Heinrich von Borck

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Abraham Heinrich Friedrich Ferdinand von Borck (* 12. Oktober 1767; † 19. Januar 1827 in Krotoschin) war ein preußischer Landrat.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Herkunft und Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Heinrich von Borck war Angehöriger des pommerschen Adelsgeschlechts Borcke. Sein Vater war der im Fürstentum Ansbach ansässige Otto Melchior von Borck.[1]

Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Borck verfolgte von 1782 bis 1795 eine Offizierslaufbahn in der Preußischen Armee, genauer im Infanterieregiment „Favrat“, wo er bis zum Leutnant avancierte. Seit 1796 war er Landrat in Südpreußen und amtierte zunächst im Gebiet der Warschauer Kammer, wo er dem Kreis Blonie vorstand. Er galt als der beste und tätigste preußische Landrat im Department Warschau und blieb bis 1806 dort. Von 1818 an war er Landrat des Kreises Krotoschin, wo er seine Laufbahn beschloss.

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus der Ehe mit Ursula von Bolechowska († 1848) sind fünf Kinder geboren.[1]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. In: Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.): Einzelveröffentlichungen. 85. K. G. Saur Verlag, München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9, S. 109 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Gothaisches genealogisches Taschenbuch der adeligen Häuser, Vierter Jahrgang, Justus Perthes, Gotha 1903, S. 178.