Justizamt Güntersberge

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Justizamt Güntersberge war 1810 bis 1850 eine Gerichts- und Verwaltungseinheit im Herzogtum Anhalt-Bernburg mit Sitz in Güntersberge.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ab 1810 wurden die landesherrlichen Verwaltungs- und Gerichtseinheiten in Anhalt-Bernburg einheitlich Justizamt genannt, entsprechend bildete das bisherige Amt Güntersberge nun das Justizamt Güntersberge. Es umfasste die Stadt Güntersberge, die Kolonie Friedrichshöhe und der früher zu Stolberg gehörende Ort Bärenrode. Das Amt hatte 1821 773 Einwohner und 150 Häuser.

Das Justizamt war sowohl Gericht erster Instanz als auch Verwaltungsbehörde. Als Appellationsgericht diente die herzogliche Regierung in Bernburg.

Neuorganisation 1849/50[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Märzrevolution war eine umfassende Verwaltungs- und Justizreform verbunden. Die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung wurde eingeführt und die Patrimonialgerichte abgeschafft. Die Verwaltungsaufgaben übernahmen die Kreisämter und die Gerichtsfunktionen die Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen.

Für die Justiz entstand so das Kreisgericht Ballenstedt mit einer Gerichtskommission in Harzgerode, die auch für Güntersberge zuständig war. Dieses war dem Oberlandesgericht Dessau in zweiter und dem Preußische Obertribunal als letzter Instanz nachgeordnet. Die Verwaltungsaufgaben übernahm das Kreisamt Ballenstedt.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]