den Organisationen, die diese Qualitätskriterien berücksichtigen bzw. unterstützen[3], gehören unter anderem Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Bundesministerium für Gesundheit[4], Cochrane Deutschland, Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen[5], Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin[6], Harding-Zentrum für Risikokompetenz[7], IGEL-Monitor, Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums[8], Stiftung Gesundheitswissen[9], Netz psychische Gesundheit psychenet[10], Verbraucherzentrale NRW[11], Deutsches Netzwerk Gesundheitskompetenz[12].

Gute Gesundheitsinformation Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich werden diese Kriterien in modifizierter Form unter der Bezeichnung „Gute Gesundheitsinformation Österreich“ von der Österreichischen Plattform Gesundheitskompetenz verbreitet und unter anderem vom Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs oder von Medizin transparent berücksichtigt.[13][14][15][16]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Arbeitsgruppe GPGI des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin: Gute Praxis Gesundheitsinformation, Positionspapier. In: Z.Evid.Fortbild.Qual.Gesundh.wesen(ZEFQ) 2015. 2015, archiviert vom Original am 16. Januar 2017; abgerufen am 2. September 2023.
  2. Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin DNEbM: Die ‚Gute Praxis Gesundheitsinformation’ 1. Auflage. In: DNEbM (Hrsg.): Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen. Band 104, Nr. 1, 1. Januar 2010, ISSN 1865-9217, S. 66–68, doi:10.1016/j.zefq.2009.12.018 (Online [abgerufen am 7. Februar 2021]).
  3. Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin: Gute Praxis Gesundheitsinformation - Liste der Unterzeichner, Stand 13.12.2020. 13. Dezember 2020, abgerufen am 11. Februar 2021.
  4. Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland): Verlässliche Gesundheitsinformationen: So sichern wir die Qualität. 2021, abgerufen am 23. Januar 2021.
  5. IQWiG - gesundheitsinformation.de: Wie finde ich gute Gesundheitsinformationen im Internet? 2020, abgerufen am 23. Januar 2021 (deutsch).
  6. Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin: Was macht verlässlicher Patienteninformationen aus. In: patienten-information.de. 2021, abgerufen am 23. Januar 2021.
  7. Faktenboxen | Harding-Zentrum für Risikokompetenz. Abgerufen am 11. Februar 2021.
  8. Der Krebsinformationsdienst: Konzeption, Aufgaben, Arbeitsweise. Deutsches Krebsforschungszentrum dkfz, 2016, abgerufen am 23. Januar 2021.
  9. Stiftung Gesundheitswissen: Unsere redaktionellen Grundsätze. 2020, abgerufen am 23. Januar 2021.
  10. Allgemeine Informationen - psychenet.de. Abgerufen am 11. Februar 2021.
  11. Verbraucherzentrale NRW: Faktencheck Gesundheitswerbung. Abgerufen am 11. Februar 2021.
  12. Deutsches Netzwerk Gesundheitskompetenz DNGK: Verlässliches Gesundheitswissen. 2020, abgerufen am 23. Januar 2021 (deutsch).
  13. Gute Gesundheitsinformation Österreich. In: ÖPGK. Abgerufen am 2. Februar 2021 (deutsch).
  14. Österreichische Plattform Gesundheitskompetenz OEPGK. Abgerufen am 2. Februar 2021 (deutsch).
  15. Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs: Erstellung der Inhalte. 24. Januar 2020, abgerufen am 2. Februar 2021.
  16. Medizin transparent: Methodenpapier Medizin-transparent. Department für Evidenzbasierte Medizin und Klinische Epidemiologie, Donau-Universität Krems, 5. April 2018, abgerufen am 2. September 2021.