Patrimonialgericht Hohenerxleben

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Das Patrimonialgericht Hohenerxleben war bis 1850 ein Patrimonialgericht im Herzogtum Anhalt-Bernburg mit Sitz in Hohenerxleben.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hohenerxleben war ein adeliges Dorf und Rittergut, welches im Besitz der Familie Krosigk war, die dort auch Schloss Hohenerxleben bewohnten. Das Mannlehn-Rittergut Hohenerxleben war ein landtagsfähiges Rittergut und berechtigte zur Teilnahme am Landtag.[1]

In diesen adligen Dörfern verfügte der Grundherr über das Recht zur Ausübung der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit in erster Instanz. Hierzu musste er einen ausgebildeten Juristen als Gerichtshalter oder „Justitiar“ bestellen. Zweite Instanz war die Landesregierung in Bernburg, die auch die Vereidigung der Gerichtshalter vornahm. Daneben verantwortete der Grundherr das Polizeiwesen. 1830 hatte das adelige Dorf 48 Häuser und 329 Einwohner.

Neuorganisation 1849/50[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Märzrevolution war eine umfassende Verwaltungs- und Justizreform verbunden. Die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung wurde eingeführt und die Patrimonialgerichte wurden abgeschafft. Die Verwaltungsaufgaben übernahmen die Kreisämter und die Gerichtsfunktionen die Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen.

Für die Justiz entstand so das Kreisgericht Bernburg. Dieses war dem Oberlandesgericht Dessau in zweiter und dem Preußische Obertribunal als letzter Instanz nachgeordnet. Die Verwaltungsaufgaben übernahm das Kreisamt Bernburg. Das Patrimonialgericht Hohenerxleben wurde aufgehoben.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ferdinand Siebigk: Das Herzogtum Anhalt, Dessau 1867, S. 127 ff. online