Hugo V. von Tübingen

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Hugo V. von Tübingen (* 1259; † 1277) war ein Pfalzgraf von Tübingen.[1][2]

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Er war der älteste Sohn des Pfalzgrafen Hugo IV. von Tübingen und dessen zweiter Ehefrau Beatrix von Eberstein, Tochter des Grafen Otto, die in ihrer zweiten Ehe mit Konrad II. Graf von Flügelau († 1301) verheiratet war.

Halbbruder aus der 1. Ehe des Vaters[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geschwister aus der 2. Ehe des Vaters[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Leben und Wirken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 23. März 1270 beurkundete er mit seinen Brüdern, den Grafen Rudolf und Otto von Tübingen, dass Otto und Hugo zu ihrer und ihrer Voreltern Seelenheil ihren Hof zu Öschelbronn dem Kloster Kirchberg übergeben zu haben, weil sich dort eine Grablege ihrer Vorfahren befand und weil ihre leibliche Schwester Kunigunde dort Klosterfrau war.[3]

Am 22. Juni 1270 verlieh er mit seinen Brüdern, den Pfalzgrafen Otto und Ludwig von Tübingen, mit Zustimmung ihres Oheims und Vormunds, dem Grafen Rudolf von Tübingen, sowie ihres Großvaters Otto von Eberstein der Stadt Horb besondere Rechte.[4]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die Pfalzgrafen von Tübingen. (Memento des Originals vom 19. Juli 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.horb-alt.fds.bw.schule.de
  2. L. Schmid: Geschichte der Pfalzgrafen von Tübingen - nach meist ungedruckten Quellen, nebst Urkundenbuch - ein Beitrag zur schwäbischen und deutschen Geschichte, 1853, Seite 223-226 und 232.
  3. Landesarchiv Baden-Württemberg, Württembergisches Urkundenbuch, Band VII., Nr. 2136, Seite 80–81.
  4. Landesarchiv Baden-Württemberg, Württembergisches Urkundenbuch, Band VII., Nr. 2159, Seite 102–103.