Herrschaftsgericht Maihingen

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Das Herrschaftsgericht Maihingen war ein Herrschaftsgericht der Fürsten zu Oettingen-Wallerstein in Maihingen. Es bestand von 1818 bis 1823 und war Teil des Rezatkreises.[1]

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Herrschaftsgericht grenzte im Süden an das Herrschaftsgericht Wallerstein und im Norden an das Herrschaftsgericht Oettingen diesseits der Wörnitz.

Struktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Herrschaftsgericht wurde in 6 Steuerdistrikte aufgeteilt, die vom Rentamt Oettingen verwaltet wurden.[2]

1818 gab es 11 Ruralgemeinden im Herrschaftsgericht Maihingen:[3]

  • Allerheim mit Wennenmühle
  • Bühl mit Anhauserhöfe
  • Deiningen mit Klosterzimmern und Mäderhof
  • Dürrenzimmern
  • Fessenheim mit Muttenauhof
  • Holzkirchen mit Speckbrodi
  • Marktoffingen mit Ramstein und Wengenhausen
  • Maihingen mit Klostermühle und Langenmühle
  • Minderoffingen mit Schnabelhöfe und Schnabelmühle
  • Rudelstetten
  • Wörnitzostheim

1818 gab es im Herrschaftsgericht Maihingen 4909 Einwohner, die sich auf 982 Familien verteilten und in 987 Anwesen wohnten.[2]

1823 wurde das Herrschaftsgericht Maihingen aufgelöst:

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 408.
  2. a b Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 49 des zweiten Teiles.
  3. Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 80f.