Hermannsdorf (Naturschutzgebiet)

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NSG Hermannsdorf
Koordinaten: 51° 28′ 40″ N, 14° 39′ 14″ O
Reliefkarte: Sachsen
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NSG Hermannsdorf

Das Naturschutzgebiet Hermannsdorf ist ein Naturschutzgebiet im Landkreis Görlitz in Ostsachsen. Es liegt in der Muskauer Heide[1] zwischen der Stadt Weißwasser/O.L. und dem Tagebau Nochten auf einer Höhe von 130 m ±1 m.[2] Seinen Namen entlehnt es von der seit 1903 zu Weißwasser gehörenden Siedlung Hermannsdorf.

Das nur 22 ha große Gebiet ist Teil der Naturregion Sächsisch-Niederlausitzer Heideland.[3] Zweck des Naturschutzgebietes ist vor allem die Erhaltung des einzigen lokalen Vorkommens des Birkhuhns[2] im nordostdeutschen Tiefland.[4] Diesen Schutzzweck kann es bei bestehender Größe nicht erfüllen. Erst eine Entwicklung in der Bergbaufolgelandschaft kann ausreichend Raum für eine lebensfähige Population bieten.[2]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Naturschutzgebiet wurde durch Anordnung Nr. 3 über Naturschutzgebiete des Landwirtschaftsrates der DDR vom 11. September 1967 (GBl. II DDR S. 697) eingerichtet.[5] Es nahm zu der Zeit eine Fläche von 167 ha ein.[2]

Im Zusammenhang mit der Ausweitung des Braunkohletagebaus Nochten erfolgte in dessen Vorfeld zwischen 2001 und 2007 neben der vollständigen Löschung der Naturschutzgebiete Altteicher Moor und Große Jeseritzen, Eichberg und Urwald Weißwasser auch die starke Verkleinerung des Naturschutzgebietes Hermannsdorf durch Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden.[6] Das Aufhebungsgebiet hatte eine Größe von etwa 145,5 ha.[7] Damit stehen nach Überbaggerung nicht einmal 13 % der ursprünglich ausgewiesenen Flächen unter Naturschutz. Diese befinden sich ganz im Norden des alten Naturschutzgebietes. Der Bergbau in dieser Region betrifft überwiegend für Sachsen singuläre Flächen, die nicht regenerierbar sind.[4]

Auf einem schmalen Streifen zwischen nördlich angrenzendem Muskauer Faltenbogen und südlich angrenzendem Lausitzer Urstromtal befindet sich ein Bereich verlandender Moore, der sich über untergründigen Tonschichten bilden konnte. Das verbliebene Naturschutzgebiet liegt am südlichen Hang einer aus Schmelzwassersedimenten gebildeten Hochfläche.[2] Die gesamte Moorniederung wurde aus der Trebendorfer Hochfläche mit Wasser versorgt und über den Rothwassergraben in den Braunsteich entwässert.[2] Durch den Tagebau entstand ein Wasserdefizit.[2] Die potentiell natürliche Vegetation bestünde aus Kiefern-Fichtenwald, es dominieren jedoch derzeit die Hänge-Birke und in offenen Bereichen das Blaue Pfeifengras.[2] Durch Austrocknung dringen Land-Reitgras und Adlerfarn vor.[2]

Das Naturschutzgebiet grenzt an das Vorbehaltsgebiet für die nachbergbauliche Landschaft und könnte um diese erweitert werden.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Hermannsdorf. In: Freistaat Sachsen, Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (Hrsg.): Naturschutzgebiete in Sachsen. November 2008, S. 196–197 (online [PDF; 29,0 MB; abgerufen am 19. Mai 2020]).
  • Fritz Brozio, Ulrich Schröder, Sandro Tenne: Das Birkhuhn in der Muskauer Heide – zur bisherigen Geschichte eines Artenschutzprogramms Birkhuhn. 2018 (online beim Staatsbetrieb Sachsenforst [PDF; 12,0 MB; abgerufen am 19. Mai 2020]).
  • Hugo Weinitschke: Handbuch der Naturschutzgebiete der Deutschen Demokratischen Republik. Die Naturschutzgebiete der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie der Hauptstadt der DDR, Berlin

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Naturschutzgebiete in Sachsen, S. 83
  2. a b c d e f g h i Naturschutzgebiete in Sachsen, Hermannsdorf, S. 196/197
  3. Naturschutzgebiete in Sachsen, S. 85
  4. a b Naturschutzgebiete in Sachsen, S. 73
  5. Naturschutzgebiete in Sachsen@1@2Vorlage:Toter Link/www.natur.sachsen.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2023. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stand 01.01.2019, (XLS-Datei; 82 kB; Zeile 167)
  6. Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden vom 23.08.2000 (SächsABl. S. 736)
  7. Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Teilaufhebung des Naturschutzgebietes „Hermannsdorf“ vom 23. August 2000 (SächsABl. S. 736), Hrsg. Sächsische Staatskanzlei, REVOSax (Recht und Vorschriftenverwaltung) auf Sachsen.de, SächsABl. 2000 Nr. 38, S. 736, Fsn-Nr. 653