Heusteige

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Naturschutzgebiet „Heusteige“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Langenenslingen, Landkreis Biberach, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 16 ha
Kennung 4.285
WDPA-ID 318542
Geographische Lage 48° 11′ N, 9° 19′ OKoordinaten: 48° 10′ 34″ N, 9° 19′ 8″ O
Heusteige (Baden-Württemberg)
Heusteige (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 27. Februar 1998
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen

Die Heusteige ist ein am 27. Februar 1998 vom Regierungspräsidium Tübingen durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Langenenslingen im Landkreis Biberach.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gebiet befindet sich etwa 500 m nördlich der Ortschaft Emerfeld und gehört zum Naturraum der Mittleren Flächenalb.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Schutzzweck ist laut Verordnung „die Erhaltung des durch klimatische, geologische, morphologische und nutzungsgeschichtliche Voraussetzungen entstandenen Mosaiks schutzwürdiger, landschaftstypischer und kulturhistorisch bedeutsamer Biotope auf der Hochfläche der Gemarkung Emerfeld.“[1]

Landschaftscharakter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Landschaft im Schutzgebiet ist kleinräumig strukturiert und umfasst neben kleinen Waldbeständen auch zahlreiche Feldhecken, Feldgehölze, Mähwiesen und Magerrasen.

Zusammenhängende Schutzgebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Naturschutzgebiet ist in das Landschaftsschutzgebiet Riedlinger Alb eingebettet. Eine Rotbuche und eine Eiche im Gebiet sind als Naturdenkmale ausgewiesen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Regierungspräsidium Tübingen (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. Thorbecke, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-7995-5175-5.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Naturschutzgebiet Heusteige – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Heusteige« vom 27. Februar 1998. Abgerufen am 2. Februar 2021.