Herrschaftsgericht Oettingen jenseits der Wörnitz

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Das Herrschaftsgericht Oettingen jenseits der Wörnitz war ein Herrschaftsgericht der Fürsten zu Oettingen-Spielberg in Oettingen. Es bestand von 1818 bis 1823 und gehörte zum Rezatkreis.[1] 1823 wurde es dem neu gegründeten Stadt- und Herrschaftsgericht Oettingen einverleibt.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Herrschaftsgericht grenzte im Norden an das Herrschaftsgericht Oettingen diesseits der Wörnitz. Beide Herrschaftsgerichte waren größtenteils vom Landgericht Nördlingen umschlossen, lediglich im Osten grenzte das Herrschaftsgericht an die Landgerichte Heidenheim und Wassertrüdingen.

Struktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Herrschaftsgericht wurde in vier Steuerdistrikte aufgeteilt, die vom Rentamt Oettingen verwaltet wurden:[2]

1818 gab es vier Ruralgemeinden im Herrschaftsgericht Oettingen jenseits der Wörnitz:[3]

  • Auhausen (der Ort selbst gehörte zum Landgericht Wassertrüdingen) mit Heuhof, Pfeifhof, Wachfeld und Zirndorf
  • Hainsfarth mit Aumühle, Fürfällmühle, Hefehof und Wornfeld
  • Megesheim mit Lerchenbühl, Mäuskreut und Unterappenberg
  • Schwörsheim mit Haid

Insgesamt gab es 4856 Einwohner, die sich auf 1128 Familien verteilten und in 949 Anwesen wohnten.[2]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 408.
  2. a b Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 51 des zweiten Teiles.
  3. Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 76.