Heinrich Eduard Dirksen

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Heinrich Eduard Dirksen (* 13. September 1790 in Königsberg i. Pr.; † 10. Februar 1868 in Berlin) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, Lexikograph und Hochschullehrer. In wohl einzigartiger Weise verband er Rechtsgeschichte und Klassische Philologie.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dirksen besuchte das Altstädtische Gymnasium (Königsberg). Noch keine 16 Jahre alt, immatrikulierte er sich an der Albertus-Universität Königsberg für Philosophie und Klassische Philologie. Zum Studium der Rechtswissenschaft ging er 1808 an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Bei Anton Friedrich Justus Thibaut lernte er das Werk von Hugo Donellus kennen. 1810 wechselte er an die gerade eröffnete Friedrich-Wilhelms Universität zu Berlin. Bei Friedrich Carl von Savigny stieß er auf die Ideen von Jacques Cujas.[1] Am 27. Mai 1812 promovierte er zum Dr. iur.[2]

Die Albertus-Universität ernannte ihn im selben Jahr zum a.o. Professur und 1817 zum o. Professor. Für die Sommersemester 1819 und 1825 wurde er zum Prorektor gewählt.[3][4][5] Dirksen ließ sich 1829 für Kuren in Böhmen beurlauben und zog nach Berlin. Er hatte zwar keinen Ruf erhalten; aber das Preußische Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten hatte ihm einen Lehrstuhl an der Friedrich-Wilhelms-Universität zugesichert. Für Dirksen anziehend waren das größere Betätigungsfeld und die Nähe zu Savigny, dem er viel näher stand als Thibault.[1] 1830 auf eigenen Antrag aus der Königsberger Professur entlassen, sah er sich in seiner Hoffnung auf den Berliner Lehrstuhl enttäuscht. Er hatte die Anhänger Savignys gegen sich.[6] Ab 1833 lehrte er als Privatdozent und Professor Regimontanus. Wilhelm Eduard Albrecht empfahl ihn im selben Jahr zur Berufung an die Georg-August-Universität Göttingen. Im Gegenzug setzte Dirksen sich 1837 für Albrechts Berufung nach Berlin ein.[1] 1841 in die Königlich-Preußische Akademie der Wissenschaften aufgenommen, konnte er seine Lehrtätigkeit an der Universität fortsetzen.[7]

Aus der 1817 mit Wilhelmine geb. Toussaint geschlossenen Ehe gingen zwei Töchter und drei Söhne hervor. Als Schüler und Vertrauter schrieb Friedrich Daniel Sanio Dirksens Biographie.

Ehrungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Bruchstücke aus den Schriften der Römischen Juristen. Nicolovius, Königsberg 1814. (Digitalisat)
  • Civilistische Abhandlungen 2 Bände. Reimer, Berlin 1820. (Digitalisat Band 1)
  • Versuche zur Kritik und Auslegung der Quellen des Römischen Rechts. Hinrichs, Leipzig 1823. (Digitalisat)
  • Uebersicht der bisherigen Versuche zur Kritik und Herstellung des Textes der Zwölf-Tafel-Fragmente. Hirich, Leipzig 1824. (Digitalisat)
  • Beiträge zur Kunde des Römischen Rechts. Hinrichs, Leipzig 1825. (Digitalisat)
  • System der juristischen Lexicographie. Hinrichs, Leipzig 1834. (Digitalisat)
  • Manuale latinitatis fontium iuris civilis Rom. Thesauri latinitatis epitome in usum tironum. Duncker & Humblot, Berlin 1837. (Digitalisat)
  • Vermischte Schriften. Besser, Berlin 1841. (Digitalisat)
  • Die römisch-rechtlichen Quellen der Grammatiker Verrius Flaccus und Festus Pompeius. 1853. (Digitalisat)
  • Über die Verdienstlichkeit methodischer Sprachforschung, in Beziehung auf die Textes-Kritik und Auslegung römischer Rechts-Quellen. Dümmler, Berlin 1855. (Digitalisat)
  • Der Rechtsgelehrte Aulus Cascellius: Ein Zeitgenosse Cicero's. Königliche Akademie der Wissenschaften, Berlin 1858. (Digitalisat)
  • Hinterlassene Schriften zur Kritik und Auslegung der Quellen römischer Rechtsgeschichte und Alterthumskunde, hg. von Friedrich Daniel Sanio, 2 Bde., Leipzig 1871 (Nachdruck Leipzig 1973).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c Kiehnle / Mertens / Schiemann (2013)
  2. Dissertation: Proponens observationes ad selecta legis Galliae Cisalpinae capita. Berlin 1812
  3. Dirksens Rektorate in Königsberg
  4. Dissertation: Dissertationis iuridicae de privilegiis apud Romanos irrogatis. Königsberg 1817
  5. Dissertation: De vi ac potestate verbi Veteres in iure Romano. Königsberg 1824
  6. Auch Georg Beseler konnte die entsprechende ministerielle Zusage erst 1859 durchsetzen, als Savigny seinen Einfluss verloren hatte.
  7. H. E. Dirksen: Über Ciceros untergegangene Schrift „De iure civili in artem redigendo“. Gelesen in der Akademie der Wissenschaften am 17. November 1842

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]