Jochen Theurer

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Jochen Theurer (* 7. Mai 1978 in Tübingen) ist ein deutscher Jurist und Autor.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Theurer wuchs in Wurmlingen (Rottenburg) auf. Nach dem Abitur am Eugen-Bolz-Gymnasium Rottenburg (1997) absolvierte Theurer an der Katholischen Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg die Ausbildung zum nebenberuflichen Kirchenmusiker (C-Prüfung). Ab 1998 studierte er an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Informatik und parallel dazu ab 2000 Rechtswissenschaft. 2001 wechselte er an die TU Dresden, wo er 2006 die 1. Juristische Staatsprüfung und nach dem Referendariat beim OLG Dresden 2008 die 2. Juristische Staatsprüfung ablegte. Von 2008 bis 2010 war Theurer als Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle in Stuttgart im Bereich Baurecht tätig. 2011 promovierte er bei Ulrich Fastenrath an der TU Dresden zum Dr. iur. Seit 2012 ist Theurer als Jurist in Stuttgart tätig, u. a. bei der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, als Rechtsanwalt im Bereich Sozialrecht in einer Bürogemeinschaft mit der Anwaltskanzlei Höhndorf & Wengert und bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Seit 2019 ist Theurer beim Regierungspräsidium Stuttgart, wo er seit 2021 das Sachgebiet Landarztquote leitet und für die 2023 gestartete Kampagne "The Ländarzt" verantwortlich ist.[1]

Von 2016 bis 2023 studierte Theurer Humanmedizin an der Eberhard Karls Universität Tübingen und absolvierte im 2021 den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum).[2] Zudem absolvierte er von 2013 bis 2017 bei Josef Mohr die Ausbildung zum Brainkinetik-Gesundheitsmentor.[3]

Privates[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Theurer ist verheiratet und hat zwei Söhne. Seit 2022 ist er stellvertretender Gewählter Vorsitzender des Kirchengemeinderats der Katholischen Kirchengemeinde St. Briccius in Wurmlingen (Rottenburg).[4]

Werk (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Theurer schreibt über juristische und rechtstheoretische Themen sowie zum Thema Zeitmanagement für Rechtsanwälte.

Die Kunst, mit Gesetzen umzugehen – Eine Reise an die Grenzen des Rechts[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In dem Sachbuch geht Theurer der Frage nach, warum nicht alle Gesetzesübertreter angemessen bestraft werden.[5] Einen der Hauptgründe dafür sieht er im Wesen der juristischen Methode selbst. Da es bei Rechtsfragen meistens nie eine logisch zwingend richtige Lösung gibt, könnten die an der Strafverfolgung beteiligten Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit unbemerkt außer-rechtliche Motive einfließen lassen (z. B. der unter Zeitnot leidende Richter, der einem „Deal“ nur deshalb zustimmt, damit er die komplexe und langwierige Wirtschaftsstrafsache schnell vom Tisch bekommt). Der Freiburger Jura-Professor Michael Pawlik kritisierte in der F.A.Z., dass Theurer kaum auf die „Mechanismen, ihre Leistungen und Gefahren“ eingehe, die für „die rechtstypische Verschränkung von Sicherheit und Unsicherheit, Stabilität und Offenheit sorgen“ und nennt das Buch eine „vertane Chance“.[6]

Zeitmanagement für Juristen: Strukturiert durch den Tag – mehr Effizienz – mehr freie Zeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In dem Ratgeber stellt Theurer Zeitmanagement-Strategien speziell für Juristen und Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor.[7] Er ist der Ansicht, dass für diese Berufsgruppen aufgrund der Standesregeln und des hohen wirtschaftlichen Drucks die üblichen Zeitspar-Tipps nicht ausreichen.[8] Ein Schwerpunkt des Buchs liegt darin, wie man es schafft, selbständig Strategien für die individuellen Zeitprobleme zu entwickeln und diese dann im beruflichen Alltag erfolgreich umzusetzen.

Argumente für ein Grünes Grundgesetz: Chancen und Risiken einer Verfassungsänderung zum effektiven Klimaschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In dem Essay entwickelt Theurer eine von ihm erstmals Anfang 2020 in der taz vorgeschlagene Idee[9]: Können Klimaschützer selbst wirksame Klimaschutzregeln zeitnah in Kraft setzen – auch ohne die Mitwirkung der regierenden Politiker? Dazu untersucht er ob und wie eine von den Klimaschützern selbst organisierten Volksabstimmung über ein „Grünes Grundgesetz“ geeignet ist, die Voraussetzungen des Artikel 146 Grundgesetz herbeizuführen und dadurch die Rechtslage in Deutschland objektiv zu verändern. Der Passauer Jura-Professor Hans-Georg Dederer lobt den Text als „eine sehr anregende, streitbare Schrift zu einem Zentralthema des deutschen Verfassungsrechts ...: zur (Verbesserung der) Leistungsfähigkeit des Grundgesetzes für mehr Nachhaltigkeit“.[10] Ministerialrat a. D. Michael Fuchs „unterstellt“ Theurer, „dass es ihm neben dem Klimaschutz auch, wenn nicht sogar primär, darum gegangen ist, ganz grundsätzlich den Weg über Art. 146 GG in Erinnerung zu rufen“.[11]

Publikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Impressum, auf landarztquote-bw.de
  2. Dr. Jochen Theurer - Die Kunst, mit Gesetzen umzugehen - Jurist und Autor - Über mich. Abgerufen am 26. Februar 2023.
  3. Jochen Theurer - Gesundheitscoaching nach Josef Mohr. Abgerufen am 26. Februar 2023.
  4. St. Briccius Wurmlingen :: Unser KGR. Abgerufen am 26. Februar 2023.
  5. Jochen Theurer: Die Kunst, mit Gesetzen umzugehen. Eine Reise an die Grenzen des Rechts. Abgerufen am 13. September 2019.
  6. Michael Pawlik: Rezension: Allein an der roten Ampel. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 13. September 2019]).
  7. Anja Gans: Buchvorstellung: Dr. Jochen Theurer "Zeitmanagement für Juristen" - Rezension von Johanna Busmann. In: Kanzleiforum. 15. Dezember 2016, abgerufen am 13. September 2019 (deutsch).
  8. Rezensionen. In: Das Juristische Büro. Band 68, Nr. 7, 2017, ISSN 0931-6000, S. V–VIII, doi:10.1515/jurbuero-2017-0715 (degruyter.com [abgerufen am 13. September 2019]).
  9. 5 dinge, die wir diese woche gelernt haben. In: Die Tageszeitung: taz. 25. Januar 2020, ISSN 0931-9085, S. 2 (taz.de [abgerufen am 27. Februar 2023]).
  10. Hans-Georg Dederer: Rezensionen: Argumente für ein Grünes Grundgesetz. In: NR 2022, 523. Abgerufen am 27. Februar 2023.
  11. Michael Fuchs: Buchbesprechung: Jochen Theurer, Argumente für ein Grünes Grundgesetz. In: Deutsches Verwaltungsblatt. 1. Februar 2022, ISSN 0012-1363, S. 162.